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Rechtsformen der Unternehmung

Rechtsformen der Unternehmung

 BWL Zusammenfassung
B Rechtsformen der Unternehmung
1 Handelsrechtliche Grundlagen der Unternehmung
Handelsregister:
Inhalte:
Handelsgewerb

Rechtsformen der Unternehmung

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Rümeysa

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Das ist meine Abitur 2021 BWL Zusammenfassung im Themenbereich Rechtsformen der Unternehmung. Viel Spaß damit.

 

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BWL Zusammenfassung B Rechtsformen der Unternehmung 1 Handelsrechtliche Grundlagen der Unternehmung Handelsregister: Inhalte: Handelsgewerbe: Ist ein Gewerbebetrieb welcher in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht. HGB § > Amtliches öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsbezirks Kaufmannsarten: > Auskunft über wesentliche Rechtsverhältnisse eines Kaufmanns (Name, Rechtsform, Inhaber, Gegenstand des Unternehmens, Niederlassung, Haftungsverhältnis) Aufgabe: Informationsfunktion z.B. an Banken ■ Wer ein Handelsgewerbe betreibt gilt als Kaufmann. z. B. mehrere Arbeiter, bestimmter Umsatz (größer 500.000€ pro Jahr), Buchführung Kannkaufmann sind Gewerbebetreibende deren Unternehmen keinen in Kaufmännischer weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Umsatz / Gewinn kleiner als 500.000€ Eintragung ins HR ist freiwillig und Konstitutiv Wenn JA dann → Wenn NEIN dann → Kein Kaufmann Kaufmann o e.K.; OHG; KG ■ Istkaufmann alle Gewerbe betreibenden die auf kaufmännischer weise eingerichteten Betrieb betreiben. ■ Eintragung in HR Pflicht Eintragung ist Deklaratorisch Entstehung der Kaufmannseigenschaft: Mit HR Eintragung - Aufnahme der Geschäftstätigkeit Formkaufmann O Juristische Personen AG; GmbH ■ Deklaratorisch = auch vor Eintragung ist man Kaufmann Konstitutiv = erst mit der Eintragung erwirbt man die Kaufmanns Eigenschaft Eintragung in HR Pflicht Eintragung ist Konstitutiv 1 BWL Zusammenfassung Firma Handelsname ist im HR eingetragene Name eines Kaufmanns unter der er seine Geschäfte betreibt > gem. §17 HGB Unterschreibt, Klagt und Verklagt werden kann > > Firmenarten Personenfirma enthält Name der Person Z.B. Fritz Mayer OHG Rechtsformzusätze Einzelunternehmen e.K.; e. Kfm. ; e. Kfr. Firmengrundsätze Firmenwahrheit §§ 18, 19 HGB Firmenklarheit § 30 HGB Firmenbeständigkeit §§ 21,23, 24 HGB Fantasiefirma Produkt/Name nicht erkennbar Z.B Holiday AG, OeNi AG Sachfirma Enthält Gegenstand des Unternehmens Z.B Mallorca- Immobilien OHG Gesellschaftsunternehmen Personen Gesellschaften OHG; KG Mischfirma enthält Name & Gegenstand Z.B Fritz Mayer Mallorca Immobilien OHG Kapitalgesellschaften AG; GmbH Keine Täuschung über Art / Umfang des Unternehmens Firmenname muss sich von bereits am Ort bestehenden firmen klar unterscheiden -Handelsname muss gleich bleiben bei Wechsel der Rechtsform ist dies zu ändern Fima...

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darf bei Namensänderung z.B. Heirat, Verkauf beibehalten werden wenn Vorbesitzer einverstanden ist 2 BWL Zusammenfassung Basic Innenverhältnis = Geschäftsführung » Regelungen zwischen den Gesellschaftern – „Wer darf was?" » innhlb. gelten zunächst der Gesellschaftsvertrag, ist etwas nicht vereinbart dann gilt HGB Außenverhältnis = Vertretung » sind Rechtsbeziehungen der Gesellschaft ggü. außenstehenden Dritten » es gilt das HGB » Abweichungen müssen in HR eingetragen werden 2 Rechtsformen im Überblick Einzelunternehmen Anzahl der Unternehmer HR Eintragung Min Kapital Haftung Gewinn/Verlust Geschäftsführung Vertretung Persönliches Verhältnis des Eigentümers zum Unternehmen Auflösung (Schließung) Kontrolle der Geschäftsführung Mitbestimmung 1 Beim Istkaufmann: Eintragung ist Pflicht, deklaratorisch ->Entstehung des Unt. bei Geschäftseröffnung Beim Kannkaufmann: Eintragung freiwillig, konstitutiv ->Entstehung des Unt. mit Eintragung - Keine gesetzliche vorgeschriebenes Min.kap. - vom Einzelunt. allein -mit Geschäfts/- Privat vermögen -Persönlich unbeschränkt (mit allem) -unmittelbar (direkt) steht Einzelunt. alleine zu -alleiniges Entscheidungsrecht Ausnahme: Mitarbeiterzahl zu groß dass gesetzliche Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer beachtet werden müssen -Vertritt sein Unt. nach außen z.B. ggü Dritten, Banken, Kunden -Enge persönliche Bindung Gründe: -Unternehmen liegt am Herzen -einzige Einnahme Quelle -hohe Verantwortung -alleinige Entscheidung vom Einzelunt. -Ausnahme: Insolvenz -Bei Umwandlung in andere Rechtsform Gründe für Umwandlung: -zu hohe Arbeitslast -zusätzliche Arbeitskapazität -zusätzliches Wissen, Kenntnisse -keine Kontrolle, außer vom Unternehmen selbst ggf. Mitbestimmung des Betriebsrat 3 BWL Zusammenfassung Freie Entscheidungsbefugnis - Alleinige Gewinnbeteiligung - Kein Min.Kapital OHG (Offene Handelsgesellschaft) Anzahl Gesellschafter Haftung Min.Kapital Geschäftsführung Innenverhältnis Vorteile Wiederspruchsrecht Innenverhältnis Vertretung nach Außen (ggü. Dritten) Entstehungszeitpunkt Bei eintritt in bestehende OHG Aus Einz.unter. wird OHG Privatentnahme Kontrolle Kündigung Nachteile - uneingeschränkte Haftung - Alleiniges Haftungsrisiko - schlechte Position bei Banken min. 2 -unbeschränkt (mit Priv. vermögen) -unmittelbar -solidarisch (gemeinsam) keins - gewöhnliche Geschäfte-> Einzelgeschäftsführung -außergewöhnliche -> Gesamtgeschäftsführung -Bei Gewöhnlichen Geschäften aber nur wenn er der Firma schaden anrichtet - Rechtsgeschäft muss unterbleiben sonst. kann Schadensersatz verlangt werden -Einzelvertretungsbefugnis aller Gesellschafter -vertragliche Regelungen zur Gesamtgesch.führung möglich z. B. ab 1 Mio€ -Beschränkungen sind ggü. Dritten unwirksam - Innenverhältnis kann Schadensersatz fordern Innenverhältnis - mit Abschluss des GSV -im GSV festgelegten Termin Außenverhältnis -mit Aufnahme eines Auftrags -mit HR Eintragung Vor-HR- Eintragung -OHG entsteht mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit Nach-HR-Eintragung -entsteht spätestens durch eintragung HR -Wirkung: Konstitutiv -haftet auch für davor entstandenen Schulden -Ausschluss der Haftung für Schulden die vor Eintritt bestanden ist, ist möglich -benötigt Eintragung in HR 4% der Kapital Einlage (abweichungen sind möglich) Handelsbücher, Papiere alles -nur zum 31.12 möglich -muss min 6 Monate vorher eingereicht sein 4 BWL Zusammenfassung Gewinnverteilung Verlustverteilung Wettbewerbsverbot Beginn der OHG Innenverhältnis Privatentnahme Form des GSV Auflösung der OHG Geschäftsführung » -Haftet bis zu 5 Jahre für Verb. 4 % vom Kapitalanteil Rest nach Köpfen » nach Köpfen (abweichungen möglich) - Im gleichen Handelszweig verboten sich selbstständig zu machen, aber in anderen Branchen möglich -mit Zustimmung anderer Gesellschafter mögl Einzelgeschäftsführung -mit Abschluss des GSV -Mit GSV festgelegten Termin 4 % des zu Beginn des Geschäftsjahres vorhandenen Kapitalanteils können entnommen werden (abweichungen mögl) Formfrei Wenn Grundstück eingebracht wird dann Beurkundung vom Notar notwendig Gründe: -Beschluss der Gesellschafter -Insolvenz -Gerichtliche Entscheidung -Tod führt nicht zur Auflösung alle Gesellschafter sind berechtigt / verpflichtet gewöhnliche Geschäfte (Ware ein/verkaufen) » außergewöhnliche Geschäfte (Bau einer neuen Fabrik, Kredit, Prokurist (rechte Hand)) Gesamtgeschäftsführung » Gewöhnliche Geschäfte: Geschäfte welche im Zusammenhang mit dem eigentlichen Kerngeschäft des Unternehmens zählt » Außergewöhnliche Geschäfte: Risikoreiche Geschäfte welche nicht zum eigentlichen Kerngeschäft des Unternehmens zählt. alle Gesellschafter haben Wiederspruchsrecht wenn, die OHG zu Schaden eines Geschäfts kommen würde → Geschäft muss unterbleiben >> Geschäft schon abgeschlossen dann → Gültig, da Schutz Dritter, ggf. kann Schadensersatz vom Gesellschafter verlangt werden Vertreter nach Außen » Einzelgeschäftsführung » Vertragliche Regelung zur Beschränkung möglich gilt aber nur im Innenverhältnis 5 BWL Zusammenfassung Rechte und Pflichten der OHG Gesellschafter Vorteile & Nachteile der OHG ggü. KG und E.K Rechte » Kontrollrecht der Gesellschafter » Entnahmerecht (4% der Kapital Einlage) >> Kündigung » Gewinnanteil » Recht auf Wiederspruch » » » Vorteile durch viele verschiedene Kenntnisse der Gesellschafter verbessert sich die OHG >> Verteilung der Unternehmerrisiko » Umwandlung von E.K. in OHG vergrößert die Eigenkapitalbasis bei kleinen OHG s keine Prüfungspflichten » KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Gemeinschaftliche Firma Form des GSV Entstehungszeitpunkt Geschäftsführung §114 HGB Pflichten » Geschäftsführungspflicht » Beteiligung an Gewinn/-Verlust » Haftung » Kapitaleinlage Wiederspruchsrecht min 1. Vollhafter = Komplementär min 1. Teilhafter = Kommanditist Wenn jemand aus der KG ausscheidet → muss KG die Einlage zurückzahlen → Verlust für die KG Nachteile » Persönliche Meinungsverschiedenheiten » Fremdkapital kann nur in begrenzter Maße aufgenommen werden Durch aufwendige Lebenshaltung der Gesellschafter kann Existenz des Unternehmen aufs Spiel gesetzt werden » Kontrollorgan fehlt » - Formfrei - wenn Grundstck eingebracht wurde dann Beurkundung vom Notar notwendig Innenverhältnis - mit Abschluss des GSV - oder im GSV festgelegtem Termin Außenverhältnis - mit Aufnahme Geschäft / Auftrag - oder mit HR Eintragung Innenverhältnis Komplementär - wie OHG - Gewöhnliche Geschäfte = Einzelgesch.führung - Außergewöhnliche Geschäfte = Gesamtgesch.führung Kommanditist - keine Geschäftsführungsbefugnis außer im GSV ist etwas anderes geregelt §164 HGB Innenverhältnis 6 BWL Zusammenfassung Vertretung nach Außen ggü. Dritten Haftung Privatentnahme Kontrolle Gewinnverteilung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot Komplementär - wie OHG - bei Gewöhnl.gesch. aber nur wenn dies der Firma Schaden zuführt - Rechtsgeschäft muss unterbleiben → kann Schadensersatz verlangen Kommanditist - nur bei außergewöhnlichen Geschäften § 164 HGB Komplementär - wie OHG - Einzelvertretungsbefugnis - Beschränkungen ggü. Dritten unwirksam Kommanditist - Kein Recht zur Vertretung ggü. Dritten - Möglichkeit zur Vertretung erteilung einer Prokura Kommplementär -unbeschränkt -unmittelbar -solidarisch Kommanditist - nur bis Höhe seiner Einlage -unmittelbar -solidarisch Bei Eintritt in bereits bestehende KG: - Haftung auch für davor entstandenen Schulden Aus E.K. / OHG wird KG: - Ausschluss der Haftung für Schulden die vor dem Eintritt bestanden ist, ist möglich - Dies muss ins HR eingetragen werden Haftung bei Austritt - auch Kommanditisten haften nach 5 Jahren für die Verbindlichkeiten Komplementär - 4 % vom Kapitalanteil - auch in Geschäftsjahren mit Verlusten Kommanditist - Kein Recht auf Privatentnahme Komplementär -laufend Kommanditist - nur jährlich - nur den Jahres Abschluss (Bilanz&GuV) Komplementär - 4 % vom Kapitalanteil - Rest im angemessenen Verhältnis Kommanditist - 4 % des Kapitalanteiles - Rest im angemessenen Verhältnis Komplementär - angemessene Verhältnis Kommanditist -angemessene Verhältnis - nur bis zur Höhe seiner Einlage bzw. HR eingetragene Summe Komplementär - nicht als persönlich haftender Gesellschafter in der gleichen Branche 7 BWL Zusammenfassung Min Kapital Vorteile & Nachteile KG Vorteile » » «< kein Min.kapital » Haftung nur mit Stammeinlage » Hohe Entscheidunsgewalt GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Handelsgesellschaft/Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kann verklagt werden) mit min 1. oder mehrere Gesellschafter Form des GSV HR Eintragung Stammkapital Geschäftsanteile Haftung Geschäftsführung & Vertretung Gewinn & Verlust Kommanditist - unterliegt keinem Wettbewerbsverbot keins Auflösung Min Kapital Nachteile » Eintragung HR » Komplementär haftet auch mit Privatvermögen - notarielle Form -muss von allen Gesellschafter unterzeichnet werden Inhalt des GSV: 1. die Firma und den Sitz 2. Gegenstand des Unternehmens 3. Betrag vom Stammkapital 4. Zahl, Nennbeträge der Geschäftsanteile Voraussetzung: - ein Viertel (25 %) des Nennbetrags muss eingezahlt sein - Einlagen müssen min. 12.500€ betragen min 25.000€ - volle EUR lauten -einzelner kann mehrere Anteile übernehmen -Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit Stammkap übereinstimmen Vor HR Eintragung -haften persönlich, solidarisch -keine GmbH Nach HR Eintragung -können klagen, verklagt werden -ist eine GmbH -haftet mit Gesellschaftsvermögen (beschränkt) HR EINTRAGUNG IST KONSTITUTIV Gesellschafterversammlung → Oberstes Organ ernennen / geben anweisungen Geschäftsführer Ausführemde/Leitendes Organ kontrolliert Aufsichtsrat →→ Kontrollierendes Organ - Gewinnverteilung erfolgt nach Kapitalanteilen -Verlustverteilung nach Kapitalanteilen - nach Ablauf des im GSV bestimmten Zeit -Beschluss der Gesellschafter (0,75 % Mehrheit) -Gerichtlicher Beschluss (Insolvenz) Stammkapital = 25.000€ Vor HR sind zu leisten: 8 BWL Zusammenfassung EK-beschaffung Wettbewerbsverbot Vorteile & Nachteile der GmbH Geschäftsführung » Gründung ist unkompliziert / kostengünstig » Steuerliche Vorteile » Stimmverteilung: » » einfache Mehrheit » Satzungsänderungen 34 der Mehrheit Vorteile hohe Kreditwürdigkeit << -Bareinlagen min 25 % je Geschäftsanteil -Sacheinlagen vollständig gleistet -Summe der Bar- und Sacheinlagen min 12.500€ durch Aufnahme weiterer Gesellschafter keine Gesellschafterversammlung = Oberster Organ der GmbH, alle Gesellschafter → sind Kapitalgeber Regeln bei Abstimmungen: «< » » 1 EUR 1 Stimme Gesellschafter bestimmen/ oder werden selber durch Mehrheitswahl Geschäftsführung = leitendes Organ » besteht aus 1 oder mehreren Geschäftsführern die vollgeschäftsfähig sind » laut Gesetz: Gesamtgeschäftsführung & Gesamtvertretung d.h. alle müssen zustimmen (außer andere Regelung) Aufgaben: Vertritt die GmbH nach außen >> << » Nachteile Hohes Mindestkapital Hoher Arbeitsaufwand hohe Gründungskosten » gewährleistet den Geschäftlichen Aufbau nach innen → bei Pflichtverletzungen → haften Solidarisch Überwacht » min 3. Mitglieder oder eine durch 3 teilbare Mitgliedzahl z. B. 2/3 GSV und 1/3 Belegschaft Ab 2001 Mitglieder: ½ GSV und ½ Belegschaft Aufgaben: » Überwachen der Geschäftsführer » Prüfung Jahresabschluss Aufsichtsrat = kontrollierendes Organ Aufstellungspflicht ab 501 bis 2001 Arbeitnehmern Anzahl der Mitglieder: 9 BWL Zusammenfassung » Einberufung einer außerordentlichen GSV Rechte & Pflichten der Gesellschafter » Mitverwaltung » Auskunft und Einsichtsrecht » » Haftung (Auf Wusch Einsicht in Bücher, Papiere) Stimmrecht Gewinnanteil HR Eintragung Gründung Gewinn Rechte Vorteile & Nachteile UG » UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) Min Stammkapital ab 1,00 € -nur Bareinlagen -nur mit Geschäftsvermögen -keine persönliche Haftung notwendig -erst ab HR Eintragung -mit vom Notar beurkundetes GVS -ab einem Stammkapital von 25.000€ hat man Wahlrecht ob man zu einer GmbH wird oder als UG weiter macht -man darf den Gewinn nur zu ¾ ausschütten an die Gesellschafter -Rest bleibt in der UG Vorteile » kein hohes Minkapital notwendig » beschränkte Haftung » Wahlrecht bei 24.999€ Stammkapital AG (Aktiengesellschaft) » Kapitalgesellschaft » » » Vor HR Eintragung Leistung des Geschäftanteils (vereinbarte Einlage rechtzeitig Zahlen) » Nachschusspflicht (bestehende Gesellschaftskapital erhöhen) » Haftung Pflichten ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) in Aktien zerlegtes Grundkapital 1 Aktie = 1 Stimme » Nennwert = Anteil des Aktionärs am Grundkapital » Kurswert = Wert zu welchem eine Aktie an der Börse gehandelt wird Gründung » Image Problem >>> Sacheinlagen sind ausgeschlossen >>> Ein Teil vom Gewinn muss im Unternehmen bleiben Abschluss eines GSV (=Satzung) 1. Nennbetrag der Aktien 2. Gründer Nachteile persönliche, solidarische Haftung 3. Höhe & eingezahlter Betrag des Grundkapitals 4. Firmensitz 5. Gegenstand des Unternehmens 10 BWL Zusammenfassung Haftung nach HR Eintragung Min Kapital Grundkapital Organe der AG Aktienarten Gewinnverteilung Verlustverteilung Auflösung Aktienarten nach der Art der Beteiligung -haftet nur mit Gesellschaftsvermögen -jeder Aktionär haftet nur bis höhe seiner Einlage -keine persönliche Haftung -liegt bei 50.000€ Vor HR Eintragung ist zu leisten: -bei der Gründung muss min 25 % der Bareinlage geleistet sein -Sacheinlagen & Agio müssen vollständig geleistet sein -ist der Teil des EK der sich aus dem Nennwert sämtlicher Aktien ergibt Hauptversammlung = alle Aktionäre > > Aufsichtsrat = Überwachung > > Beschlüsse über Satzungsänderung Entscheidung über Gewinnverwendung > wählt mit einfacher Mehrheit > Prüfung der Buchführung Vorstand = Leitung Überwachung des Vorstands < 500 Arbeitnehmer muss Aufsichtsrat gebildet werden >500 Arbeitnehmern entsprechend den Regelungen der GmbH bestellt mit einfacher Mehrheit für 5 Jahre Geschäftsführung (Gesamt) Buchführung Berichtserstattung an Aufsichtsrat schließt ein Vorstand ohne Einwilligung der anderen Vorstände einen Vertrag ab so ist er schwebend unwirksam d.h. er wird erst wirksam wenn die anderen Vorstände zustimmen 1. Nennbetragsaktie 2. Stückaktien 3. Inhaberaktien 4. Namensaktien 5. Stammaktien 6. Stimmrechtlose Vorzugsaktie Ausschüttung nach Regelungen in Satzung und nach Anteil am Grundkapital keine Pflicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen Gründe: -Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit -Beschluss der Hauptversammlung -Insolvenz 11 BWL Zusammenfassung 1. Nennbetragsaktie hier ist der Aktionär mit einem bestimmten Nennbetrag am Grundkap. beteiligt » Nennbeträge müssen auf volle EUR lauten z.B. 10€ min 1 € 2. Stückaktien » hier ist der Aktionär zu einem Bruchteil am Grundkap. beteiligt » kein Aufgedruckter Nennwert auf den Aktien » Anteil am Grundkap. darf 1 € nicht unterschreiten Anteilswert = (fiktiver Nennwert) Grundkapital Anzahl Aktien « nach der Übertragbarkeit 1. Inhaberaktien » Übertragung durch Einigung und Übergabe → frei handelbar Inhaber ist auch Eigentümer » 2. Namensaktien » Übertragung durch Einigung und Indossament → frei Handelbar Aktie lautet auf einen bestimmten Eigentümer » nach den Rechten 1. Stammaktien » hier stehen dem Inhaber normale Rechte zu 2. Stimmrechtlose Vorzugsaktie »> hier erhält der Aktionär eine höhere Dividende aber hat kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung Nennwert = Betrag mit welchem der Käufer der Aktie am Unternehmen beteiligt ist. Aktien haben einen Ausgabekurs = Betrag welchen der Käufer für die Aktie zahlen muss → Höher als der Nennwert Differenz: Agio Agio= Ausgabekurz - Nennwert 12 BWL Zusammenfassung Beschlüsse in der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit > 50 % der abgegebenen Stimmen » Vorteile & Nachteile AG Vorteile » Haftung nur mit Rechte Gesellschaftsvermögen » Rechte und Pflichten der Aktionäre mit qualifizierter Mehrheit > 75 % der abgegebenen Stimmen >>> Satzungsänderungen >>> » unproblematische Übertragung der Anteile gutes Image Vorteile & Nachteile eines Börsengangs Vorteile Sperrminorität » » Anspruch auf Anteil auf Gewinn » Bezugsrecht bei Ausgabe junger Aktien » Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung » leichtere Übertragbarkeit » Steigerung des Bekanntheitsgrads » leichtere EK- Beschaffung Auflösung der Gesellschaft Besitzt ein Aktionär mehr als 25 % der Stimmen so kann er alle Abstimmungen für welche eine qualifiezierte Mehrheit notwendig ist,,blockieren" da die notwendigen 75 % ohne seine Stimmen nicht erreicht werden Nachteile » notarielle Beurkundung notwendig » Eintragung in HR » Min.kapital von 50.000€ Pflichten » Leistung von Einlagen » Tragen des Risikos des Wertverlustes der Aktie Nachteile » hohe Zulassungs- und Emissionskosten » weniger Kontrolle welche Investoren wie viele Aktien besitzen →Gefahr einer feindlichen Übernahme Organe der AG Hauptversammlung - Gewinnverwendung: Einfache Mehrheit des anwesenden Kapital erforderlich → 50 % + 1 Stimme - Satzungsänderung: Qualifizierte Mehrheit des anwesenden Kapitals erforderlich → 75 % müssen dafür sein 13 BWL Zusammenfassung Aufsichtsrat - Keine Abhängigkeit zwischen Mutter & Tochter Gesellschaft - Z. B Muttergesellschaft: Sihler AG Tochtergesellschaft: Hildenbrand AG dann darf Vorstand bei Hildenbrand kein Aufsichtsrat bei Sihler sein - Keine Überkreuzungsflechtungen Z.B. AG A Vorstand: Huber Aufsichtsrat: Schneider Vorstand AG B Vorstand Schneider geht nicht Aufsichtsrat: Huber Aktionäre wollen Vorstand werden wie? -Sie müssen Leute in den Aufsichtsrat wählen wo sie sicher sind dass diese sie in den Vorstand wählen - Bei Vorstand müssen es keine Aktionäre sein Anwesende Stimmen Ausrechnen: Grundkapital Nennwert 14