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BWL Rechtliche Grundlagen

5.7.2021

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BWL Klassenarbeit Nr.1
1. Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei
BWL Klassenarbeit Nr.1
1. Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei
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Kann man unterteilen in drei
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= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei
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1. Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei
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1. Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei
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1. Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei
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1. Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei
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1. Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei
BWL Klassenarbeit Nr.1
1. Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können
Kann man unterteilen in drei

BWL Klassenarbeit Nr.1 1. Geschäftsfähigkeit = die Fähigkeit Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können Kann man unterteilen in drei Gruppen: Geschäftsunfähigkeit Unter 7 Jahren Rechtsgeschäfte sind nichtig. ● Botendienst ist erlaubt. Da man nur die Willenserklärung überbringt. Bei Schenkung ist die Willenserklärung Volle Geschäftsfähigkeit Ab 18 Jahren Rechtsgeschäfte sind voll wirksam. Beschränkte Geschäftsfähigkeit Zwischen 7 und 18 Jahren Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam. Schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte sind von vorne an unwirksam aber können vollwirksam werden: gesetzlichen Vertreter notwendig Haustier ist kein rechtliches Vorteil. ➤ Vorrausgehender Einwilligung/ nachträglich Genehmigung der gesetzlichen Vertreter Verwendung von Taschengeld, welches von dem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen wurde ➤ Rechtgeschäft mit lediglich Vorteilen, indem keine Verpflichtungen entstehen ● 2. Rechtsfähigkeit = ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (z.B. Recht auf Eigentum, Pflicht zur Zahlung von Steuern) Bei natürlichen Personen ab der Geburt Bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts gegeben an der Verleihung oder Registereintrag) BWL Klassenarbeit Nr.1 3. Formvorschrift Grundsätzlich gilt die Formfreiheit ➤ Aber um das Volk zu schützen gibt es bei bestimmten Rechtsgeschäften eine Einschränkung durch die Formvorschrift ● Es gibt Arten fünf Arten von Formvorschriften: 1. Schriftform Der Inhalt des Rechtsgeschäft muss: Schriftlich abgefasst sein Eigenhändige Unterschrift z.B. Kündigung, Mietvertrag 2. Elektronische Form Aussteller der Erklärung muss: seinen Namen hinzufügen mit qualifizierter Unterschrift versehen z.B. elektronische Steuererklärung 3. Textform Erklärung muss: ➤ Lesbar sein Die Person des erklärenden nennen ► Auf einem dauerhaften Datenträger wie USB, Fax, Brief z.B Lohnabrechnung 4. Öffentliche Beglaubigung Die Erklärung muss Schriftlich...

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abgefasst sein ➤ Die Unterschrift des Erklärenden muss von einem Notar beglaubigt werden z.B. Zeugnis 5. Notarielle Beurkundung Notar verfasst über das Verhandlungsergebnis einer Niederschrift > Notar prüft und bestätigt den Inhalt und die Unterschrift z.B. Grundstücksverkauf BWL Klassenarbeit Nr.1 4. Willenserklärung Wie kann eine Willenserklärung abgegeben werden? 1. Schriftlich (Hauskauf, Handyvertrag.... 2. Mündlich (Bestellung beim Bäcker..) 3. Schlüßiges konkludentes Handeln (Taxi heranwinken, Ware auf dem Band legen, einsteigen in den Bus) Einsteigen in den Bus: Der Bus macht durch das halten an der Haltestelle ein Angebot um einzusteigen, sobald das Angebot annimmt und einsteigt gibt man durch konkludentes Handeln seine Willenserklrung ab und schließt somit ein Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsunternehmen. 4. Elektronisch (E-Commerce) Amazon, Ebay Welche Bestandteile muss eine Willenserklärung beinhalten? ● Handlungswille Der Handlungswille ist der Wille, die Erklärungshandlung überhaupt vorzunehmen ● Erklärungswille Erklärender muss sich über die Rechtsfolge bewusst sein. Geschäftswille Bezieht sich auf die Herbeiführung bestimmter Rechtsfolgen. Eine Willenserklärung ist nur gültig, wenn alle 3 Bedingungen erfüllt sind!!!!!!!!!! BWL Klassenarbeit Nr.1 5.Arten von Rechtsgeschäften Einseitige Rechtsgeschäft Für ein Zustandekommen des Rechtsgeschäfts benötigt man nur eine Willenserklärung. a. Empfangsbedürftige Willenserklärung Rechtsgeschäft rechtswirksam ab Zugang der Willenserklärung beim Empfänger. 1. Unter Abwesenden Willenserklärung muss in den Zugriffsbereich des Empfängers z. B. Briefkasten gelangt sein. 2. Unter Anwesenden Empfänger erhält Willenserklärung im Moment der Abgabe/ Äußerung. b. Nicht Empfangsbedürftige Willenserklärung Rechtsgeschäft rechtswirksam mit der Abgabe/ Äußerung der Willenserklärung Mehrseitiges Rechtsgeschäft Für ein Zustandekommen des Rechtsgeschäfts werden mindestens zwei Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen benötigt. a. Einseitig verpflichtend Nur ein Vertragspartner ist zur Leistung verpflichtet z.B. Schenkung b. Mehrseitig verpflichtend Jeder Vertragspartner ist zur Leistung verpflichtet. z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag BWL Klassenarbeit Nr.1 6.Vertragsfreiheit = grundsätzlich besteht Freiheit bei der Vertragsgestaltung Abschlussfreiheit: Grundsätzlich Entscheidungsfreiheit, mit wem ein Vertrag geschlossen wird. Inhaltsfreiheit: Vertragsinhalte sind grundsätzlichen frei wählbar. Nichtige Rechtsgeschäfte: 1. Sittenverstoß z.B. Jemand ist am Verdursten und jemand verkauft Wasser für 10000 Euro. 2. Gesetzverstoß 3. Scherzgeschäft 4. Scheingeschäft z. B. ein Unternehmen macht ein Geschäft mit einem anderen Unternehmen und gibt eine kleinere Menge an Geld an als es in Wirklichkeit ist, um Steuern zu sparen. 5. Formverstoß z.B. wäre es ein Formverstoß, wenn man ein Hauskauf mündlich ohne Notar abwickeln würde 6. Willenserklärung von Geschäftsunfähigen z.B. ein 6-Jähriger will etwas im Supermarkt kaufen 7. Willenserklärung von beschränkt Geschäftsfähiger gegen den Willen der Eltern Anfechtbare Rechtsgeschäfte: Arglistige Täuschung ● Irrtum Erklärungsirrtum Die Äußerung des Erklärenden entspricht nicht dem, was er äußern wollte (Versprechen, Verschreiben, Vertippen, Verhören) z.B Ein Fotohandel bietet eine Kamera für 38 Euro anstatt für 380 Euro. Eigenschaftsirrtum Der Erklärende hätte die Willenserklärung gar nicht abgegeben, wenn es sich über die Eigenschaft der Person oder der Sache im Klaren gewesen wäre. z.B. Ein Taxiunternehmen stellt einen Fahrer ein, der Alkoholiker ist. BWL Klassenarbeit Nr.1 Inhaltsirrtum Der Erklärender hat eine irrige Vorstellung von dem, was er äußert. z.B. Ein Gast bestellt in einem Speiselokal ,,Knurrhahn". Er weiß nicht, dass es sich dabei um ein Fischgericht handelt und nicht um Geflügel. Übermittlungsirrtum Eine mit der Übermittlung beauftragte Person hat die Willenserklärung nicht richtig weitergegeben. z. B. beim Telefonieren, oder Ein Bote kauft statt eines Laptops einen ,,normalen PC" Widerrechtliche Drohung BWL Klassenarbeit Nr.1 7.Der Kaufvertrag Verpflichtungsgeschäft (es entstehen Pflichten) Abschluss des Kaufvertrages, bei welchem die Vertragspartner Pflichten übernehmen. Erfüllungsgeschäft (der Moment, wenn die Pflicht erfüllt wird) Die Vertragspartner erfüllen, ihre laut Kaufvertrag übernommenen Pflichten. Pflichten Käufer: -Rechtzeitige Zahlung - Ware Annahme Pflichten Verkäufer: -rechtzeitige Mangelfreie Übergabe -Eigentumsübertragung An die Allgemeinheit gerichtet Gilt nicht als Angebot im rechtlichen Sinne Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag Anfrage Rechtlich unverbindlich (Bitte um Information über Preise) Angebot An eine bestimmte Person gerichtet ➤ Inhalt: Art, Menge, Preis, Lieferbedingung, Zahlungsbedingung Anpreisung Bindung Erfüllungsgeschäft a. Gesetzliche Bindungsfrist > Anwesende: Solange das Gespräch dauert Abwesende: Bis im Normalfall die Antwort erwartet werden kann (briefliches Angebot: ca. 1 Woche) BWL Klassenarbeit Nr.1 Grundsatz: Antwort auf mindestens gleich schnellen Wege. b. Vertragliche Bindungsfrist: " Befristetes Angebot ,,gültig bis..." c. Freizeichnungsklausel : ▸ Einschränkung der Bindung z.B. Nur solange der Vorrat reicht", ,,unverbindlich" Bindung erlischt Ablehnung durch Empfänger Verspätete Annahme z.B. Verkäufer macht ein Angebot Maier will aber noch seine Frau fragen sie sagt zu, doch A sagt das Angebot gibt's nicht mehr. Abänderung durch Empfänger z.B. Angebot vom Verkäufer 3000 Euro B sagt nicht zu da er 2500 Euro vorschlägt Rechtzeitiger Widerruf BWL Klassenarbeit Nr.1 8.Eigentumsübertragung a. Bewegliche Sachen: Einigung + Übergabe Einigung + Besitzkonstitut (wenn man die Sache schon hat) b. Unbewegliche Sachen (Grundstück, Haus): Notariell beurkundete Einigung (=Auflassung)+ Eintrag im Grundbuch 9.Eigentumsvorbehalt Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentümer, während der Käufer lediglich Besitz erlangt 10.gutgläubiger Eigentumserwerb → Eigentumserwerb vom nicht Eigentümer Der Käufer wird Eigentümer wenn er den Verkäufer für den Eigentümer hält. (in ,,guten Glauben" kauft). Kein gutgläubiger Eigentumserwerb möglich bei: Gestohlenen Sachen (außer bei Geld, da kann man es jemanden trotzdem übertragen; Dieb ist trotzdem nicht Eigentümer) Verloren gegangenen Sachen BWL Klassenarbeit Nr.1 Mängelarten 1. Zuwenig Lieferung 2. Falschlieferung 3. Montagemangel (Schrauber zu wenig) 4. Mangelhafte Montageanleitung (Ikea-Klausel) 5. Sache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit 6. Ware ungleich Werbung Beweislast bei Verbrauchsgüterkauf: In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer ab 6 Monate bis 2 Jahre liegt die Beweislast beim Käufer Verkäufer übergibt dem Käufer die Ware = Gefahren Übergabe !!