App öffnen

Fächer

Rechtsfähigkeit, Kaufverträge und Eigentum im Überblick

Öffnen

184

0

K

Katharina

10.10.2021

Wirtschaft und Recht

Rechts-geschäftsfähigkeit/ Kaufverträge/ Eigentum +Besitz

Rechtsfähigkeit, Kaufverträge und Eigentum im Überblick

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind fundamentale Konzepte im deutschen Recht, die bestimmen, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann und wer rechtswirksam Verträge abschließen darf. Diese Grundlagen bilden das Fundament für alle rechtlichen Handlungen im Alltag und sind entscheidend für das Verständnis des deutschen Rechtssystems.

...

10.10.2021

4651

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Öffnen

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Im deutschen Recht unterscheiden wir zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit. Diese Konzepte sind grundlegend für alle rechtlichen Handlungen.

Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie umfasst Handlungen wie erben, klagen oder Verträge abschließen. Bei natürlichen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet mit dem Tod (§ 1 BGB). Ein Sonderfall ist das ungeborene Kind im Erbrecht (§ 1923 BGB), das bereits bestimmte Rechte haben kann.

Juristische Personen sind künstliche Rechtsgebilde, denen der Staat per Gesetz die Eigenschaft einer Person verleiht. Sie unterteilen sich in:

  • Juristische Personen des privaten Rechts: z.B. eingetragene Vereine (§ 21 BGB), GmbHs (§ 13 GmbHG), Genossenschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts: z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Universitäten, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
  • Rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14 Abs. 2 BGB): z.B. OHG, KG

Wichtig zu wissen: Anders als natürliche Personen existieren juristische Personen nur kraft Gesetzes. Eine GmbH entsteht beispielsweise erst mit der Eintragung ins Handelsregister und kann auch durch einen Auflösungsbeschluss wieder beendet werden.

Die Geschäftsfähigkeit ist in drei Stufen gegliedert:

  1. Geschäftsunfähig (§§ 104, 105 BGB): Kinder unter 7 Jahren und dauerhaft geistig Kranke
  2. Beschränkt geschäftsfähig (§§ 106, 107 BGB): Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren
  3. Voll geschäftsfähig: Personen ab 18 Jahren und juristische Personen
>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Öffnen

Willenserklärungen und Vertragsschluss

Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter für wirksame Rechtsgeschäfte erforderlich. Diese kann als Einwilligung vorher oder als Genehmigung nachträglich erfolgen. Ohne Zustimmung ist das Rechtsgeschäft unwirksam.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Zustimmung nötig ist:

  • Rechtlicher Vorteil (§ 107 BGB)
  • Taschengeld-Paragraph (§ 110 BGB)
  • Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB)

Willenserklärungen können auf verschiedene Arten abgegeben werden:

  • Ausdrücklich: mündlich (z.B. Bestellung in der Mensa) oder schriftlich/elektronisch (z.B. Klick auf "Kaufen" bei Amazon)
  • Konkludent (durch schlüssiges Handeln): z.B. Kleidung aufs Kassenband legen, in einen Zug einsteigen
  • Schweigen: nur in Ausnahmefällen, z.B. bei automatischer Abo-Verlängerung

Merke: Nicht jede Äußerung ist eine Willenserklärung! Bei einer bloßen Gefälligkeit (z.B. Zusage, jemanden mitzunehmen) fehlt der Rechtsbindungswille. Bei einer Erpressung fehlt der Handlungswille. Eine Anzeige ist nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

Für eine wirksame Willenserklärung ist nach herrschender Meinung ein potentielles Erklärungsbewusstsein ausreichend. So kann beispielsweise das Handheben bei einer Auktion als Willenserklärung gelten, selbst wenn die Person nur grüßen wollte.

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Öffnen

Der Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Die erste Willenserklärung (Antrag) und die zweite Willenserklärung (Annahme) müssen inhaltlich übereinstimmen, beispielsweise bei Preis und Menge.

Durch einen Kaufvertrag entstehen Pflichten für beide Seiten:

  • Pflichten des Verkäufers (§ 433 Abs. 1 BGB): Übergabe des mangelfreien Kaufgegenstandes, Übertragung des Eigentums, Annahme des Kaufpreises
  • Pflichten des Käufers (§ 433 Abs. 2 BGB): Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, Annahme des Kaufgegenstandes

Im deutschen Recht gilt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) und die tatsächliche Erfüllung (Erfüllungsgeschäft) rechtlich unabhängig voneinander sind, auch wenn sie aufeinander abgestimmt sind.

Praxistipp: Wenn du einen Vertrag abschließt, verpflichtest du dich zu bestimmten Leistungen. Erst wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllt haben, erlischt das Verpflichtungsgeschäft. Achte deshalb immer darauf, was genau im Vertrag steht und welche Pflichten du übernimmst!

Grundsätzlich gilt bei Verträgen die Formfreiheit - es ist also egal, ob ein Vertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen wird. Aus Beweisgründen ist die Schriftform aber oft sinnvoll.

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Öffnen

Vertragsfreiheit und AGB

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, die drei wesentliche Aspekte umfasst:

  • Abschlussfreiheit: Freiheit zu entscheiden, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt
  • Inhaltsfreiheit: Freiheit in der inhaltlichen Gestaltung eines Vertrages
  • Formfreiheit: Freiheit in der Form eines Vertrages (mündlich/schriftlich)

Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen der Vertragsfreiheit:

  • Gleichbehandlungsgesetz (keine Diskriminierung)
  • Verbot von Verträgen, die gegen Gesetze verstoßen (§ 134 BGB)
  • Verbot sittenwidriger Verträge (§ 138 BGB), z.B. Wucher
  • Vorgeschriebene Formen (z.B. notarielle Beurkundung bei Grundstückskauf)
  • Kontrahierungszwang bei Unternehmen mit öffentlicher Versorgungsaufgabe oder monopolistischer Stellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Käufer auf sie hingewiesen wird, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat und einverstanden ist.

Achtung bei AGB: Nicht alle Klauseln in AGB sind wirksam! Überraschungsklauseln (§ 305c BGB), Klauseln ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) und bestimmte Klauseln mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) werden nicht Vertragsbestandteil. Wichtig: Nur die unwirksamen Klauseln entfallen, der Vertrag selbst bleibt bestehen.

Individualabreden haben immer Vorrang vor AGB (§ 305b BGB). Was ihr individuell vereinbart, gilt also auch dann, wenn in den AGB etwas anderes steht.

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Öffnen

Besitz und Eigentum

Besitz und Eigentum sind im deutschen Recht unterschiedliche Konzepte:

Besitz (§ 854 BGB) bedeutet die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Der Besitzer kann die Sache nutzen und gebrauchen. Besitzer wird man durch Mietvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag oder Leasingvertrag. Der Besitz ist für andere sichtbar – es geht um die Frage: Wer hat die Sache?

Eigentum hingegen beschreibt die rechtliche Gewalt über eine Sache (§§ 903, 985 BGB). Der Eigentümer hat umfassendere Rechte: Er kann die Sache vermieten, verleihen, verpachten, verkaufen, verschenken, tauschen, vererben, zerstören oder zurückfordern. Das Eigentum ist nicht sichtbar – es geht um die Frage: Wem gehört die Sache?

Wichtig zu verstehen: Eigentümer und Besitzer müssen nicht identisch sein! Wenn du ein Auto mietest, bist du der Besitzer, aber die Autovermietung bleibt Eigentümer.

Man wird Eigentümer durch Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkung oder Erbschaft. Bei gestohlenen, verlorenen oder anderweitig abhandengekommenen Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich (§ 935 BGB). Das bedeutet: Wenn jemand eine gestohlene Sache kauft, wird er nicht Eigentümer, selbst wenn er nicht wusste, dass die Sache gestohlen war.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein gutgläubiger Erwerb möglich ist: Geld und bei öffentlichen Versteigerungen angebotene Sachen. Achtung: Diese Ausnahme bezieht sich nur auf den Verkäufer, der unwissentlich von einem Dieb oder Geldfinder etwas kauft, nicht auf den Dieb selbst.

Nichts passendes dabei? Erkunde andere Fachbereiche.

Knowunity ist die #1 unter den Bildungs-Apps in fünf europäischen Ländern

Knowunity wurde bei Apple als "Featured Story" ausgezeichnet und hat die App-Store-Charts in der Kategorie Bildung in Deutschland, Italien, Polen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich regelmäßig angeführt. Werde noch heute Mitglied bei Knowunity und hilf Millionen von Schüler:innen auf der ganzen Welt.

Ranked #1 Education App

Laden im

Google Play

Laden im

App Store

Knowunity ist die #1 unter den Bildungs-Apps in fünf europäischen Ländern

4.9+

Durchschnittliche App-Bewertung

21 M

Schüler:innen lieben Knowunity

#1

In Bildungs-App-Charts in 17 Ländern

950 K+

Schüler:innen haben Lernzettel hochgeladen

Immer noch nicht überzeugt? Schau dir an, was andere Schüler:innen sagen...

iOS User

Ich liebe diese App so sehr, ich benutze sie auch täglich. Ich empfehle Knowunity jedem!! Ich bin damit von einer 4 auf eine 1 gekommen :D

Philipp, iOS User

Die App ist sehr einfach und gut gestaltet. Bis jetzt habe ich immer alles gefunden, was ich gesucht habe :D

Lena, iOS Userin

Ich liebe diese App ❤️, ich benutze sie eigentlich immer, wenn ich lerne.

 

Wirtschaft und Recht

4.651

10. Okt. 2021

6 Seiten

Rechtsfähigkeit, Kaufverträge und Eigentum im Überblick

K

Katharina

@katharina_puvr

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind fundamentale Konzepte im deutschen Recht, die bestimmen, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann und wer rechtswirksam Verträge abschließen darf. Diese Grundlagen bilden das Fundament für alle rechtlichen Handlungen im Alltag und sind entscheidend für... Mehr anzeigen

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Melde dich an, um den Inhalt freizuschaltenEs ist kostenlos!

Zugriff auf alle Dokumente

Verbessere deine Noten

Werde Teil der Community

Mit der Anmeldung akzeptierst du die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Im deutschen Recht unterscheiden wir zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit. Diese Konzepte sind grundlegend für alle rechtlichen Handlungen.

Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie umfasst Handlungen wie erben, klagen oder Verträge abschließen. Bei natürlichen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet mit dem Tod (§ 1 BGB). Ein Sonderfall ist das ungeborene Kind im Erbrecht (§ 1923 BGB), das bereits bestimmte Rechte haben kann.

Juristische Personen sind künstliche Rechtsgebilde, denen der Staat per Gesetz die Eigenschaft einer Person verleiht. Sie unterteilen sich in:

  • Juristische Personen des privaten Rechts: z.B. eingetragene Vereine (§ 21 BGB), GmbHs (§ 13 GmbHG), Genossenschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts: z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Universitäten, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
  • Rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14 Abs. 2 BGB): z.B. OHG, KG

Wichtig zu wissen: Anders als natürliche Personen existieren juristische Personen nur kraft Gesetzes. Eine GmbH entsteht beispielsweise erst mit der Eintragung ins Handelsregister und kann auch durch einen Auflösungsbeschluss wieder beendet werden.

Die Geschäftsfähigkeit ist in drei Stufen gegliedert:

  1. Geschäftsunfähig (§§ 104, 105 BGB): Kinder unter 7 Jahren und dauerhaft geistig Kranke
  2. Beschränkt geschäftsfähig (§§ 106, 107 BGB): Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren
  3. Voll geschäftsfähig: Personen ab 18 Jahren und juristische Personen
>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Melde dich an, um den Inhalt freizuschaltenEs ist kostenlos!

Zugriff auf alle Dokumente

Verbessere deine Noten

Werde Teil der Community

Mit der Anmeldung akzeptierst du die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie

Willenserklärungen und Vertragsschluss

Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter für wirksame Rechtsgeschäfte erforderlich. Diese kann als Einwilligung vorher oder als Genehmigung nachträglich erfolgen. Ohne Zustimmung ist das Rechtsgeschäft unwirksam.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Zustimmung nötig ist:

  • Rechtlicher Vorteil (§ 107 BGB)
  • Taschengeld-Paragraph (§ 110 BGB)
  • Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB)

Willenserklärungen können auf verschiedene Arten abgegeben werden:

  • Ausdrücklich: mündlich (z.B. Bestellung in der Mensa) oder schriftlich/elektronisch (z.B. Klick auf "Kaufen" bei Amazon)
  • Konkludent (durch schlüssiges Handeln): z.B. Kleidung aufs Kassenband legen, in einen Zug einsteigen
  • Schweigen: nur in Ausnahmefällen, z.B. bei automatischer Abo-Verlängerung

Merke: Nicht jede Äußerung ist eine Willenserklärung! Bei einer bloßen Gefälligkeit (z.B. Zusage, jemanden mitzunehmen) fehlt der Rechtsbindungswille. Bei einer Erpressung fehlt der Handlungswille. Eine Anzeige ist nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

Für eine wirksame Willenserklärung ist nach herrschender Meinung ein potentielles Erklärungsbewusstsein ausreichend. So kann beispielsweise das Handheben bei einer Auktion als Willenserklärung gelten, selbst wenn die Person nur grüßen wollte.

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Melde dich an, um den Inhalt freizuschaltenEs ist kostenlos!

Zugriff auf alle Dokumente

Verbessere deine Noten

Werde Teil der Community

Mit der Anmeldung akzeptierst du die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie

Der Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Die erste Willenserklärung (Antrag) und die zweite Willenserklärung (Annahme) müssen inhaltlich übereinstimmen, beispielsweise bei Preis und Menge.

Durch einen Kaufvertrag entstehen Pflichten für beide Seiten:

  • Pflichten des Verkäufers (§ 433 Abs. 1 BGB): Übergabe des mangelfreien Kaufgegenstandes, Übertragung des Eigentums, Annahme des Kaufpreises
  • Pflichten des Käufers (§ 433 Abs. 2 BGB): Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, Annahme des Kaufgegenstandes

Im deutschen Recht gilt das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) und die tatsächliche Erfüllung (Erfüllungsgeschäft) rechtlich unabhängig voneinander sind, auch wenn sie aufeinander abgestimmt sind.

Praxistipp: Wenn du einen Vertrag abschließt, verpflichtest du dich zu bestimmten Leistungen. Erst wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllt haben, erlischt das Verpflichtungsgeschäft. Achte deshalb immer darauf, was genau im Vertrag steht und welche Pflichten du übernimmst!

Grundsätzlich gilt bei Verträgen die Formfreiheit - es ist also egal, ob ein Vertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen wird. Aus Beweisgründen ist die Schriftform aber oft sinnvoll.

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Melde dich an, um den Inhalt freizuschaltenEs ist kostenlos!

Zugriff auf alle Dokumente

Verbessere deine Noten

Werde Teil der Community

Mit der Anmeldung akzeptierst du die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie

Vertragsfreiheit und AGB

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, die drei wesentliche Aspekte umfasst:

  • Abschlussfreiheit: Freiheit zu entscheiden, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt
  • Inhaltsfreiheit: Freiheit in der inhaltlichen Gestaltung eines Vertrages
  • Formfreiheit: Freiheit in der Form eines Vertrages (mündlich/schriftlich)

Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen der Vertragsfreiheit:

  • Gleichbehandlungsgesetz (keine Diskriminierung)
  • Verbot von Verträgen, die gegen Gesetze verstoßen (§ 134 BGB)
  • Verbot sittenwidriger Verträge (§ 138 BGB), z.B. Wucher
  • Vorgeschriebene Formen (z.B. notarielle Beurkundung bei Grundstückskauf)
  • Kontrahierungszwang bei Unternehmen mit öffentlicher Versorgungsaufgabe oder monopolistischer Stellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Käufer auf sie hingewiesen wird, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat und einverstanden ist.

Achtung bei AGB: Nicht alle Klauseln in AGB sind wirksam! Überraschungsklauseln (§ 305c BGB), Klauseln ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) und bestimmte Klauseln mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) werden nicht Vertragsbestandteil. Wichtig: Nur die unwirksamen Klauseln entfallen, der Vertrag selbst bleibt bestehen.

Individualabreden haben immer Vorrang vor AGB (§ 305b BGB). Was ihr individuell vereinbart, gilt also auch dann, wenn in den AGB etwas anderes steht.

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Melde dich an, um den Inhalt freizuschaltenEs ist kostenlos!

Zugriff auf alle Dokumente

Verbessere deine Noten

Werde Teil der Community

Mit der Anmeldung akzeptierst du die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie

Besitz und Eigentum

Besitz und Eigentum sind im deutschen Recht unterschiedliche Konzepte:

Besitz (§ 854 BGB) bedeutet die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Der Besitzer kann die Sache nutzen und gebrauchen. Besitzer wird man durch Mietvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag oder Leasingvertrag. Der Besitz ist für andere sichtbar – es geht um die Frage: Wer hat die Sache?

Eigentum hingegen beschreibt die rechtliche Gewalt über eine Sache (§§ 903, 985 BGB). Der Eigentümer hat umfassendere Rechte: Er kann die Sache vermieten, verleihen, verpachten, verkaufen, verschenken, tauschen, vererben, zerstören oder zurückfordern. Das Eigentum ist nicht sichtbar – es geht um die Frage: Wem gehört die Sache?

Wichtig zu verstehen: Eigentümer und Besitzer müssen nicht identisch sein! Wenn du ein Auto mietest, bist du der Besitzer, aber die Autovermietung bleibt Eigentümer.

Man wird Eigentümer durch Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkung oder Erbschaft. Bei gestohlenen, verlorenen oder anderweitig abhandengekommenen Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich (§ 935 BGB). Das bedeutet: Wenn jemand eine gestohlene Sache kauft, wird er nicht Eigentümer, selbst wenn er nicht wusste, dass die Sache gestohlen war.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein gutgläubiger Erwerb möglich ist: Geld und bei öffentlichen Versteigerungen angebotene Sachen. Achtung: Diese Ausnahme bezieht sich nur auf den Verkäufer, der unwissentlich von einem Dieb oder Geldfinder etwas kauft, nicht auf den Dieb selbst.

>
L>
دا
Paragraph.
89->
mehrere Paragraphen
ff.folgende Paragraphen →>
RECHTS- UND
L>
Rechtsfähigkeit Trager von Rechten
L>Fähigkeit, selbst

Melde dich an, um den Inhalt freizuschaltenEs ist kostenlos!

Zugriff auf alle Dokumente

Verbessere deine Noten

Werde Teil der Community

Mit der Anmeldung akzeptierst du die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie

Eigentumserwerb

Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (§§ 929 ff. BGB) erfolgt grundsätzlich durch zwei Elemente:

  • Einigung (§ 929 S. 1 BGB): Übereinstimmende Willenserklärungen über den Eigentumsübergang
  • Übergabe (§ 929 S. 1 BGB): Physische Übertragung der Sache

Es gibt jedoch Sonderfälle, bei denen die Übergabe entfallen kann:

  • Besitzkonstitut (§ 930 BGB): Der Verkäufer behält die Sache als Besitzer
  • Abtretung des Herausgabeanspruchs (§ 931 BGB): Ein Dritter hat die Sache
  • Erwerber ist bereits im Besitz (§ 929 S. 2 BGB): Die Übergabe entfällt, da der Käufer die Sache bereits hat

In bestimmten Fällen ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb möglich (§ 932 BGB). Das bedeutet: Wenn jemand eine Sache von einer Person kauft, die nicht Eigentümer ist, kann er trotzdem Eigentümer werden, wenn er gutgläubig handelt.

Praxisbeispiel: Wenn du einen Laptop von jemandem kaufst, der ihn nur geliehen hat, kannst du unter Umständen trotzdem Eigentümer werden, wenn du nicht wusstest und nicht wissen konntest, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer war.

Bei abhandengekommenen Sachen (§ 935 BGB), also gestohlenen oder verlorenen Gegenständen, ist ein gutgläubiger Erwerb grundsätzlich nicht möglich. Selbst wenn du nicht wusstest, dass die Sache gestohlen war, wirst du nicht Eigentümer.

Wir dachten, du würdest nie fragen...

Was ist der Knowunity KI-Begleiter?

Unser KI-Begleiter ist speziell auf die Bedürfnisse von Schülern zugeschnitten. Basierend auf den Millionen von Inhalten, die wir auf der Plattform haben, können wir den Schülern wirklich sinnvolle und relevante Antworten geben. Aber es geht nicht nur um Antworten, sondern der Begleiter führt die Schüler auch durch ihre täglichen Lernherausforderungen, mit personalisierten Lernplänen, Quizfragen oder Inhalten im Chat und einer 100% Personalisierung basierend auf den Fähigkeiten und Entwicklungen der Schüler.

Wo kann ich mir die Knowunity-App herunterladen?

Du kannst dir die App im Google Play Store und im Apple App Store herunterladen.

Ist Knowunity wirklich kostenlos?

Ja, du hast kostenlosen Zugriff auf Inhalte in der App und auf unseren KI-Begleiter. Zum Freischalten bestimmter Features in der App kannst du Knowunity Pro erwerben.

Nichts passendes dabei? Erkunde andere Fachbereiche.

Schüler:innen lieben uns — und du wirst es auch.

4.9/5

App Store

4.8/5

Google Play

Die App ist sehr leicht und gut gestaltet. Habe bis jetzt alles gefunden, nachdem ich gesucht habe und aus den Präsentationen echt viel lernen können! Die App werde ich auf jeden Fall für eine Klassenarbeit verwenden! Und als eigene Inspiration hilft sie natürlich auch sehr.

Stefan S

iOS user

Diese App ist wirklich echt super. Es gibt so viele Lernzettel und Hilfen, […]. Mein Problemfach ist zum Beispiel Französisch und die App hat mega viel Auswahl für Hilfe. Dank dieser App habe ich mich in Französisch verbessert. Ich würde diese jedem weiterempfehlen.

Samantha Klich

Android user

Wow ich bin wirklich komplett baff. Habe die App nur mal so ausprobiert, weil ich es schon oft in der Werbung gesehen habe und war absolut geschockt. Diese App ist DIE HILFE, die man sich für die Schule wünscht und vor allem werden so viele Sachen angeboten, wie z.B. Ausarbeitungen und Merkblätter, welche mir persönlich SEHR weitergeholfen haben.

Anna

iOS user

Ich finde Knowunity so grandios. Ich lerne wirklich für alles damit. Es gibt so viele verschiedene Lernzettel, die sehr gut erklärt sind!

Jana V

iOS user

Ich liebe diese App sie hilft mir vor jeder Arbeit kann Aufgaben kontrollieren sowie lösen und ist wirklich vielfältig verwendbar. Man kann mit diesem Fuchs auch normal reden so wie Probleme im echten Leben besprechen und er hilft einem. Wirklich sehr gut diese App kann ich nur weiter empfehlen, gerade für Menschen die etwas länger brauchen etwas zu verstehen!

Lena M

Android user

Ich finde Knowunity ist eine super App. Für die Schule ist sie ideal , wegen den Lernzetteln, Quizen und dem AI. Das gute an AI ist , dass er nicht direkt nur die Lösung ausspuckt sondern einen Weg zeigt wie man darauf kommt. Manchmal gibt er einem auch nur einen Tipp damit man selbst darauf kommt . Mir hilft Knowunity persönlich sehr viel und ich kann sie nur weiterempfehlen ☺️

Timo S

iOS user

Die App ist einfach super! Ich muss nur in die Suchleiste mein Thema eintragen und ich checke es sehr schnell. Ich muss nicht mehr 10 YouTube Videos gucken, um etwas zu verstehen und somit spare ich mir meine Zeit. Einfach zu empfehlen!!

Sudenaz Ocak

Android user

Diese App hat mich echt verbessert! In der Schule war ich richtig schlecht in Mathe und dank der App kann ich besser Mathe! Ich bin so dankbar, dass ihr die App gemacht habt.

Greenlight Bonnie

Android user

Ich benutze Knowunity schon sehr lange und meine Noten haben sich verbessert die App hilft mir bei Mathe,Englisch u.s.w. Ich bekomme Hilfe wenn ich sie brauche und bekomme sogar Glückwünsche für meine Arbeit Deswegen von mir 5 Sterne🫶🏼

Julia S

Android user

Also die App hat mir echt in super vielen Fächern geholfen! Ich hatte in der Mathe Arbeit davor eine 3+ und habe nur durch den School GPT und die Lernzettek auf der App eine 1-3 in Mathe geschafft…Ich bin Mega glücklich darüber also ja wircklich eine super App zum lernen und es spart sehr viel Heit dass man mehr Freizeit hat!

Marcus B

iOS user

Mit dieser App hab ich bessere Noten bekommen. Bessere Lernzettel gekriegt. Ich habe die App benutzt, als ich die Fächer nicht ganz verstanden habe,diese App ist ein würcklich GameChanger für die Schule, Hausaufgaben

Sarah L

Android user

Hatte noch nie so viel Spaß beim Lernen und der School Bot macht super Aufschriebe die man Herunterladen kann total Übersichtlich und Lehreich. Bin begeistert.

Hans T

iOS user

Die App ist sehr leicht und gut gestaltet. Habe bis jetzt alles gefunden, nachdem ich gesucht habe und aus den Präsentationen echt viel lernen können! Die App werde ich auf jeden Fall für eine Klassenarbeit verwenden! Und als eigene Inspiration hilft sie natürlich auch sehr.

Stefan S

iOS user

Diese App ist wirklich echt super. Es gibt so viele Lernzettel und Hilfen, […]. Mein Problemfach ist zum Beispiel Französisch und die App hat mega viel Auswahl für Hilfe. Dank dieser App habe ich mich in Französisch verbessert. Ich würde diese jedem weiterempfehlen.

Samantha Klich

Android user

Wow ich bin wirklich komplett baff. Habe die App nur mal so ausprobiert, weil ich es schon oft in der Werbung gesehen habe und war absolut geschockt. Diese App ist DIE HILFE, die man sich für die Schule wünscht und vor allem werden so viele Sachen angeboten, wie z.B. Ausarbeitungen und Merkblätter, welche mir persönlich SEHR weitergeholfen haben.

Anna

iOS user

Ich finde Knowunity so grandios. Ich lerne wirklich für alles damit. Es gibt so viele verschiedene Lernzettel, die sehr gut erklärt sind!

Jana V

iOS user

Ich liebe diese App sie hilft mir vor jeder Arbeit kann Aufgaben kontrollieren sowie lösen und ist wirklich vielfältig verwendbar. Man kann mit diesem Fuchs auch normal reden so wie Probleme im echten Leben besprechen und er hilft einem. Wirklich sehr gut diese App kann ich nur weiter empfehlen, gerade für Menschen die etwas länger brauchen etwas zu verstehen!

Lena M

Android user

Ich finde Knowunity ist eine super App. Für die Schule ist sie ideal , wegen den Lernzetteln, Quizen und dem AI. Das gute an AI ist , dass er nicht direkt nur die Lösung ausspuckt sondern einen Weg zeigt wie man darauf kommt. Manchmal gibt er einem auch nur einen Tipp damit man selbst darauf kommt . Mir hilft Knowunity persönlich sehr viel und ich kann sie nur weiterempfehlen ☺️

Timo S

iOS user

Die App ist einfach super! Ich muss nur in die Suchleiste mein Thema eintragen und ich checke es sehr schnell. Ich muss nicht mehr 10 YouTube Videos gucken, um etwas zu verstehen und somit spare ich mir meine Zeit. Einfach zu empfehlen!!

Sudenaz Ocak

Android user

Diese App hat mich echt verbessert! In der Schule war ich richtig schlecht in Mathe und dank der App kann ich besser Mathe! Ich bin so dankbar, dass ihr die App gemacht habt.

Greenlight Bonnie

Android user

Ich benutze Knowunity schon sehr lange und meine Noten haben sich verbessert die App hilft mir bei Mathe,Englisch u.s.w. Ich bekomme Hilfe wenn ich sie brauche und bekomme sogar Glückwünsche für meine Arbeit Deswegen von mir 5 Sterne🫶🏼

Julia S

Android user

Also die App hat mir echt in super vielen Fächern geholfen! Ich hatte in der Mathe Arbeit davor eine 3+ und habe nur durch den School GPT und die Lernzettek auf der App eine 1-3 in Mathe geschafft…Ich bin Mega glücklich darüber also ja wircklich eine super App zum lernen und es spart sehr viel Heit dass man mehr Freizeit hat!

Marcus B

iOS user

Mit dieser App hab ich bessere Noten bekommen. Bessere Lernzettel gekriegt. Ich habe die App benutzt, als ich die Fächer nicht ganz verstanden habe,diese App ist ein würcklich GameChanger für die Schule, Hausaufgaben

Sarah L

Android user

Hatte noch nie so viel Spaß beim Lernen und der School Bot macht super Aufschriebe die man Herunterladen kann total Übersichtlich und Lehreich. Bin begeistert.

Hans T

iOS user