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Das Europäische Parlament

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Parlamentsgründung 1957
erste Wahlen 1979, seither alle 5 Jahre EU-weit
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Allgemeine Informationen Das Europäische Parlament Parlamentsgründung 1957 erste Wahlen 1979, seither alle 5 Jahre EU-weit ->stimmberechtigt sind alle EU-Bürger über 18 Jahre Sitz in Straßburg (offiziell, hauptsächliche Arbeit findet in Brüssel statt) einzige direkt gewählte Institution der EU, supranationale Institution Sitze werden in degressiver Proportionalität den EU-Mitgliedern zugeteilt (kleine Länder bekommen mehr Stimmen, als ihnen zusteht, aber weniger als große Länder) Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung festgelegt und mehrmals erweitert (1992, 2007) Mitglieder 705 Mitglieder (MdEP) inklusive ein Präsident jedes Land hat mindestens 6 und maximal 96 Abgeordnete im Parlament Form der Wahl der Abgeordneten kann von jedem Land selbst bestimmt werden (solange die Wahl gleich und geheim ist) arbeiten sowohl im Wahlkreis als auch in Straßburg und Brüssel -> nur 12 Plenartagungen im Jahr in Straßburg -> in Brüssel werden zusätzliche Plenartagungen, Ausschuss- und Fraktionssitzungen gehalten Abstimmungen nach dem Mehrheitsprinzip Zuständigkeit teilt sich Gesetzgebungsfunktion mit dem Ministerrat -> Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen treffen: „Legislativbefugnis" kann Rechtsvorschriften (sowohl neue als auch bestehende) annehmen, verändern und ablehnen -> kann keine Gesetze initiativ begründen und einführen->kein Initiativrecht Entscheidung über internationale Abkommen, Mitgestaltung der vertraglichen Bedingungen Kontrolle der Einhaltung der EU-Gesetze jährliche Einigung von Parlament und Ministerrat über Haushaltsplan -> Kontrolle der EU-weiten Geldverteilung muss den vom Europäischen Rat vorgeschlagenen neuen Präsidenten der EU-Kommission bestätigen Kandidaten für die Kommission müssen Anhörung bestehen, um zugelassen zu werden können nur gesamte Kommission ablehnen oder zulassen,...

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