Die Deutsche Wiedervereinigung: Der Weg zur Einheit
Die deutsch-deutsche Beziehungen erreichten 1990 ihren Höhepunkt mit der Unterzeichnung mehrerer wegweisender Verträge. Der wichtigste Meilenstein war der Einigungsvertrag vom 31. August 1990, der den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik regelte.
Definition: Der Einigungsvertrag war das zentrale Rechtsdokument zur Wiedervereinigung Deutschlands. Er regelte alle rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte des Zusammenschlusses beider deutscher Staaten.
Ein entscheidender Schritt war die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, die am 18. Mai 1990 beschlossen wurde. Die DDR übernahm dabei das wirtschafts- und sozialpolitische System der BRD und führte die D-Mark als alleiniges Zahlungsmittel ein. Diese Vereinbarung markierte die wirtschaftliche Integration der DDR in die Bundesrepublik und legte den Grundstein für die spätere politische Vereinigung.
Die sogenannten 2+4-Verhandlungen, die am 12. September 1990 in Moskau ihren Abschluss fanden, regelten die außenpolitischen Aspekte der deutschen Einheit. An diesen Gesprächen nahmen beide deutsche Staaten sowie die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs USA,Sowjetunion,GroßbritannienundFrankreich teil. Der resultierende Vertrag gewährte dem vereinten Deutschland seine volle innere und äußere Souveränität.