Das deutsche Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften enthält.
Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt je nach Unternehmensform unterschiedlich. Bei einer GmbH erfolgt die Eintragung in Abteilung B des Handelsregisters, während Einzelunternehmen in Abteilung A eingetragen werden. Die Eintragung ins Handelsregister ist für bestimmte Unternehmensformen verpflichtend. Ein Istkaufmann muss sich aufgrund der Art und des Umfangs seines Gewerbebetriebs zwingend eintragen lassen, während ein Kannkaufmann die Wahl hat, ob er sich eintragen lässt. Formkaufleute sind kraft Rechtsform zur Eintragung verpflichtet, wie beispielsweise Aktiengesellschaften oder GmbHs.
Bei der Firmierung unterscheidet man verschiedene Firmenarten: Die Sachfirma bezieht sich auf den Unternehmensgegenstand (z.B. "Berliner Metallbau GmbH"), die Fantasiefirma verwendet frei erfundene Bezeichnungen (z.B. "Blue Star AG"). Die gemischte Firma kombiniert verschiedene Elemente wie Namen, Sachbezeichnungen oder Fantasiebezeichnungen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt grundsätzlich über einen Notar und ist mit Kosten verbunden. Diese setzen sich aus Notargebühren und Gerichtskosten zusammen. Das Handelsregister kann online über verschiedene Portale eingesehen werden, teilweise auch kostenfrei. Für die Eintragung müssen bestimmte Firmengrundsätze beachtet werden, wie Unterscheidbarkeit, Wahrheit und Klarheit der Firma.