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Institutionen der EU

3.2.2021

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Das Europäische Parlament
o Abgeordnete werden von den Bürgern direkt gewählt
O
Amtszeit dauert 5 Jahre
O größtes multinationales Parlament
Das Europäische Parlament
o Abgeordnete werden von den Bürgern direkt gewählt
O
Amtszeit dauert 5 Jahre
O größtes multinationales Parlament
Das Europäische Parlament
o Abgeordnete werden von den Bürgern direkt gewählt
O
Amtszeit dauert 5 Jahre
O größtes multinationales Parlament

Das Europäische Parlament o Abgeordnete werden von den Bürgern direkt gewählt O Amtszeit dauert 5 Jahre O größtes multinationales Parlament der Welt O 705 Abgeordneten aus 27 Nationen vertreten derzeit rund 450 Millionen Bürger davon 96 aus Deutschland O O O O das Parlament beschließt zusammen mit dem Ministerrat Gesetze diese sind in allen Mitgliedstaaten der EU gültig ● Ziele O ● O ● ● ● ● Sitz des Parlaments: Straßburg Standorte: ● ● Straßburg Brüssel Luxemburg Der Europäische Rat o Vertrag von Lissabon O setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission ● o Treffen des Europäischen Rates = EU-Gipfel 4x im Jahr ● o Aufgaben Wahrung der Menschenrechte und der Grundrechte sozialer Ausgleich in Europa Abbau der Arbeitslosigkeit Wirtschaftliche Wachstum gerechte Gestaltung der Globalisierung starke, friedenspolitische Rolle der Europäischen Union Schutz der Umwelt und der Verbraucher Formulierung die allgemeinen Leitlinien der europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik Formulierung Impulsen für die Fortentwicklung der Europäischen Union offensichtlich nicht exekutive oder judikative aber auch keine legislative Berechtigung Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) ● Institutionen der EU setzt sich aus Ministern aus den 28 EU-Ländern zusammen jedes Land hat eine Stimme ● ● Formulierung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten endgültige Einigung über Vertragsänderungen z.B. über einen Verfassungsentwurf o Gesetzgeber o Festlegung und Koordinierung der Politik o Koordinierung der Wirtschaftspolitik O Außen- und Sicherheitspolitik O Ausschüsse ● Allgemeine Angelegenheiten Auswärtige Angelegenheiten ● Wirtschaft und Finanzen jede Stimme zählt gleich viel Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher Wettbewerbsfähigkeit Verkehr, Telekommunikation und Energie ●...

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Landwirtschaft und Fischerei Umwelt Bildung, Jugend und Kultur O der spezifische Minister jedes Landes nimmt an diesen Ausschüssen teil O o Beratung von Arbeitsgruppen Die Europäische Kommission wird von dem Europäischen Parlament gewählt O vertritt und verteidigt die Interessen Europas o Vorschläge für neue Rechtsvorschriften/Gesetzte O verantwortlich für die Anwendung der Verträge o Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktion o Verwaltung des EU-Haushalts o Wahrung der Interessen der Europäischen Union O Amtszeit beträgt 5 Jahre O Jedes Kommissionsmitglied ist für einen oder mehrere Politikbereiche verantwortlich Der Europäische Gerichtshof O O - EuGH O EU basiert auf freiwillig geschlossenen Verträgen Sitz in Luxemburg 28 Mitgliedern • je einem Mitglied aus jedem EU-Land EU kann Gesetzte erlassen welche für alle Mitgliedsstaaten gelten Europarecht o Europarecht steht über nationalem Recht O es steht über allen anderen Gerichten in der EU kein Gericht kann seine Beschlüsse anzweifeln O O ● ● O ● O ● o Aufgabe O Z.B. nimmt der Wirtschaftsminister an dem Ausschuss Wirtschaft und Finanzen" teil ● die europäische Gemeinschaft schützten Wahrung der Grundrechte es kommen nie alle Richter zum Einsatz o Einsatzgebiete wenn ein nationales Gericht eine Entscheidung über etwas fällt was Europarecht betrifft, dann muss es beim EuGH eine Vorabentscheidung einholen ● ● = Die Europäische Zentralbank ● große Kammer: 15 Richter kleine Kammer: 3/5 Richter auch EZB genannt Sitz in Frankfurt am Main O verantwortlich für Europäische Währungspolitik O verantwortlich für die Preisstabilität in Europa o unabhängig von der Politik und Regierungen o Aufgaben ● mittels Geldbuße kann der EuGH Europarecht durchsetzen und Länder zwingen ihr nationales Recht zu ändern der EuGH kann Handlungen anderer Organe der EU für nichtig erklären, wenn diese nicht rechtskonform sind der EuGH kann Handlungen anderer Organe erzwingen, wenn das Europarecht dies fordert der EuGH kann Grundrechte durchsetzen Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets Durchführung von Devisengeschäften Aufrechthaltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme nur die EZB darf Euro-Noten verteilen O muss vor dem Europäischen Parlament Rechenschaft ablegen und dieses regelmäßig informieren o Organe der EZB ● ● ● ● Der EZB-Rat ➤ Mitglieder ● sechs Mitglieder des EZB-Direktoriums alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder des Euro-Raums Aufgaben ● ● Quellen ● o Mitglieder treffen sich 2-mal pro Monat ➤ informiert per Pressekonferenz Festlegung der Leitlinien Festlegung der Geldpolitik Das Direktorium > Mitglieder ● Der Europäische Rechnungshof o Aufgaben ➤ Aufgaben ● Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB 4 weitere Mitglieder welche durch das Parlament und den EZB-Rat bestimmt werden o Veröffentlichungen Jahresbericht ● Sonderberichte Stellungnahmen vorbereiten von Sitzungen des EZB-Rates Durchführung der Geldpolitik Führung der laufenden Geschäfte Der Erweiterte Rat Mitglieder Präsident und Vizepräsident der EZB Präsidenten der Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten nur Länder mit Euro als Währung dürfen Abstimmen prüft alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft und deren Rechtmäßigkeit prüft ob Einnahmen und Ausgaben mit den Verträgen übereinstimmen für eine sparsame und effiziente Haushaltsführung sorgen Überprüfung von Organisationen, Gremien oder Unternehmen, die EU-Finanzmittel verwenden Zuverlässigkeitserklärung diese sind für den Ministerrat und das Europäische Parament vorhanden 800 Mitarbeiter O Ernennung von Kammern" für Unterbereiche O den Mitgliedern ist es nicht erlaubt ein weiteres Einkommen zu haben O bei Betrugsfällen oder anderen Unregelmäßigkeiten hat er selbst keine Handlungsbefugnis ein Mitglied pro Mitgliedsland Präsident wird von den Mitgliedern für drei Jahre gewählt Ernennung auf 6 Jahre https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/organe-und-institutionen https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/das-europäische-parlament https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/europäischer-rat https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/rat-der-eu https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/kommission https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/gerichtshof https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/die-europäische-zentralbank https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/rechnungshof https://www.youtube.com/watch?v=Qg2mexoCb4s