Juristische, natürliche Person, Geschäftsfähigkeit, Mangelhafte Lieferung, Willenserklärung & Kaufvertrag

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 Natürliche & juristische Personen
Natürliche Person
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jeder Mensch
alle Menschen mit Vollendung der Geburt sind rechtsfähig (gemäß § 1
BGB)
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Natürliche & juristische Personen Natürliche Person ● jeder Mensch alle Menschen mit Vollendung der Geburt sind rechtsfähig (gemäß § 1 BGB) = Träger von Rechten und Pflichten Leben des Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit Hirntod Juristische Person ● ● Klausurvorbereitung Wirtschaftslehre Juristische Personen des öffentlichen Rechts ● nehmen öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen der staatlicher Aufsicht Körperschaften, Anstalten und Stiftungen Juristische Personen des privaten Rechts ● juristisches Konstrukt Zusammenschluss aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen bzw. deren Vermögen ● Merkmale Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen JP handeln durch Organe, die sich aus natürlichen Personen zusammensetzen JP tragen rechtlich geschützten Namen, unter dem sie verklagt werden können JP haften mit dem eigenen Vermögen Beispiel für juristische Personen des privaten Rechts Dem Fußballverein „TuS ABC e.V." ist Eigentümer des Fußballplatzes, auf dem regelmäßig Spiele stattfinden. Zwar wurde der Verein von mehreren natürlichen Personen gegründet, Eigentümer ist aber einzig und allein der Verein als juristische Person. Rechts- & Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit • Fähigkeit, rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen Stufe 1 Geschäftsunfähigkeit Geschäftsunfähig sind Personen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr dauernd Geisteskranke Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen sind nichtig Beispiel Ein fünfjähriges Kind kann sein Kickboard nicht rechtsgültig verschenken. Die Eltern können die Rückgabe verlangen. ● Geschäftsunfähige können als Bote handeln volljähriger Geschäftsunfähiger kann Geschäft des täglichen Lebens mit geringwertigen Mitteln tätigen Stufe 2 beschränkte Geschäftsfähigkeit Beschränkt geschäftsfähig sind Personen vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Die Willenserklärung Bedarf in der Regel Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters ● Beispiel Ein 16-jähriger muss sich den Kauf eine Mopeds genehmigen lassen. ohne Zustimmung...

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Alternativer Bildtext:

eines gesetzlichen Vertreters ist das abgeschlossene Rechtsgeschäft schwebend wirksam Rechtsgeschäfte, wodurch Vorteile erlangt werden (Geldschenkung), sind rechtswirksam Taschengeldparagraf Erlaubnis vom gesetzlichen Vertreter, Dienstvertrag abzuschließen benötigt keine Zustimmung mehr bei Rechtsgeschäften, die aus dem Dienstvertrag einhergehen ● Stufe 3 unbeschränkte Geschäftsfähigkeit Unbeschränkt geschäftsfähig sind ● Die Willenserklärungen sind voll rechtswirksam Beispiel Eine 19-jährige Auszubildende kann Verträge ohne Zustimmung der Eltern rechtsgültig abschließen. ● Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben ● Mangelhafte Lieferung Kundenrechte bei Mängeln Sachmängel ● Betreuer kann bestellt werden, um in den Aufgabenkreisen eines Volljährigen, der körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, zu handeln Beschaffenheitsmangel Montagemangel Falschlieferung Minderlieferung Rechtsmängel Verkäufer ist nicht Eigentümer Ware ist mit Pfandrecht belastet → Vorrangige Rechte → Nacherfüllung . Nachbesserung Ersatzleistung ● Nachrangige Rechte ● Rücktritt Minderung Ersatz Schadensersatz → wenn Verkäufer zweimal erfolglos versucht, nachzubessern → oder Austauschware nicht liefert Nichtigkeit und Anfechtbarkeit Nichtigkeit Voraussetzungen für eine rechtswirksame Willenserklärung nicht erfüllt → Rechtsgeschäft nichtig (ungültig) gilt damit von Anfang an als unwirksam Gründe für Nichtigkeit Willenserklärung von Geschäftsunfähigen ► Willenserklärung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit ► Willenserklärungen von beschränkt Geschäftsfähigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Willenserklärung, die gegenüber anderen nur zum Schein abgegeben wurde → Scheingeschäft (Beteiligte wollen Rechten und Pflichten des Vertrags nicht → soll lediglich den Schein nach Außen eines Rechtsgeschäfts hervorrufen ► Scherzgeschäft- offensichtlich nicht ernst gemeinte Willenserklärung Verstoß gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Form Verstoß gegen gesetzliches Verbot ► Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts (wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht) Anfechtbarkeit Rechtsgeschäft verliert mit der Anfechtung Wirksamkeit wird nachträglich als von Anfang an nichtig erklärt Gründe für Anfechtbarkeit ► Erklärungsirrtum, z. B. irrtümliches Angebot (Großhändler bestellt irrtümlich 53 Artikel statt 35) Inhaltsirrtum über Eigenschaft einer Person oder Sache, z. B. Unternehmen stellt Buchhalter ein und erfährt im Nachhinein, dass dieser vorbestraft ist) ► falsche Übermittlung durch Person oder Einrichtung, z. B. aufgrund schlechter Telefonverbindung versteht Kunde Preis falsch (Anfechtung muss unverzüglich nach Entdeckung erfolgen) ► arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung, z. B. Zeitschriftenwerber zwingt jemanden zum Abschluss eines Abonnements (Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdecken der Täuschung) Willenserklärung & Kaufvertrag Was ist ein Kaufvertrag? • Verpflichtung über den Wechsel des Eigentums an einer Sache oder eines Rechts gegen Gegenleistung, z. B. Geld Wie entsteht ein Kaufvertrag? ● Kaufvertrag benötigt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Abnahme) Man unterscheidet zwei Fälle 1. Die erste Willenserklärung (Antrag/ Angebot) geht vom Verkäufer aus Annahme erfolgt durch den Käufer über eine Bestellung (Annahme des Antrags) 2. Die erste Willenserklärung (Antrag/ Bestellung) geht vom Käufer aus → Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellungsannahme) Verpflichtungs- & Erfüllungsgeschäft Was ist ein Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft? Käufer und Verkäufer müssen nach Abschluss eines Kaufvertrags Verpflichtungen (Verpflichtungsgeschäft) erfüllen (Erfüllungsgeschäft) Pflichten für den Verkäufer Übergabe der Sache Verschaffung des Eigentums an der ● ● Sache frei von Sachmängeln Bezahlung annehmen Pflichten für den Käufer ● Abnahme der Sache Zahlung des Kaufpreises Ist der Kaufvertrag an eine feste Form gebunden? ● grundsätzlich formfrei Kann abgeschlossen werden durch Ausdrückliche Äußerungen ● mündlich, schriftlich oder per Handschlag Schweigen (Kündigung des Abonnements erfolgt nicht - Vertragsverlängerung) Schlüssiges Handeln nonverbal (Ziel, etwas zu kaufen) Handheben/ Nicken bei Versteigerungen Ausnahme →→ Grundstückskauf (notarielle Beurkundung)