Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bilden das Fundament der kaufmännischen Buchführung und sind essentiell für eine korrekte Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden.
Das Niederstwertprinzip ist eines der wichtigsten Bewertungsprinzipien im deutschen Handelsrecht. Es besagt, dass Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden dürfen. Dabei unterscheidet man zwischen dem strengen und dem gemilderten Niederstwertprinzip. Während das strenge Niederstwertprinzip für das Umlaufvermögen gilt und eine Abwertung bei vorübergehender Wertminderung vorschreibt, erlaubt das gemilderte Niederstwertprinzip beim Anlagevermögen ein Wahlrecht zur Abwertung.
Die Bewertungsgrundsätze Bilanz basieren auf dem § 252 HGB und umfassen wichtige Prinzipien wie die Einzelbewertung, die Vorsicht und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Der Wertansatz muss dabei nach objektiven Kriterien berechnet werden und die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit erfüllen. Besonders wichtig ist auch das Prinzip der Wertaufhellung, das besagt, dass wertaufhellende Informationen bis zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen sind. Die Dokumentation muss gemäß den Aufbewahrungsfristen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. In der Praxis finden sich viele Beispiele für die Anwendung dieser Grundsätze, etwa bei der Bewertung von Vorräten oder Finanzanlagen. Das Steuerrecht enthält dabei teilweise von den handelsrechtlichen Vorschriften abweichende Regelungen, die ebenfalls zu beachten sind.