Die Ministerpräsidentenkonferenz vom 8.-10. Juli 1948 und die Entstehung des Grundgesetzes
Die Ministerpräsidentenkonferenz vom 8. bis 10. Juli 1948 war ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Sie legte den Grundstein für die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung und markierte den Beginn des Prozesses, der schließlich zur Verabschiedung des Grundgesetzes führte.
Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder stimmten der Bildung eines deutschen Staates zu, wobei die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) nicht beteiligt war. Dies verdeutlichte die zunehmende Spaltung Deutschlands und die Unmöglichkeit, zu diesem Zeitpunkt noch eine gesamtdeutsche Lösung zu finden.
Highlight: Die Zustimmung der westdeutschen Ministerpräsidenten zur Bildung eines deutschen Staates war ein entscheidender Schritt zur Gründung der BRD und vertiefte gleichzeitig die Teilung Deutschlands.
Trotz der Zustimmung zur Staatsbildung betonten die Teilnehmer den provisorischen Charakter dieses Schrittes. Man hielt weiterhin an der Idee eines gesamtdeutschen Staates fest, auch wenn die ideologischen Differenzen zwischen Ost und West dies zunehmend unrealistisch erscheinen ließen.
Ein wichtiges Ergebnis der Konferenz war der Beschluss zur Wahl eines Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz ausarbeiten sollte. Dieser trat im September 1948 erstmals zusammen, nachdem er von den Länderparlamenten gewählt worden war.
Vocabulary: Parlamentarischer Rat - Das Gremium, das von den westdeutschen Länderparlamenten gewählt wurde, um das Grundgesetz auszuarbeiten.
Um den provisorischen Aspekt zu betonen, wurde die Versammlung nicht als verfassungsgebend bezeichnet. Dies sollte die Möglichkeit einer zukünftigen Vereinigung aller deutschen Zonen offenhalten.
Das Grundgesetz, das aus diesem Prozess hervorging, legte die Grundlagen für die Bundesrepublik Deutschland fest:
- Deutschland wurde als föderaler Staat konzipiert, der sich aus Bundesländern zusammensetzt.
- Es verankerte Prinzipien wie Gewaltenteilung, Opposition, Menschen- und Bürgerrechte.
- Es sollte Lücken schließen, die in der Weimarer Verfassung bestanden hatten und zum Scheitern der ersten deutschen Demokratie beigetragen hatten.
Definition: Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde bewusst nicht als "Verfassung" bezeichnet, um seinen vorläufigen Charakter zu betonen.
Bemerkenswert ist, dass das Grundgesetz explizit nicht als Verfassung bezeichnet wurde, um seinen provisorischen Charakter zu unterstreichen. Es war als Übergangslösung gedacht, bis eine gesamtdeutsche Verfassung möglich sein würde.
Die Ministerpräsidentenkonferenz von 1948 und der darauf folgende Prozess der Ausarbeitung des Grundgesetzes waren entscheidende Schritte in der Gründung der BRD und DDR. Sie markierten den Beginn der konkreten Staatsbildung in Westdeutschland und vertieften gleichzeitig die Teilung Deutschlands, die in den folgenden Jahrzehnten die deutsch-deutschen Beziehungen prägen sollte.