Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben.
Die OHG-Rechtsform zeichnet sich durch mehrere wichtige Merkmale aus. Bei der OHG-Geschäftsführung sind grundsätzlich alle Gesellschafter zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet. Ein besonderes Merkmal ist die OHG-Haftung: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zu Kapitalgesellschaften dar. Ein OHG Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, was die Gründung erleichtert.
Zu den OHG Vor- und Nachteilen gehören einerseits die einfache Gründung ohne Mindestkapital und die hohe Kreditwürdigkeit durch die persönliche Haftung. Andererseits birgt die unbeschränkte Haftung auch erhebliche Risiken für die Gesellschafter. Die OHG Gewinnverteilung erfolgt standardmäßig zu gleichen Teilen, kann aber im Gesellschaftsvertrag anders geregelt werden. Zu den Rechten und Pflichten der OHG Gesellschafter gehören unter anderem das Recht auf Geschäftsführung, Kontrollrechte und die Pflicht zur Kapitalbeteiligung (Einlagepflicht OHG). Bekannte OHG Firmen in Deutschland sind eher selten, da viele Unternehmen aufgrund der Haftungsrisiken andere Rechtsformen bevorzugen. Als OHG Beispiele finden sich häufig kleinere und mittlere Handelsunternehmen oder Handwerksbetriebe. Der Aufwendungsersatz Gesellschafter OHG regelt die Erstattung von Auslagen, die Gesellschafter im Interesse der Gesellschaft getätigt haben.