Das Stabilitätsgesetz und seine Ziele
Das Stabilitätsgesetz von 1967, offiziell "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft", ist ein zentrales Element der deutschen Wirtschaftspolitik. Es verankert die Ziele des Magischen Vierecks gesetzlich und gibt dem Staat Instrumente zur Steuerung der Wirtschaft.
Definition: Das Stabilitätsgesetz verpflichtet Bund und Länder, bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten.
Die vier Hauptziele des Stabilitätsgesetzes sind:
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Außenwirtschaftliches Gleichgewicht: Ziel ist ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Import und Export. Deutschland als rohstoffarmes Land muss beispielsweise einen hohen Import durch einen entsprechenden Export an Fertigwaren ausgleichen.
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Angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum: Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) soll die Wirtschaftsleistung stetig steigen, wobei starke Schwankungen vermieden werden sollen.
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Preisniveaustabilität: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Aufgabe, die Inflation zu kontrollieren. Das Ziel ist eine Inflationsrate knapp unter 2%.
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Vollbeschäftigung: Die Arbeitslosenquote soll 1-3% nicht überschreiten. Dabei werden verschiedene Arten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt, wie saisonale und konjunkturelle Arbeitslosigkeit.
Highlight: Das Stabilitätsgesetz ermöglicht dem Staat, durch Ordnungs- oder Prozesspolitik in die Wirtschaft einzugreifen, um die genannten Ziele zu erreichen.









