Bismarcks Sozial- und Wirtschaftspolitik
Bismarcks Innenpolitik in den 1880er Jahren war geprägt von der Strategie "Zuckerbrot und Peitsche". Einerseits wurden repressive Maßnahmen gegen Sozialisten fortgesetzt, andererseits führte er eine Reihe von Sozialgesetzen ein, um die Arbeiter von den Sozialisten fernzuhalten.
Example: Zu Bismarcks Sozialgesetzen 1883 bis 1889 gehörten die Einführung der Krankenversicherung (1883), der Unfallversicherung (1884) und der Alters- und Invaliditätsversicherung (1889).
Die Kosten für diese Versicherungen wurden von Arbeitern und Unternehmern gemeinsam getragen. Trotz dieser Maßnahmen gelang es nicht, die Arbeiter vollständig von den Sozialisten fernzuhalten.
In der Wirtschaftspolitik reagierte Bismarck auf die Wirtschaftskrise von 1873, indem er den Freihandel aufgab und die Wirtschaft stärker vom Staat kontrollieren ließ. 1879 wurden Schutzzölle auf ausländische Produkte eingeführt.
Highlight: Die Folgen des Sozialistengesetzes und der Sozialgesetzgebung waren zwiespältig: Einerseits wurden sozialistische Aktivitäten in den Untergrund gedrängt, andererseits fanden die Sozialisten dort große Unterstützung in der Arbeiterbewegung.
Gleichzeitig kam es zu einer Umorganisation des öffentlichen Lebens: Wirtschaftsführer erhielten mehr Anteil an der Lenkung des Staates, der Adel wurde in der Beamtenpolitik noch stärker privilegiert, Liberale wurden entlassen, und das Militär wurde staatlich mehr gefördert. Dies führte zu einem noch tieferen Riss zwischen Arm und Reich.
Quote: "Die Bismarck Sozialversicherung Gründe lagen in dem Versuch, die Arbeiter davon abzuhalten, sich den Sozialisten anzuschließen."
In der Außenpolitik schloss Bismarck 1881 den Dreikaiservertrag, eine Neubelebung des Dreikaiserabkommens. Österreich erkannte den Einfluss Russlands an, erhielt aber als Gegenleistung Einfluss auf den Westbalkan. Zusätzlich wurde ein Dreibund zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien geschlossen, für den Fall, dass Russland wegfallen sollte.
Definition: Der Zweibund 1879 war ein Vertrag, in dem sich Deutschland und Österreich verpflichteten, sich im Falle eines Angriffs gegenseitig zu unterstützen.
Bismarcks komplexe Bündnispolitik zielte darauf ab, die Gefahr eines Zweifrontenkrieges zu verhindern und Deutschlands Position in Europa zu sichern.