Handelsrechtliche Grundlagen und Kaufmannseigenschaft
Die Rechtsformen Unternehmen sind durch verschiedene handelsrechtliche Grundlagen definiert. Im Zentrum steht dabei die Kaufmannseigenschaft, die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt ist. Das Handelsrecht einfach erklärt unterscheidet drei zentrale Kaufmannstypen:
Der Ist-Kaufmann nach §1 HGB betreibt ein Gewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Konkrete Kriterien sind dabei ein Jahresgewinn über 24.500€, ein Umsatz über 260.000€ oder ein Eigenkapital größer als 62.500€.
Definition: Der Kann-Kaufmann ist ein Kleingewerbetreibender, der sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen kann. Die Eintragung hat hier konstitutive (rechtsbegründende) Wirkung.
Der Form-Kaufmann erhält die Kaufmannseigenschaft automatisch durch seine Rechtsform - dies betrifft alle Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG nach §6 HGB. Die Firmengrundsätze HGB regeln dabei die Namensgebung des Unternehmens.
Beispiel: Eine Metallverarbeitungsfirma kann als Sachfirma "Metallfabrik AG" oder als Personenfirma "Schmidt & Meyer OHG" firmieren. Auch Fantasienamen wie "Sunshine KG" sind möglich.











