Der Bundespräsident und seine Wahl
Der Bundespräsident ist ein wichtiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen Amt im Grundgesetz von 1949 definiert ist. Obwohl er das höchste Amt im Staat innehat, sind seine Befugnisse durch das Grundgesetz begrenzt.
Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt durch die Bundesversammlung, ein Gremium mit über 1200 Mitgliedern. Diese Versammlung setzt sich zu gleichen Teilen aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Wahlmännern der 16 Bundesländer zusammen. Unter den Wahlmännern finden sich nicht nur Politiker, sondern auch Prominente aus Kultur, Wissenschaft, Musik und Sport.
Highlight: Die Wahl findet im Reichstagsgebäude statt und kann bis zu drei Wahlgänge umfassen.
Der Wahlprozess kann bis zu drei Durchgänge umfassen. In den ersten beiden Wahlgängen benötigt ein Kandidat die absolute Mehrheit, im dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit aus. Um für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren zu können, muss man mindestens 40 Jahre alt sein.
Definition: Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Somit kann die maximale Amtszeit eines Bundespräsidenten zehn Jahre betragen.
Der Bundespräsident hat zwei offizielle Amtssitze: Das Schloss Bellevue in Berlin, welches seit 1994 als Hauptsitz dient, und die Villa Hammerschmidt in Bonn, die seit 1950 als zweiter Amtssitz fungiert.
Vocabulary: Bundesversammlung - Das Gremium, das den Bundespräsidenten wählt, bestehend aus Bundestagsabgeordneten und Vertretern der Bundesländer.