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Rechtsformen Zusammenfassung

1.7.2021

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B) Rechtliche Rahmenbedingungen und Rechtsformen der Unternehmung
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B) Rechtliche Rahmenbedingungen und Rechtsformen der Unternehmung => Zusammenfassung 1) Handelsrechtliche Grundlagen der Unternehmung: (Kaufmannseigenschaft, Firma, Handelsregister) 1.1 Kaufmannseigenschaft: Ist-Kaufmann Ein Gewerbebetreibender, dessen Betrieb so groß ist, dass er eine kaufmännische Organisation nötig macht, ist Kaufmann §1 HGB Kriterien: Mehr als 24.500€ Gewinn Mehr als 260.000€ Umsatz Eigenkapital größer als 62500 Das gilt auch für die Personengesellschaften Ein Istkaufmann muss sich in das Handelsregister eintragen lassen §29 HGB ABER auch ohne Eintragung ist er Kaufmann. => Deklaratorische Wirkung (rechtsbekundende) (d.h. HR- Eintrag macht lediglich nach außen deutlich, dass es sich um einen Kaufmann handelt 1) Personenfirma: Kannkaufmann Ein Kleinwerbebetreiber, ist nach §1 HGB kein Kaufmann. ABER er kann gemäß §2 HGB Kaufmann werden, wenn er sich in das HR eintragen lässt - Genauso Forst- und Landwirt kann gemäß §3 HGB Kaufmann werden Bei Kannkaufleuten wirkt die HR-Eintragung konstitutiv (rechtsbegründend), d.h. die Kaufmannseigenschaften werden erst durch die Eintragung erworben Enthält einen oder mehrere Personennamen z.B. Eva Scheurer e.Kfr. Sing & Mayer OHG Formkaufmann 2) Sachfirma: → Enthält den Zweck (Gegenstand) des Unternehmens z.B. Metallfabrik AG Eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) hat nach §6 HGB aufgrund ihrer Rechtsform immer die Kaufmannseigenschaften (Formkaufmann) 1.2 Firma: Firma §17 HGB - Definition: Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Vorschriften zur Firmierung - Firmenarten Unabhängig von der Größe der Gesellschaft Bei Formkaufleuten wirkt die HR-Eintragung konstitutiv (rechtsbegründend), d.h. die Kaufmannseigenschaften werden erst durch die Eintragung erworben. Eine Kapitalgesellschaft entsteht als juristische Person erst durch diese Eintragung 3) Fantasiefirma: Enthält einen frei erfundenen Namen z.B. Sunshine KG 4) Gemischte...

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Firma: Kombination von Personen- und Sachfirma z.B. Dyckerhoff Zement AG 1.2. Firmengrundsätze: Firmenwahrheit §§ 18, 19 HGB Die Öffentlichkeit darf nicht durch die Firma über Art und/ oder Umfang des Unternehmens getäuscht werden. Beispiel: Ein kleines wählen Firmenklarheit $30 HGB Beispiel: Die ortsansässige Papierwarengeschäft darf nicht Einzelhandelskaufmann die Firma ,,Süddeutsche Schmitz hat die Firma Büroausstattungszentrale" H. Schmitz e. K. gewählt. Die neu einzutragende Firma des Hoteliers U. Schmitz muss sich davon durch Angabe des Vornamens und/oder durch einen anderen Zusatz unterscheiden. z.B. Ulf Schmitz e. K., Hotelier Die Firma muss sich von allen am selben Ort bereits bestehenden und in das Handelsregister eingetragenen Firma unterscheiden Firmenbeständigkeit §§21, 23, 24 HGB Eine Firma darf bei Namensänderung sowie Veräußerung des Unternehmens (sofern der bisherige Inhaber oder dessen Erben zustimmen) fortgeführt werden. Bei Wechsel der Rechtsform ist aber der Rechtsformzusatz zu ändern Beispiel: Die Inhaberin eines Bräunungsstudios heiratet und nimmt den Namen ihres Ehemanns an. Trotzdem behält sie die Firma B. Schirmer e.Kfr. - Sonnenstudio bei. Das Malergeschäft P.Dold e. K. wird von zwei Mitarbeitern übernommen und unter dem Namen P.Dold OHG geführt 1.3 Handelsregister Handelsregister - Definition: Öffentliches Verzeichnis das über die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Unternehmen Auskunft gibt und damit der Rechtssicherheit des Wirtschaftslebens dient. Außerdem hat jeder das Recht zur Einsichtnahme, in das Handelsregister. Die Angaben im Handelsregister genießen ,,öffentlichen Glauben", d.h. jeder darf davon ausgehen, dass die Angaben im Handelsregister vollständig und richtig sind. Was muss ins HR eingetragen werden?: Firma, Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschaft Vorstand Kapital (Stammkaptial), Haftung Geschäftssitz Gegenstand des Unternehmens Wirkung einer Handelsregistereintragung: Rechtsbezeugender Charakter: Öffentliche Bekanntgebung der Tatbestände Ins Register aufgenommen Sind davor schon rechtswirksam Deklaratorische Wirkung = Istkaufmann Abteilungen des Handelsregisters: Abteilung A: Eintragungen über Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) Abteilung B: ➡ Eintragungen über Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) Für wen und was? Insbesondere Rechtserzeugender Charakter: Manche Tatbestände dagegen sind erst durch die Aufnahme ins Handelsregister rechtswirksam 2) Merkmale von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen 2.1) Einzelunternehmen => Bei einer Einzelunternehmung bringt der Unternehmer allein das Eigenkapital auf. Er führt sein Unternehmen und haftet allein für alle Verbindlichkeiten. Kleingewerbetreibende, Konstitutive Wirkung = Formkaufmann Einzelunternehmen: Volle Kontrolle - volle Haftung Handwerker, Dienstleister Wie gründen? - Ein Unternehmer -Entsteht bei Geschäfts- eröffnung, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde -Eintragung ins HR möglich -Kein Mindestkapital Höhe der Haftung Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen (auch mit dem Privatvermögen Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmens: Vorteile Alleiniges Entscheidungsrecht Flexibilität bei Entscheidungen, da keine Abstimmung erforderlich Alleiniger Gewinnanspruch Kein Mindestkapital erforderlich Hohe Motivation des Einzelunternehmens, da ihm der Gewinn alleine zusteht i.d.R. keine Gründungsvorschriften (außer: Anmeldung zum HR, Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt) Nachteile Alleiniges Entscheidungsrecht beeinträchtigt evtl. die Qualität der Entscheidungen, da keine Absprache erforderlich bzw. möglich Hohes Risiko, da Einzelunternehmer allein und unbeschränkt haftet Begrenzte Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital Auflösung des Unternehmens bei Tod des Unternehmens 2.2) Gesellschaftsunternehmen => Gesellschaftsunternehmen sind privatrechtliche Vereinigungen von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Gründe, um eine Gesellschaft zu gründen: Das Unternehmen hat einen solchen Umfang, dass die anfallenden Leitungsaufgaben von einem Einzelunternehmer allein nicht bewältigt werden können. Das benötigte Kapital kann von einer Person nicht alleine aufgebracht werden Zwei Grundformen für die Gründung eines Gesellschaftsunternehmen: 1) Personengesellschaften: (OHG, KG) Bei Personengesellschaften ist ein enges persönliches Verhältnis der Gesellschafter zum Unternehmen und das gegenseitige Vertrauen der Gesellschafter das wesentliche Merkmal. Zumindest ein Teil der Gesellschafter ist an der Geschäftsführung beteiligt und haftet persönlich Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person und hat nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit 2) Kapitalgesellschaften: (GmbH, AG) Bei Kapitalgesellschaften steht vor allem die Kapitalbeschaffung im Vordergrund. Häufig fehlt die persönliche Bindung der Gesellschafter zum Unternehmen. Die Anteile an der Gesellschaft können frei veräußert werden. Die Gesellschafter haften nicht. Ihre Mitarbeit ist nicht erforderlich. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Grundsätzliche Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften: Personengesellschaften Eingeschränkte Rechtsfähigkeit Mindestens ein Gesellschafter haftet auch mit seinem Privatvermögen Handlungsorgane sind die Gesellschafter selbst (Selbstorganschaft) Gesellschaftsvermögen ist gemeinsames Eigentum aller Gesellschafter (Gesamthandsvermögen) Kein vorgeschriebenes Mindestkapital Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen nicht ohne Weiteres möglcih Gesellschaftsvertrag Im Normalfall keine Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses Im Normalfall - wie Einzelunternehmen - Erstellung eines einfachen Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) Kriterium Haftung Vertretung Mitarbeit/ Geschäftsführung Kontrolle der Unternehmens- leitung Beschaffung Eigenkapital Gewinn- und Verlust- verteilung Belastung mit Ertragsteuern von 3) Entscheidungsgrundlagen bei der Wahl der Rechtsform Rechnungs- legung Mitbestimmung Bedeutung Führt die Gründung oder die Betei- ligung an einem Unternehmen zu einer persönlichen Haftung? Wer handelt im Namen des Unter- nehmens im Außenverhältnis (z. B. beim Abschluss von Verträgen)? Ist die Gründung/Beteiligung an einem Unternehmen mit einer Ver- pflichtung zur Mitarbeit verbun- den? Wer kontrolliert die leitenden Per- sonen? Welche Möglichkeiten zur Beschaf- fung von Eigenkapital sind mit der Rechtsform verbunden? Wie wird der Gewinn/Verlust ver- teilt bzw. wer entscheidet über die Verteilung? Wem sind die von dem Unterneh- men erzielten Gewinne steuerlich zuzurechnen und wie werden diese besteuert? Wie umfangreich ist der zu erstel- lende Jahresabschluss? Muss der Jahresabschluss veröffentlicht. werden? Welche Möglichkeiten zur Mitbe- stimmung im Unternehmen haben die Arbeitnehmer? Kapitalgesellschaften Einzelunternehmen Eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person) Nur die Gesellschaft haftet Gesellschaft wird von Organen (z.B. Vorstand) geführt (Fremdorganschaft) Gesellschaft als juristische Person ist Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens Vorgeschriebenes Mindestkapital Möglichkeit der Übertragung von Gesellschaftsanteilen Gesellschaftsvertrag Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses Erstellung eines ausführlichen Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung mit Anhang) sowie eventuell eines Lageberichts Einzelunternehmer haftet den Glau- bigern für die Verbindlichkeiten per- sönlich. Unternehmer selbst ist Handelnder (gegebenenfalls auch mit Vollmacht ausgestattete Mitarbeiter). Einzelunternehmer leitet sein Unter- nehmen in eigener Verantwortung. Kontrolle durch Dritte ist nicht erfor- derlich. Hängt von der Höhe des Privatver- mögens des Einzelunternehmers ab und ist daher begrenzt. Gewinn steht allein dem Einzelunter- nehmer zu Verlust muss er alleine tragen. Einzelunternehmer muss den erziel- ten Gewinn versteuern (Einkommen- u. Gewerbesteuer). Buchführungspflicht ab einer be- stimmten Umsatz- und Gewinnhöhe: i.d.R. keine Veröffentlichungspflicht. Ggf. Mitbestimmung des Betriebs- rates in besonderen Fällen (BetrVG) Personengesellschaft (OHG, KG) Gesellschaft und (ein Teil der) Gesell- schafter haften persönlich und ge- samtschuldnerisch. Einer oder mehrere Gesellschafter vertreten die Personengesellschaft. Zumindest ein Teil der Gesellschafter ist zur Mitarbeit im Unternehmen ver- pflichtet. Gesellschafter kontrollieren sich ge- genseitig. ☐ bisherige Gesellschafter erbringen zusätzliche Einlagen Aufnahme neuer Gesellschafter Gewinn- oder Verlustverteilung rich- tet sich nach dem Gesellschaftsver- trag oder nach dem Gesetz. Gesellschafter müssen den erzielten Gewinn versteuern (Einkommen- und Gewerbesteuer). Es besteht Buchführungspflicht, aber meist keine Verpflichtung zur Veröf- fentlichung des Jahresabschlusses. Ggf. Mitbestimmung des Betriebs- rates in besonderen Fällen (BetrVG). Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) Ausschließlich die Kapitalgesellschaft als juristische Person haftet. Geschäftsführer oder Vorstand ver- treten die Kapitalgesellschaft als ju- erson. GmbH-Gesellschafter und Aktionäre sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet. Aufsichtsrat ( Kontrollorgan) bei GmbH nur unter bestimmten Voraussetzungen. bei AG gesetzlich vorgeschrieben AG: Eigenkapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien möglich. Entscheidung: GmbH: Gesellschafterversammlung AG: i.d. R. Vorstand u. Aufsichtsrat Gewinne unterliegen der Körper- schaft- und Gewerbesteuer, KSt-Satz für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne: 15 %. Verpflichtung zur Erstellung und Ver- öffentlichung eines ausführlichen Jahresabschlusses. Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist abhängig von der Zahl der Beschäf- tigten. 4) Offene Handelsgesellschaft (OHG) ➡Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei oder mehr vollhaftenden Gesellschaftern zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma Bedeutung der OHG: Typische Personengesellschaft Die Gesellschafter tragen volles Risiko (Vollhafter) => Enges Vertrauensverhältnis zwischen Gesellschaftern notwendig Meist Familienunternehmen (klein bis mittelgroß) Firma einer OHG: Beispiele: Personenfirma: Heyn und Holzer OHG Fantasiefirma: Mikrobyte OHG Sachfirma: Tailfinger Mikrosysteme OHG Gemischte Firma: Maschinenfabrik Holzer OHG Rechtsformzusatz OHG Umwandlung der Einzelunternehmung in eine andere Rechtsform: -Firmenkern kann beibehalten werden, der Rechtsformzusatz muss geändert werden, z.B. aus Firma ,,Ingo König e.K." wird ,,Ingo König OHG" Eintragung ins Handelsregister: Die Eintragung ins HR ist deklaratorisch, d.h. die Kaufmannseigenschaft besteht schon vor der HR- Eintragung und wird durch diese nur kundgetan. Gründung: Die Gründung ist grundsätzlich formfrei, wird jedoch ein Grundstück eingebracht, so ist die Schriftform erforderlich (notarielle Beurkundung) Entstehung der OHG: Im Innenverhältnis (Gesellschafter untereinander): ➡Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages (§109 HGB) Im Außenverhältnis (OHG gegenüber Dritte) ➡Mit Eintragung ins HR oder Mit Aufnahme der Geschäfte, wenn diese vor dem HR- Eintrag stattfinden Haftung der OHG- Gesellschafter: Unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch 1) Unmittelbar: Der Gesellschafter ist direkt zur Zahlung verpflichtet, unabhängig davon, ob er den Kaufvertrag abgeschlossen hat 2) Unbeschränkt: Haftet mit Geschäfts- und Privatvermögen 3) Solidarisch: ➡Der Gesellschafter haftet auch für Schulden, die er nicht eingegangen ist, z.B. auch vor seinem Eintritt in die OHG entstandenen Schulden Haftung bei Eintritt: Tritt ein Gesellschafter in eine bereits bestehende OHG ein, so haftet er auch für Verbindlichkeiten, die bereits vor seinem Eintritt entstanden sind. Wird eine solche Haftung vertraglich ausgeschlossen, so hat diese Vereinbarung im Außenverhältnis keine Gültigkeit. Sie kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden. §130 (1,2) HGB Tritt jemand als persönlich haftender Gesellschafter in das Geschäft eines Einzelkaufmanns ein (Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine OHG), so haftet die entstandene OHG und damit auch der eintretende Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers Dies ist auch der Fall, wenn das Unternehmen unter einer neuen Firmenbezeichnung fortgeführt wird. Ein Haftungsausschluss ist jedoch möglich, wenn er ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder von einem Gesellschafter einem Dritten mitgeteilt worden ist §28 HGB Haftung bei Ausscheiden: Scheidet ein Gesellschafter aus der OHG aus, so haftet er für die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten noch 5 Jahre. §160 (1) HGB Haftung bei Auflösung der Gesellschaft ➡ Wird die OHG aufgelöst, so haften die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zu 5 Jahre nach der Auflösung. §159 (1) HGB OHG Gesellschafter haben KEIN RECHT AUF EINREDE DER: Haftungsbeschränkung, Vorausklage und Haftungsteilung z.B. Haftungsbeschränkung: => er habe seine Einlage gemäß Gesellschaftsvertrag vollständig geleistet und haftet daher nicht mit seinem Privatvermögen z.B. Vorausklage: => der Gläubiger solle sich zuerst an die OHG oder an einen anderen Gesellschafter wenden z.B. Haftungsteilung: => er hafte entsprechend seinem Kapitalanteil lediglich mit einem Bruchteil für die Schulden der OHG Vertretung (Außenverhältnis) Die Gesellschafter einer OHG haben Einzelvertretungsbefugnis für gewöhnliche und außergewöhnliche Geschäfte (§125 (1) HGB) => Der Kaufvertrag kam rechtswirksam zustande ➡AUSNAHME: Wenn, Der Gesellschafter ist von der Vertretung ausgeschlossen wird Innenverhältnis: Die Gesellschafter einer OHG haben Einzelgeschäftsbefugnis für gewöhnliche Geschäfte. Außergewöhnliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter Liegt ein Außergewöhnliches Geschäft ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter vor, oder handelte der Gesellschafter ohne Befugnis, so muss er der OHG den entstandenen Schaden ersetzen > Schadensersatz leisten Fall 1: Andere Gesellschafter stimmen dem Kaufvertrag nachträglich zu Kaufvertrag ist zuerst schwebend unwirksam Dann wirksam Fall2: Andere Gesellschafter lehnen Kaufvertrag ab Kaufvertrag ist zuerst schwebend unwirksam Dann unwirksam, da Dritte HR- Eintrag gegen sich gelten lassen muss Geschäftsführung bei der OHG. ein gesellschafter widerspricht außergewöhnliches Geschäft/ dem gewöhnlichen Geschäft vorher V Cgeenteticlhe Ranjeting) gewöhnliches Geschäft Jeder einer CH G hat are n befugnis für gewöhnliche Geschäfte... ⇓ gewöhnliche Geschäfte dürfen getätigt werden, auch wenn die anderen Gesellschafter dieses im Nachhinein ablehnen. =) 5 #14 HGB C-Innenverhältnis) außergewöhnliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung der Kauf darf nicht aller Gesellschafter getätigt werden Privatentnahmen: ⇓ Alle Gesellschafter: wind dennoch ein Vertrag • auch von der Geschäftsgeschlossen, so muss der führung ausgeschlossene gesellschafter der OHG Gesellschafter • auch Kommandist bei der KG # fehlt die Zustimmung der anderen Gesellschafter, so muss der Gesellschafter der OHG Schadenersatz leisten, falls ein Schaden entsteht = $115 HGB Gesetzliche Gewinnverteilung der OHG: 02.03.2020. der Gesellschafter darf nur bis zu einem bestimmten Umfang geschafte tätigen → gilt nur im Innenverhältnis! wird der Umfang der Geschäfts- führungsbefugnis überschritten, so muss der Gesellschafter der OHG den Schaden ersetzen, falls ein Schadensersatz leisten, falls Schaden entsteht. ein Schaden entsteht -) 5 116 HGB -) $ 115 (1) HGB Außenverhältnis: $126R) HGB 4% des Kapitals, Rest nach Köpfen (§121 HGB) Privatentnahmen und -einlagen eines Gesellschafters während des Jahres sind zinsgemäß zu berücksichtigen Ohne vertragliche Vereinbarung sind die OHG Gesellschafter dazu berechtigt, während des Geschäftsjahres bis zu 4% des zu Anfang des Geschäftsjahres vorhandenen Kapitalanteils zu entnehmen (auch bei Verlust des Unternehmens möglich!) Höhere Privatentnahmen (mehr als 4%) sind durch die Einwilligung der übrigen Gesellschafter möglich oder wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält (häufig monatliche Tätigkeitsvergütung für die geschäftsführenden Gesellschafter) 11) Gewinnverteilung der OHG 1) 4% vom Kapital und Rest noch Köpfen Gesellschafter Anteil from Ankil / nach Kopfen Gutbrot 420000,-16800,- 38 000,- Gutzahl Summe 180 000,- 7200,- 600 000,-/24000,-/ * Wagner 350 000,- 14.000,- 200 000, 8000 Tahiri wisser Summe verzinsung nur 10 Monate, weil sie erst 01.03.15 beigeheten . 100 000: 100.4% = 4000 4000 12 Monak = 10 Monate 12) Gervinnverteilung der OHG 3.3 Angenommen der Gewinn des Jahres 2015 beträgt 184.000 €. Berechnen Sie die Kapitalanteile nach Gewinnverwendung, wenn jeder Gesellschafter pro Monat für seine Tätigkeit in der OHG einen Betrag in für das Jahr 2015 voll Höhe von 2.000 € entnimmt. Frau Wisser gewinnberechtigt. Die Kapitalanteile von Tahiri und Wagner itsprechen den Anteilen bei der Gründung der OHG. Gesellschafter / Kapitalanteil / 47 Entnahmen für Tatigueit 24 000,- 24 000,- 20 000,- 100 000 650 000,00 68.000,- 90 666,67 Breuer 360 000 € Taxis 400 000 € * 38 000,- 76 000,- ų 100.000 47 vom Ankil 24000 -76000t Gesamt 54 800,- NB: Gewinn 91 200 € Verzinsung (360 000-10073 (14 400 € = 14 400 € = 12 Monate? x 29 Monate. 2 10 800 € Gewinnverwendungstabelle OHG Kapital 4% Verzinsung Privatent einlage 10 800 € hahmen 31500€ 31 500€ 12000€ 45 200€ 100 000 $120 und $ 121 HGB ↓ Entnahmen fatigueit: -2000-12 Monate Wisser 2000- 10 Nonate 91200 € Gewinn Verzinsung 22 800 €C Breuer + Taxis) im 68 400 € - Privatentnahme 63.000 € Rest 5400€ Rest 22 800 (Brever + 68 400 € - Rest + 4% Gesamtgewinn summe inn Kapitalantail am Ende 30222, 22 44 222,22 394 222, 22€ 30222, 2238 222, 22238 222, 22 € 30222,22 33555,55 133555,55 € 个 184000,- Kapital+ Vereinsung Rest + gegeben: Wagner 350.000,- Tahiri Wisser neu eingetreten 1.03.15 Gewinn 184.000,- Entnahmen 68 000,- (Rest = 2) - Verzinsung 20000 25333, 33 = Rest g0666,67€ Rest: 3 = 30222, 22€ nach Restuering 2700€ 2700€ 200 000,- 100 000, Gese Arbeitsleistung V Gesellschaftsverting vereinbart Abzug vom Gewinn + Restverkilung pro Kopf Privatentnahme CD Kapitalanlage am Ende des Jahres 373 500€ 414 700 € Chasital + Verainsann + keztverteilen kosty @ Bareinlagen + Sacheinlagen. Gesellschaftsvertralgh. U Falls keine Regelung : down you laut 463 - Beachte Datum des Geschäftsjahres Einlage privay private enerve von der Kapital - einlage abziehen nach 4% laut HGB pro Jahr durch Zouchimmung anderer Gesellschafter (4) Die Privatentnahme fließt in den thalichen Verbrauch und ist somit nicht mehr vorhanden Gesetzliche Verlustverteilung: ➡ Verteilung nach Köpfen (§121 HGB) Aufnahme eines neuen Gesellschafters: Er haftet auch für Schulden, die bei seinem Eintritt bereits bestehen. Ausschluss dieser Haftung ist nur im Innenverhältnis möglich (§128 HGB) Möglichkeit bei Eintritt in eine bisherige Einzelunternehmung: => Er kann die Haftung auch im Außenverhältnis ausschließen durch: 1) Eintrag im Handelsregister und Bekanntmachung oder 2) Mitteilung an alle Gläubiger Ausscheiden eines Gesellschafters: Kündigungsfrist: sechs Monate zum Geschäftsjahresende (§132 HGB) Haftung: weitere 5 Jahre für die bei seinem Austritt vorhandenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§159 HGB) Wettbewerbsverbot: §112 HGB: Ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter... 1) Keine eigenen Geschäfte im Handelsgewerbebereich der OHG 2) Keine Beteiligung an einem gleichartigen (= gleiche Branche) Unternehmen als persönlich haftender Gesellschafter z.B. Der OHG -Gesellschafter einer Maschinenfabrik darf nicht auf eigen Rechnung Maschinen verkaufen => Keine Beteiligung als OHG Gesellschafter an einer anderen gleichartigen Gesellschaft. Kontrollrecht: Jeder Gesellschafter (auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist) hat das Recht, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich zu unterrichten, die Handelsbücher und die Papiere der Gesellschaft einzusehen => Laufendes Kontrollrecht §118 HGB Stimmrecht: Jeder Gesellschafter hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung §119 HGB Rechte und Pflichten der OHG Gesellschafter Rechte: (Innenverhältnis) Geschäftsführung §114 HGB Stimmrecht §119 HGB Kontrollrecht §118 HGB Gewinnbeteiligung §120 HGB Privatentnahmen §122 HGB Kündigung §132 HGB (Gesetzliche Regelung: 6 Monate auf Geschäftsjahresende; BEACHTE was im Gesellschaftsvertrag steht, z.B. im Gesellschaftsvertrag steht vlt. 12 Monate auf Geschäftsjahresende) Pflichten: (Innenverhältnis) Arbeitsleistung (Geschäftsführung) §114 (1) HGB Kapitaleinlage Treuepflicht und Wettbewerbsverbot §112 HGB Verlustbeteiligung §121 (3) HGB Rechte: (Außenverhältnis) Vertretung §125 HGB Pflichten: (Außenverhältnis) Haftung §§128-130 HGB ➡ Unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch Vor- und Nachteile einer OHG gegenüber einem Einzelunternehmen und einer Kapitalgesellschaft Vorteile Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine OHG vergrößert die Eigenkapitalbasis Fachkenntnisse mehrere Personen führen gegenüber dem Einzelunternehmen zu einer Verbesserung der Qualität der betrieblichen Entscheidungen Im Normalfall höhere Kreditwürdigkeit als ein Einzelunternehmen Unternehmensrisiko ist auf mehrere Personen verteilt; bei Einzelunternehmen trägt Unternehmer allein das Risiko Besonderes Interesse der Gesellschafter an der Mitarbeit im Unternehmen, da Gewinnbeteiligung der einzelnen Gesellschafter Nachteile Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter; damit höheres Risiko als bei Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Recht zur Vertretung und Geschäftsführung jedes Gesellschafters kann bei Meinungsunterschieden die Entwicklung des Unternehmens hemmen; damit unter Umständen geringere Flexibilität als Einzelunternehmen Beschränkte Kapitalkraft einer Personengesellschaft kann Wachstum des Unternehmens behindern; bei Kapitalgesellschaften bessere Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigenkapital Fälle - Übungsbeispiele: 1) Fall: Die OHG firmiert mit ,,Schnorr& Schnuff OHG". Darf die Firma beibehalten werden, wenn Schnuff wieder ausscheidet? - Begründung ➡ Nein. Dies wäre eine Täuschung Dritter. Die Haftungsverschlechterung muss ersichtlich werden. Firmenwahrheit! Also Zusatz e.K. 2) Fall: Aus der Firma ,,Schnorr, Schnuff & Schnauff OHG" scheidet Schnuff aus. => Darf die Firma beibehalten werden? Nein, die Haftungsverschlechterung muss ersichtlich sein. Nur erlaubt, wenn nach Ausscheiden von Schnuff noch mind. 3 Gesellschafter da wären und Schnuff der Beibehaltung seines Namens zustimmt § 24 (2) HGB Kommanditgesellschaft (KG): → Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen (natürliche Personen oder juristische Personen) gegründet werden kann. Dabei haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) voll => Vollhafter und mindestens ein Gesellschaft ist in der Haftung beschränkt (Kommanditist => Teilhafter) §162 HGB Firmierung: Gleiche Vorschriften, wie für die OHG nur mit dem Zusatz KG (§19 (1) Nr.3 HGB) Gründung und Beginn der KG: Mindestens 2 Gründer: 1 Komplementär 1 Kommanditist Abschluss eines Gesellschaftsvertrags (notarielle Beurkundung, falls Grundstücke eingebracht werden §311b HGB Leistung von Geld- und Sacheinlagen laut Gesellschaftsvertrag Eingebrachte Einlagen werden Gesamthandsvermögen §719 BGB Eigenkapital = Summe der Einlagen in Euro Kommanditist und Komplementär: Komplementäre: (Vollhafter) Vergleichbar mit OHG- Gesellschafter Sie führen die Geschäfte und vertreten die KG nach außen Kommanditisten: (Teilhafter) ➡ Weder zur Geschäftsführung noch zur Vertretung der Kommanditgesellschaft berechtigt. Beginn der KG: Im Außenverhältnis: 1. Bei Handelsgewerbe mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb nach §1HGB: mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit, spätestens aber mit HR Eintragung §123 (1) und (2) HGB ➡2. KG betreibt Kleingewerbe (§§1,2,5 HGB): mit Eintragung ins HR §123 (1) HGB Auflösung der KG: Auflösungsgründe: (wie bei der OHG) §131,133 HGB Zeitablauf laut Gesellschaftsvertrag Beschluss der Gesellschafter ➡ Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG Gerichtliche Entscheidung Bei Tod eines Kommanditisten: Fortsetzung der KG mit den Erben, falls keine anders lautende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag §177 HGB. ABER an einer KG muss mindestens ein Komplementär beteiligt sein. Tritt der einzige Komplementär aus, so führt dies zur Auflösung Geschäftsführung: Ein Kommanditist hat im Normalfall kein Recht auf Geschäftsführung. Er kann aber durch den Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführungsbefugnis erhalten, wenn er z.B. im Unternehmen arbeitet. Haftung der KG: 1) Komplementär(wie bei OHG) Haften mit Gesellschaftsvermögen der KG und mit ihrem gesamten Privatvermögen Haftung nicht einschränkbar Vollhafter 2) Kommanditisten (Teilhafter) 1. Bei Gründung einer KG: ➡Solange die Eintragung ins HR noch nicht erfolgt ist, haftet der Kommanditist wie ein Vollhafter. §176 (1) HGB Nach HR- Eintragung: Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage 2. Bei Eintritt in eine bereits bestehende KG Verbindlichkeit entstand bereits vor Eintritt des Kommanditisten Haftsumme volleingezahlt? Wenn Ja, keine Haftung (§171 HGB) Wenn Nein, dann unmittelbare Haftung in Höhe der nicht voll eingezahlten Einlage Verbindlichkeit entstand erst nach Eintritt des Kommanditisten, aber vor dessen HR- Eintragung Kommanditist haftet wie ein fter, wenn der Gläubiger die Haftungsbeschränkung des neuen Gesellschafters nicht kannte. §176 (2) HGB Standardsatz: Außenverhältnis: Der Komplementär einer KG besitzt Einzelvertretungsbefugnis für gewöhnliche und außergewöhnliche Geschäfte => Der Kauf kam rechtswirksam zustande (§126 HGB) Innenverhältnis: Der Komplementär einer KG besitzt Einzelgeschäftsführungsbefugnis für gewöhnliche Geschäfte. Außergewöhnliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter (also nicht nur die Komplementäre, sondern auch die Kommanditisten) Kontrollrecht der Kommanditisten: Hat KEIN laufendes Kontrollrecht Der Kommanditist hat ein Kontrollrecht nach §166 HGB. Er darf einmal im Jahr, Einblick in die Bücher nehmen und den Jahresabschluss prüfen. => Er kann diesen Jahresabschluss nur am Ende des Jahres verlangen Widerspruchsrecht: Kommanditisten haben einen Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften. Da es sich um ein außergewöhnliches Geschäft handelt, müssen alle Gesellschafter (auch Kommanditisten) zustimmen. Entsteht der KG bei fehlender Zustimmung des Kommanditisten ein Schaden, so muss der Gesellschafter Schadensersatz leisten. Kündigungsrecht: Sechs Monate zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, falls der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung erhält. Wettbewerbsverbot: Kommanditist unterliegt nicht dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot Bei Interessenkonflikten darf er wegen der auch für ihn geltenden Treuepflicht keine für die KG geschäftsschädigende Handlungen vornehmen Können Kommanditisten eine Komplementär ähnliche ,,Machtposition" ausüben? Außenverhältnis: Vertretungsrecht für den Kommanditisten nicht möglich (§170 HGB) ➡ Er könnte aber als Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten ernannt werden, wodurch er mehr oder weniger weitgehende Vertretungsmacht erhält. Innenverhältnis: Frei gestaltbar. Somit kann ein Kommanditist durch vertragliche Vereinbarung Geschäftsführungsrechte erhalten Wie beeinflusst der Gewinnanteil eines Kommanditisten seinen Kapitalanteil? ➡1. Bei voll eingezahlter Kommanditeinlage: Gewinnanteil wird bis zur Auszahlung als sonstige Verbindlichkeit behandelt. Der Kapitalanteil bleibt somit unverändert. ➡2. Bei noch nicht voll eingezahlte Kommanditeinlage: Gewinnanteil erhöht den Kapitalanteil insofern, als die Position ,,Nicht eingezahltes Kommanditkapital" allmählich aufgelöst wird Gewinnverteilung: §168 HGB ➡Sofern Gewinn hoch genug, erhält jeder Gesellschafter 4% Zinsen auf sein Kapitalanteil Restlicher Gewinn/Verlust im angemessenen Verhältnis verteilt ➡ Angemessenes Verhältnis, d.h. im Gesellschaftsvertrag geregelt, wenn nicht genau, dann kann man die persönliche Haftung und die Arbeitsleistung der Gesellschafter berücksichtigen. Gewinnbeteiligung: Kommanditist hat kein Recht auf Privatentnahmen Lediglich Anspruch auf Auszahlung des ihm zustehenden Gewinns. Diese Auszahlung kann er auch dann verlangen, wenn er seine Pflichteinlage noch nicht oder noch nicht vollständig geleistet hat. §167 (2) HGB Pflichten und Rechte der Teilhafter im Außenverhältnis: ➡ Vertretung: Gesetzlich ist ein Kommanditist nicht zur Vertretung der KG ermächtigt (§170 HGB) Dennoch können Kommanditisten Vertretungsmacht erhalten, wenn ihnen diese in Form einer Einzelvollmacht, Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt wird. Handelt der Kommanditist ohne Vertretungsmacht, sind die von ihm abgeschlossenen Geschäfte schwebend unwirksam (§177 BGB) Vollhafter (Komplementär) Pflichten: - Kapitaleinlage Arbeitsleistung (§114(1) HGB) Treuepflicht und Wettbewerbsverbot ,,112 HGB Verlustbeteiligung §168 (2) HGB Haftung §§128-130 HGB Teilhafter (Kommanditist) Pflichten Kapitaleinlage Falls vereinbart: Erbringung von Dienstleistungen Verlustbeteiligung §167 (3), §168 (2) HGB Falls gesonderte Vereinbarung: Vertretung §170 HGB (andernfalls sind WE schwebend unwirksam) Haftung §171 HGB Treuepflicht §112 HGB in Verbindung mit §165 HGB Vor- und Nachteile der KG gegenüber der OHG Vorteile Erleichterte Kapitalbeschaffung durch Aufnahme von Kommanditisten Risiko des Kommanditisten ist begrenzt auf übernommenen Kapitalanteil Kommanditist hat kein Einfluss auf die Geschäftsführung Kommanditist ist nicht zur Mitarbeit verpflichtet Rechte Rechte - - Geschäftsführung §114 HGB Stimmrecht §119 HGB HGB Kontrollrecht §118 HGB Gewinnbeteiligung §168 HGB Privatentnahmen §122 HGB Kündigung §132 HGB Liquidationserlös §155 HGB Vertretung §125 HGB Falls gesonderte Vereinbarung: Geschäftsführung §164 HGB Widerspruchsrecht, bei außergewöhnlichen Geschäften §164 Kontrollrecht § 166HGB Gewinnbeteiligung §168 HGB (aber keine Privatentnahmen) Kündigung §132 in Verbindung mit §161 (2) HGB Befreiung vom Wettbewerbsverbot §165 HGB Falls gesonderte Vereinbarung: Vertretung §170 HGB Nachteile Unter Umständen geringere Kreditwürdikeit als OHG, da zumindest ein Gesellschafter kein Vollhafter ist. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ➡Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der die Haftung gegenüber den Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Firmierung: ✓ Gründung Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma, Mischfirma Zusatz GmbH Die GmbH = Kapitalgesellschaft ~Gesellschaft mit beschränkter Haftung ~ Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beurkundung; alle Gesellschafter müssen unterschreiben 56 gmbll-Gesetz HR- Eintragung (Konstitutive Wirkung) = rechtserzeugend VL juristische Person entsteht Forokaufmann) nach 56 HGB 50+ müssen auch benannt werden. wer is gesellschafter der SimbH, bevor die ginbtt gegründet werden hann. Voraussetzung zur #2-Eintragung Kapitalaufbringung • Stammkapital mind. 35 GmbH G 25000€, davon muss bei der HR-Eintragung mind die Hälfte (12500€) einbezahlt sein. •jeder Gesellschafter muss mind. 25% seiner Einlage einbezahlt haben. •Sacheinlagen (z. B. Grundstücke, Fahrzeuge,...) müssen bei Gründung voll - ständig angebracht werden Kapital muss aufgebracht werden, sonst kann die GmbH nicht ins HR eingetragen werden =) 57 (2) GmbH Gesetz Haftung •Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage Cnicht mit Privad vermogen) • Ist die Einlage noch nicht voll einbezahlt, so haften die Gesellschafter mit der noch ausstehenden Einlage • unbeschränkt unmittelbar Cauch mit solidarisch mogen) → § 13 GmbH Gesetz = Kopitalgesellschaften Können immer and gegründet werden, ivenn sig ing HR eingetragen werden, weil da erst die Juristische Person entsteht. AG ist auch Formkowfmann. • beschränkle Haftung • Fremdgeschäftsführung ist möglich Kontrolle der Geschäfte durch Gesamtvertretung (keiner darf alleine Notariats kasten Mindestkapital Vertretung (Außenverbättnis • Gesellschafter haben gesamt- vertretung für gewöhnliche und außergewöhnliche Geschäftetreten, ough per dar alle dürfen nur (XG, wenn mehrere Geschäftsfancer Geschäftsführ ung (innen- verhältnis, •Gesellschafter haben Gesamtgeschäftsführungs- befugnis für gewöhnliche und außergewöhnliche Geschäfte alle dürfen nur promeses Dolgo iminer alle gemorcam ( Vorteile der GmbH: (im Vergleich zu OHG/KG) • Geschäftsführer wird durch Mehrheitsbeschluss der Gesell- schafferversammlung gewänit. =) Der Geschäftsführer ist somit Angestellter der GmbH und er ist der Gesellschafterversammlung Weisungs gebunden -S38(1) GmbH Gesetz der Geschäftsfühner, kann abberufen. werden 02.04.2020 für die GmbH yeschäfte abschließen) Nachteile der GmbH: • relativ hohes Stammkapital (25.000 €) sellschaften wechseln after als best Personengesellschaften persönliche Bindung an die • lange Haftung nach dem Ausscheiden aus der GmbH • evtl. lange Entscheidungsfindung durch Gesamtgeschäftsführung Grindung teurer als bei der OH GI KG Gewinnverteilung der Gmbit: § 29 GmbH Gesetz Die Verteilung des Gewinnes erfolgt im Vernattnis der Geschäftsanteile, a.n. Wer mehr Geld einbringt, kriegt auch mehr vom gewinn ab. Gründe zur Entscheidung für eine GmbH Die Gesellschafter einer GmbH haften nicht persönlich, sondern nur die GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen Die Gesellschafter müssen keine Geschäftsführungsaufgaben übernehmen, sondern können außenstehende Dritte mit der Geschäftsführung betrauen (Fremdorganschaft) Voraussetzungen für die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister: Stammkapital von mindestens von 25 000 € (§5 (1) GmbHG) Mindesteinzahlung von 12 500€ insgesamt (§7 (2) GmbHG) Mindesteinzahlung auf jeden Geschäftsanteil 25% (§7 (2) GmbHG) Satzungsänderungen: ➡ Satzungsänderungen bedürfen 75% der bei Beschlussfassung anwesenden Stimmen §53 (2) GmbHG (d.h. vom Eigenkapital (32 000€) 75% = 24 000€ ; also brauchen die Leute, die für eine Satzungsänderung stimmen, mind. 24 000€, bei z.B. 16 000€ kommt keine Satzungsänderung zustande) ➡Merke: Damit es zu keiner Satzungsänderung kommt, benötigt z.B. Albrecht 25% + 1 Stimme. Beispiel zur Satzungsänderung: ➡ Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen einer 34 Mehrheit (75 %) der abgegebenen Stimmen in der Gesellschafterversammlung (§53 (2) GmbHG). Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme (§47 (2) GmbHG) Paulus und Metzler erreichen diese notwendige Mehrheit nicht, wenn Braun an der Gesellschafterversammlung teilnimmt und gegen den Vorschlag der Änderung stimmt. Fall: Gesellschafter kauft ohne Rücksprache einen Computer Nach §35 (2) GmbHG muss bei mehreren Geschäftsführern eine gemeinschaftliche Vertretung erfolgen. Da im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, kann der Kaufvertrag durch Köster alleine nicht rechtswirksam abgeschlossen werden und ist folglich für die Gesellschaft nicht bindend Fall 2: Köster und Müller kaufen einen Lieferwagen im Wert von 60000€. Die Gesellschafter Bader und Schwab verweisen auf ein günstigeres Angebot. Außenverhältnis: Die GmbH ist durch die beiden Geschäftsführer rechtswirksam vertreten worden, so dass der Kaufvertrag für die GmbH bindend ist (§35 (2) in Verbindung mit §37 (2) GmbHG) ➡ Innenverhältnis: Die Gesellschafter haben gegen die Vorgabe des Gesellschaftsvertrags verstoßen. Sollte der GmbH dadurch einen Schaden entstehen, haften die Geschäftsführer gegenüber der GmbH solidarisch §37 (1) in Verbindung mit §43(2) GmbHG Organe der GmbH 1) Geschäftsführer (leitendes Organ) 2) Eventuell: Aufsichtsrat (kontrollierendes Organ) 3) Gesellschaftsversammlung (beschließendes Organ) Gesellschafterversammlung ➡Die Gesellschafter als Eigentümer der GmbH fassen ihre Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung Beschlüsse (wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist) Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses: Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Vereinbarungen zur Gewinnverwendung, so erfolgt die Verteilung nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile Einforderung von Einlagen Bestellung, Entlastung und Abberufung von Geschäftsführern Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. ➡ Für das Stimmrecht ist der Nennbetrag des Geschäftsanteils ausschlaggebend Aufsichtsrat → Falls in der GmbH ein Aufsichtsrat freiwillig gebildet wird oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gebildet werden muss, übernimmt dieser die Aufgabe, die Geschäftsführung zu kontrollieren. Zusammensetzung des Aufsichtsrats: 1) Nicht mehr als 500 Arbeitnehmer = Bildung eines Aufsichtsrat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist der GmbH jedoch freigestellt, ein Aufsichtsrat zu bilden (§52 GmbHG) Bei Gesellschaften ohne Aufsichtsrat können die Gesellschafter von ihrem Auskunfts- und Einsichtsrecht Gebrauch machen und auf diese Weise die Geschäftsführer kontrollieren 2) Kleine Aktiengesellschaften (500 bis 2000 Arbeitnehmer) §4 DrittelbG Mindestens drei Mitglieder ➡Hauptversammlung wählt 2/3 Arbeitnehmer wählen 1/3 ➡ (Drittelparität) 3) Große Aktiengesellschaften ( mehr als 2000 Arbeitnehmer) $7 MitbestG Aufsichtsrat hat 12 bis 20 Mitglieder ➡Hälfte wählt die Hauptversammlung und die andere Hälfte die Arbeitnehmer (Paritätisch) Pflichten und Rechte der Gesellschafter: 1, Pflichten der Gesellschafter: 1) Leistung der Einlage: Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Einlage auf seinen Geschäftsanteil zum vereinbarten Termin zu leisten. Wird die eingeforderte Einlage nicht rechtzeitig geleistet, so sind Verzugszinsen zu entrichten §20 GmbHG 2) Risiko des Verlustes eines Geschäftsanteils: ➡ Grundsätzlich haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ihren Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen der GmbH. Ein GmbH- Gesellschafter trägt aber das Risiko, seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise zu verlieren, falls die GmbH z. B. wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aufgelöst wird (Insolvenz) §13(2) GmbHG 3) Leistung von Nachschüssen: ➡ Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung über die Leistung von Nachschüssen (eher selten), so sind die Gesellschafter im Bedarfsfall verpflichtet, diese Nachschüsse an die Gesellschaft zu leisten. §26 GmbHG 2, Rechte der Gesellschafter: 1) Gewinnanteil: Die Gesellschafter haben Anspruch auf einen Anteil am erzielten Jahresergebnis. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine gegenteiligen Vereinbarungen, so erfolgt die Verteilung nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile §29 GmbHG Jedoch kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass ein Teil des erzielten Jahresüberschusses einbehalten wird oder dass die Gesellschafterversammlung über die Verteilung beschließt §29 GmbHG 2) Auskunfts- und Einsichtsrecht: Auf Verlangen müssen die Geschäftsführer einer GmbH einem Gesellschafter unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft geben und Einsicht in die Geschäftsunterlagen gestatten §51a GmbHG 3) Recht zur Geschäftsführung: ➡ Gesellschafter, die als Geschäftsführer bestellt sind haben das Recht, die GmbH Dritten gegenüber zu vertreten. Anstelle einer Regelung im Gesellschaftsvertrag kann die Befugnis zur Erteilung der Geschäftsführung auch bei der Gesellschaftsversammlung liegen 4) Stimmrecht: Das Stimmrecht eines Gesellschafters in der Gesellschaft ist bahängig vom Nennbetrag seines Geschäftsanteils. Pro Euro des Geschäftsanteils hat der Gesellschafter eine Stimme. Unternehmergesellschaft als Sonderform einer GmbH Standard GmbH => GmbH ➡Mindestkapital 25 000 Euro ➡ Gründer, die gegen eine GmbH sprechen: Hohes Mindestkapital Hohe Gründungskosten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) => UG => Wird mit der Zeit an die GmbH herangeführt, somit wird für Firmen ermöglicht, mit weniger Eigenkapital schrittweise zur GmbH zu werden Mindestkapital 1 Euro ( Damit nach außen hin sichtbar wird, dass es sich hierbei möglicherweise um eine Gesellschaft mit einem sehr geringen Gründungskapital handelt => Zwingend Zusatz UG oder Unternehmergesellschaft, NICHT erlaubt: ,,haftungsbeschränkt" ➡ Voraussetzungen: Die Anmeldung einer Unternehmergesellschaft darf erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist (§5a GmbHG) Keine Sachanlagen Max. 3 Gesellschafter Einfache Gründung, keine notarielle Beurkundung notwendig ➡ Gewinnverwendung: Pflicht zur Bildung gesetzlicher Rücklage in Höhe von 25 % des Gewinns (Ziel: Schrittweise Aufstockung des Eigenkapitals) => d.h. jedes Jahr von seinem Gewinn bis er die 25 000€ erreicht hat Vor- und Nachteile einer GmbH im Vergleich zu einer AG Vorteile Geringeres Mindestkapital (25 000 EUR statt 50 000 EUR) Einfache Verwaltung der Gesellschaft durch Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung (häufig kein Aufsichtsrat erforderlich) Nur eingeschränkte Publizitätspflicht für kleine Gesellschafter Aufsichtsrat muss nicht in jedem Fall gebildet werden Nachteile Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH ist aufwendiger als Übertragung von Aktien Deckung eines hohen Kapitalbedarfs ist bei AG durch Ausgabe von Aktien einfacher GmbH & Co.KG (Rechtsformverbindung von GmbH und KG ➡ KG als Personengesellschaft, bei der eine GmbH (Komplementär-GmbH) persönlich haftet (typische GmbH & Co.KG): GmbH Gesellschafter sind gleichzeitig Kommanditisten der KG Unterschiede zwischen Personengesellschaften (OHG, KG) und GmbH GmbH Personengesellschaften (OHG, KG) OHG und KG sind zwar rechtsfähig. § 14 (2) BGB, § 124 HGB. Es handelt sich aber nicht um juristische Personen. Vielmehr ist die Gesamtheit der Gesellschafter Träger der mit der Rechtsfähigkeit einhergehenden Rechte und Pflichten. mindestens zwei Träger von Rechten und Pflichten Zahl der Gesellschafter Gesellschafts- vertrag Mindestkapital Haftung Geschäftsführung/ Vertretung Verhältnis der Gesellschafter untereinander formfrei (notarielle Beurkundung nur bei Sacheinlagen in Form von Grundstücken erforderlich) kein Mindestkapital mindestens ein Gesellschafter haftet persönlich unbeschränkt (auch mit seinem Privatvermögen) § 128 HGB. Vollhaftende Gesellschafter sind grundsätzlich zur Geschäftsfüh- rung berechtigt und verpflichtet, §§ 114 ff. HGB, Vollhaftende Ge- sellschafter vertreten die Personen- gesellschaft grundsätzlich, §§ 125 ff. HGB. (= Selbstorganschaft) Enges persönliches Verhältnis der Gesellschafter zum Unternehmen und gegenseitiges Vertrauen unter den Gesellschaftern stehen im Vordergrund. Mindestens einer der Gesellschafter ist an der Geschäfts- führung/Vertretung beteiligt und haftet persönlich. Die GmbH als juristische Person h eine eigene Rechtspersönlichkeit, § 13 GmbHG. Die GmbH als juristische Person ist Trägerin der mit der Rechtsfähigke einhergehenden Rechte und Pflichten, Auch Einmann-GmbH ist möglich. notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend erforderlich: Sonderbestimmungen bei Verwendung eines Musterproto- kolls bei der Gründung. Mindeststammkapital: 25000 EUR, § 5 GmbHG. Bei Mini-GmbH™ gem. § 5a GmbHG kein Mindest- kapital vorgeschrieben. ausschließlich die GmbH als juristische Person haftet bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens, § 13 Abs. 2 GmbHG. Geschäftsführung und Vertretung erfolgen durch (einen oder mehrere) Geschäftsführer, § 6 GmbHG. Ein GmbH-Gesellschafter kann gleichzeitig Geschäftsführer sein (Gesellschaftergeschäftsführer). Es besteht aber auch die Möglich- keit der Fremdorganschaft, d. h. Geschäftsführer ist nicht gleich- zeitig Gesellschafter. Fragen der Haftung und Kapitalbe- schaffung stehen im Vordergrund. Die Geschäftsanteile der Gesell- schafter können frei veräußert werden. Eine persönliche Bindung der Gesellschafter an das Unter- nehmen ist nicht nötig, weil die Gesellschafter nicht haften und ihre Mitarbeit nicht erforderlich ist. Aktiengesellschaft (AG) ➡Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, an der sich viele Eigenkapitalgeber (=Aktionäre) gegebenenfalls auch mit jeweils kleinen Beträgen beteiligen können. Auf diese Weise ist es möglich, insgesamt ein hohes Eigenkapital aufzubringen. Die Gründung einer AG ist allerdings auch durch eine einzige Person möglich ➡Die an einer Aktiengesellschaft beteiligten Aktionäre können bei Bedarf ihre Anteile in Form von Aktien wieder veräußern, ohne dass dem Unternehmen dadurch Kapital entzogen wird. §2 AktG Firmierung: Formkaufmann Sach-, Personen-, Misch- oder Fantasiefirma mit Zusatz AG Kapitalaufbringung: Grundkapital = Kapitalbetrag= Gezeichnetes Kapital muss mindestens 50 000 EUR betragen Grundkapital in Aktien zerlegt Aktien: ➡Aktien sind Kapitalwertpapiere (Effekten), die ein Anteilsrecht (Mitgliedschaftsrecht) an einer AG verbriefen. Da der Eigentümer einer Aktie gleichzeitig auch Teilhaber an der AG ist, werden die Aktien auch als Teilhaberpapiere bezeichnet.