Die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen in Deutschland zeigt seit 1949 einen rückläufigen Trend. Das Grundgesetz legt die Wahlgrundsätze fest und definiert das aktive und passive Wahlrecht. Die Verfassungsorgane Deutschlands - Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht - repräsentieren die legislative, exekutive und judikative Gewalt. Das deutsche Wahlsystem kombiniert Elemente des Mehrheits- und Verhältniswahlrechts. Wichtige Aspekte sind die Funktionen demokratischer Wahlen, die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie die Rationalitätskriterien für politische Urteile.
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