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Strafrecht

28.1.2021

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Definition:
Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze,
andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft.
Entw
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Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze,
andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft.
Entw
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andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft.
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Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze,
andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft.
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Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze,
andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft.
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Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze,
andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft.
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Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze,
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Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze,
andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft.
Entw
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Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze,
andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft.
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Definition: Eine Strafe muss immer legitimiert sein. Einerseits formal durch Gesetze, andererseits inhaltlich durch Ethik und Vernunft. Entwicklung von Straftheorien → beschäftigen sich mit Sinn und Zweck von Strafen ● STRAFRECHT aufgabe und zweck Eine Kriminalstrafe ist das absichtliche Zufügen eines Übels als Reaktion auf eine kriminelle (rechtswidrige) Tat. absolute straftheorie • Bestrafung, weil Unrecht begangen wurde Ziel: Wiederherstellung des Rechts • Vergeltung • Sühne • Vertreter: Kant, Hegel absoluten Straftheorie Welchen Zweck_haben Strafen? → Zweck der Strafe ist der Schuldausgleich ● relative straftheorie • Strafe soll eine Wiederholung der Tat vermeiden Zweck der Prävention Generalprävention Einwirkung auf Allgemeinheit ● ● Abschreckung Vertrauen in die Rechtsordnung stärken relative Straftheorie Talionsprinzip: Gleichgewicht zwischen dem Schaden des Opfers und dem Schaden, den der Täter erleiden soll (,,Auge um Auge") Spezialprävention Einwirkung auf den Täter • Abschreckung • Resozialisierung • Sicherung des Täters auf Zeit vereinigungstheorie • vorherrschende Theorie in Deutschland • Vereinigung der absoluten und der relativen Straftheorien Elemente (Vergeltung, Sühne, Abschreckung, Resozialisierung, ...) sollen miteinander abgewogen und unterschiedlich gewichtet werden • oberstes Ziel: Vermeidung zukünftiger Straftaten → Verankerung im Strafgesetzbuch ● § 46 StGB Grundsätze der Strafzumessung (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen. Privatrecht ● stellung des strafrechts in deutschen rechtssystem Rechtssystem -Zivilrecht (BGB) -und andere • Strafrecht ist öffentliches Recht (Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger) Regelung durch Strafgesetzbuch (StGB) • allgemeiner Teil: Voraussetzung der Strafbarkeit, Strafen • besonderer Teil: Strafbestände öffentliches Recht -Steuerrecht -Sozialrecht -Strafrecht (StGB) -Prozessrecht -und andere Abgrenzung zur...

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Ordnungswidrigkeit Nicht jede rechtswidrige Handlung wird als kriminell angesehen, z. B. Falschparken. Unrecht. Ordnungsunrecht Ordnungswidrigkeitengesetz Buße, meist Geldbuße Kriminalunrecht Strafgesetzbuch Strafe, Freiheits- oder Geldstrafe Abgrenzung zur unerlaubten Handlung Ein Delikt kann sowohl strafrechtlich (Straftat) als auch Zivilrechtlich (unerlaubte Handlung) betrachtet werden. Eine unerlaubte Handlung fragt nach der Deliktfähigkeit, also ob der Täter für seine Handlung einstehen und haften kann Grundlage: Verletzung eines geschützten Rechtsguts ($823 BGB) Folge: Schadensersatz, Schmerzensgeld § 823 BGB Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Abgrenzung zur unerlaubten Handlung - Beispiel Fall: Anton schlägt Boris ins Gesicht und bricht ihm die Nase. Körperverletzung Strafrechtlich: Straftat Rechtsgrundlage: StGB Staat vs Täter Folge: Geld- oder Freiheitsstrafe Zivilrechtlich: unerlaubte Handlung Rechtsgrundlage: BGB Opfer vs. Täter Folge: Anspruch auf Schmerzensgeld die straftat Eine Straftat liegt erst dann vor und kann erst dann bestraft werden, wenn die drei Elemente einer Straftat erfüllt sind: 1. Tatbestand 2. Rechtswidrigkeit 3. Schuld Prüfungsschema Straftat Fall: A schlägt B ins Gesicht. Hierdurch erleidet B ein Hämatom und Schmerzen am Auge Prüfen Sie die Strafbarkeit von A. ● juristisches Prüfungsschema 1. These: immer zu Beginn und im Konjunktiv formuliert 2. Voraussetzung: abstrakt formuliert, allgemeingültige Aussage (Gesetz) 3. Definition: je nach Auslegung des Gesetzes 4. Subsumption: Vergleich mit Fall 5. (Zwischen-) Ergebnis Prüfungsschema: Körperverletzung (§223 StGB) 1. These: A könnte sich durch den Faustschlag der Körperverletzung gem. $223 I StGB zum Nachteil von B strafbar gemacht haben. Tatbestand (obj/subj.) Rechtswidrigkeit Schuld 2 Voraussetzung 3. Definition 4. Subsumption 5. Zwischenergebnis 6. Ergebnis 2. Voraussetzung 3. Definition 4. Subsumption 5. Zwischenergebnis 2. Voraussetzung 3. Definition 4. Subsumption 5. Zwischenergebnis §223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. der tatbestand Definition: Der Tatbestand ist die ausdrückliche gesetzliche Beschreibung einer Handlung, die Unrecht ist. Eine Handlung ist jede körperliche Betätigung, die vom Willen beherrscht ist. auch aktives Unterlassen kann als Handlung angesehen werden Objektivem Tatbestand ein Tatbestand besteht immer aus Subjektivem Tatbestand Objektiver Tatbestand • Tatbestandsmerkmale (=einzelne Bestandteile des Tatbestands) $303 StGB Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. • Kausalität (Handlung muss ursächlich für den Eintritt des Erfolges gewesen sein) Subjektiver Tatbestand =innere Haltung des Täters / Einstellung zur Tat Vorsatz = Wissen und Wollen der Tat und des Taterfolges →bedingter Vorsatz: der Täter hält Erfolgseintritt für möglich (Wissen) und findest sich mit diesem ab / nimmt ihn billigend in Kauf (Wollen) bedingter Vorsatz ist in der Regel ausreichend Prüfungsschema Straftat Fahrlässigkeit = Verletzung einer Sorgfaltspflicht; Schaden voraussehbar Fall: A schlägt B ins Gesicht. Hierdurch erleidet B ein Hämatom und Schmerzen am Auge Prüfen Sie die Strafbarkeit von A. 1. Tatbestand 1.1 Objektiver Tatbestand Voraussetzung In objektiver Hinsicht müsste A eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben. Tatbestands- merkmale: ✓andere Person ✓ körperlich misshandelt ✓ Gesundheits- schädigung Definition Tatbestands- Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene merkmale: Handlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung liegt im Hervorrufen oder steigern eines krankhaften Zustands. ✓andere Person ✓ körperlich misshandelt ✓ Gesundheits- schädigung Subsumption Der Faustschlag auf das Auge des B durch A ist eine üble und unangemessene Behandlung, die mit der Bildung eines ✓ Kausalität Hämatoms und das Erleiden von Schmerzen einen Heilungsprozess erforderlich macht. Damit / Somit / Folglich liegt eine körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung des B durch A vor. eine Zwischenergebnis Damit ist der objektive Tatbestand erfüllt. 1. Tatbestand 1-11 Subjektiver Tatbestand Voraussetzung In subjektiver Hinsicht müsste A vorsätzlich gehandelt haben. Definition Vorsatz ist das Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsmerkmale. Subsumption Indem A den B mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, hat dieser für möglich gehalten, dass B hierdurch Schmerzen und Verletzungen erleidet und hat sich mit dem Eintritt des Erfolgs auch abgefunden. Somit handelte A auch vorsätzlich. Vorsatz: ✓ Wissen ✓ Wollen Zwischenergebnis Damit ist der subjektive Tatbestand erfüllt. die rechtswidrigkeit Definition: Die Tat wird von der Rechtsordnung missbilligt und ist nicht durch Rechtfertigungsgründe gedeckt. in der Regel ist Rechtswidrigkeit durch Tatbestandsmäßigkeit (=objektiver + subjektiver Tatbestand sind erfüllt) indiziert Eine Tat ist nicht rechtswidrig, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen, z.B.: • rechtfertigender Notstand • Notwehr ● Einwilligung • Amtsbefugnisse Prüfungsschema Straftat Fall: A schlägt B ins Gesicht. Hierdurch erleidet B ein Hämatom und Schmerzen am Auge Prüfen Sie die Strafbarkeit von A. II. Rechtswidrigkeit Voraussetzung Darüber hinaus müsste A rechtswidrig gehandelt haben. Definition Grundsätzlich handelt rechtswidrig, wer tatbestandsmäßig handelt. Subsumption A handelte tatbestandsmäßig (siehe 1). Rechtfertigungs- gründe sind nicht ersichtlich Somit handelte A rechtswidrig. Zwischenergebnis Damit ist Rechtswidrigkeit gegeben. Rechtswidrig- keit: ✓ objektiver Tatbestand ✓ subjektiver Tatbestand die schuld Definition: Schuld setzt voraus, dass den Tätern hinsichtlich ihrer konkreten Handlungen ein persönlicher Vorwurf gemacht werden kann. nur eine dem Täter vorwerfbare Tat kann auch bestraft werden: Ohne Schuld keine Strafe. → Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit indizieren die Schuld. Frage nach Schuld = Frage nach Schuldfähigkeit (z. B. bei Kindern bis 14 Jahre, seelischer Störung, geistige Krankheit, vorübergehende Bewusstseinsstörung) Prüfungsschema Straftat Fall: A schlägt B ins Gesicht. Hierdurch erleidet B ein Hämatom und Schmerzen am Auge Prüfen Sie die Strafbarkeit von A. III Schuld Voraussetzung Ferner müsste A auch schuldhaft gehandelt haben. Definition Grundsätzlich handelt schuldhaft, wer tatbestandsmäßig und rechtswidrig handelt. Subsumption A handelte tatbestandsmäßig (siehe 1.) und rechtswidrig (siehe II.). Schuldausschließungsgründe liegen nicht vor. Somit handelte A schuldhaft. Zwischenergebnis Damit ist die Schuld erfüllt. Ergebnis A hat sich der Körperverletzung gem. §223 I StGB strafbar gemacht. Schuld: ✓ Tatbestands- mäßigkeit ✓ Rechtswidrig- keit strafbarkeit Sind also die Voraussetzungen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld erfüllt, liegt Strafbarkeit bezüglich des jeweils geprüften Deliktes vor.