Gewaltenteilung und Legitimität
Die Beschränkung der Macht durch Gewaltenteilung ist ein fundamentales Prinzip der Demokratie. Sie teilt die staatliche Gewalt in drei Bereiche:
- Gesetzgebende Gewalt (Legislative): Bundestag und Bundesrat
- Rechtsprechende Gewalt (Judikative): Gerichte, insbesondere das Bundesverfassungsgericht
- Vollziehende Gewalt (Exekutive): Regierung, Verwaltung und Polizei
Zitat: Artikel 38 des Grundgesetzes: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."
Die Unabhängigkeit der Gerichte, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, ist von zentraler Bedeutung für die Kontrolle der anderen Gewalten.
Highlight: Das Mehrheitsprinzip und der Minderheitenschutz bilden zusammen die Grundlage für legitime politische Entscheidungen in einer pluralistischen Demokratie.
Die Legitimität politischer Herrschaft basiert auf der Akzeptanz durch die Bevölkerung. In einer pluralistischen Demokratie wird diese Akzeptanz durch die Berücksichtigung verschiedener Interessen, den Schutz von Minderheiten und transparente Entscheidungsprozesse erreicht.
Beispiel: Ein Beispiel für Minderheitenschutz ist das Recht auf freie Religionsausübung für alle Glaubensgemeinschaften, auch wenn sie nur einen kleinen Teil der Bevölkerung ausmachen.
Die Verflechtung von Exekutive und Legislative ermöglicht die Umsetzung politischer Programme in praktische Politik, während die unabhängige Judikative als Kontrollinstanz fungiert.