Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine bedeutende Rechtsform für Personengesellschaften in Deutschland. Die Gesellschaft zeichnet sich durch die unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter und gemeinsame Geschäftsführung aus.
- Die Gründung erfordert mindestens zwei Gesellschafter und einen Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafter haften unbeschränkt mit Privat- und Geschäftsvermögen
- Die OHG Geschäftsführung erfolgt grundsätzlich durch alle Gesellschafter gemeinsam
- Ein wichtiger Aspekt ist die OHG-Haftung, die gesamtschuldnerisch und unmittelbar ist
- Die OHG Gewinnverteilung erfolgt standardmäßig nach Köpfen, kann aber vertraglich anders geregelt werden