Die Bundesregierung ist das wichtigste ausführende Organ der deutschen Politik und besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Die Aufgaben der Bundesregierung sind im Grundgesetz klar definiert. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Gesetze, die Führung der Regierungsgeschäfte und die Vertretung Deutschlands nach außen. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und bestimmt anschließend die Minister. Die aktuelle Bundesregierung wird von Bundeskanzler Olaf Scholz geführt und besteht aus 16 Ministerinnen und Ministern verschiedener Ressorts wie Finanzen, Außenpolitik oder Verteidigung.
Die 15 Bundesminister leiten jeweils ihr eigenes Ministerium und sind für spezifische Politikbereiche zuständig. Wichtige Ministerposten sind zum Beispiel das Außenministerium unter Annalena Baerbock, das Finanzministerium unter Christian Lindner und das Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck. Wie die Bundesregierung gebildet wird, ist ebenfalls im Grundgesetz geregelt: Nach der Bundestagswahl schlagen die Parteien, die eine Mehrheit im Parlament haben, einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Dieser wird dann vom Bundestag gewählt und ernennt anschließend seine Minister. Die Minister müssen nicht zwingend Mitglieder des Bundestages sein, werden aber oft aus den Reihen der Regierungsparteien ausgewählt. Die Bundesregierung trifft sich regelmäßig im Bundeskabinett, um wichtige politische Entscheidungen zu treffen und die Regierungsarbeit zu koordinieren. Dabei gilt das Ressortprinzip - jeder Minister ist für sein Fachgebiet selbst verantwortlich, muss sich aber bei grundsätzlichen Fragen mit dem Kabinett abstimmen.