Rechte und Pflichten in der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Die Rechtsform eines Betriebes als OHG bringt spezifische Rechte und Pflichten mit sich, die im Handelsgesetzbuch HGB klar definiert sind. Das Handelsrecht regelt dabei detailliert die Position jedes Gesellschafters innerhalb der Unternehmensstruktur.
Definition: Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Die gesetzliche Verlustverteilung erfolgt nach dem Kopfprinzip gemäß §121 HGB, wobei jeder Gesellschafter unabhängig von seiner Einlage den gleichen Anteil trägt. Bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters greift eine besondere Regelung: Der Neugesellschafter haftet auch für bereits bestehende Schulden der Gesellschaft. Diese Haftung kann jedoch im Innenverhältnis ausgeschlossen werden.
Hinweis: Ein neuer Gesellschafter kann seine Haftung im Außenverhältnis nur durch Eintragung im Handelsregister mit Bekanntmachung oder durch direkte Mitteilung an alle Gläubiger beschränken.
Besonders wichtig sind die Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter verfügt über ein umfassendes Kontrollrecht nach §118 HGB, das ihm erlaubt, sich jederzeit über die Gesellschaftsangelegenheiten zu informieren und Einsicht in Handelsbücher zu nehmen. Das Stimmrecht wird nach §119 HGB geregelt, wobei jeder Gesellschafter unabhängig von seiner Beteiligungshöhe eine Stimme hat.