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Entstehung der mittelalterlichen Stadt und Kommunenbewegung

30.3.2021

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Einteilung der Städte:
Größe der Bevölkerung
1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
Einteilung der Städte:
Größe der Bevölkerung
1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
Einteilung der Städte:
Größe der Bevölkerung
1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
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1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
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1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
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1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
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1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
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Größe der Bevölkerung
1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
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Größe der Bevölkerung
1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
Einteilung der Städte:
Größe der Bevölkerung
1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
Einteilung der Städte:
Größe der Bevölkerung
1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter
Einteilung der Städte:
Größe der Bevölkerung
1. Großstädte über 10.000 Einwohner
2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner
3. Kleinstädte = unter

Einteilung der Städte: Größe der Bevölkerung 1. Großstädte über 10.000 Einwohner 2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner 3. Kleinstädte = unter 2.000 Einwohner Dynamik 1. Wirtschaftszentren 2. Mittlere Gewerbestädte 3. Acke idte Art der Entstehung 1. Civitates (Entstehung aus Bischospfalzen) 2. Burgi (Burgsiedlungen) 3. Wike (Kaufmannssiedlungen an Handelsplätzen) 4. Gewachsene Siedlungen 5. Gründerstädte Kriterien für eine Stadt • Zusammenballung von vielen Menschen auf engem Raum • Stadtmauer Rechtsbezirk ● Rechtskategorien ● Reichsstädte ● Unterstanden Kaiser/König und reich unmittelbar ● Steuerabgaben an König ● ● Relativ unabhängig da König weit entfernt Könne an Fürsten verpfändet werden Freie Städte ● Haben Stadtherrn (Bischof) vertrieben Stehen unter Schutz des Reiches Zahlen keine Reichssteuern Kann nicht an Fürsten verpfändet werden • Arbeitsteilige Gesellschaft (tertiärer und sekundärer Produktionssektor) • Mittelpunktsfunktion für Umland (Markplatz, Verwaltung, Justiz und Kultur) Mediat (Landesstädte und Territorialstädte) ● Unterstanden Landherrn Steuerpflichtig Innere Stadtentwicklung Stadt unterstand Stadtherrn (König/Kaiser, weltlicher Große, Bischof oder Territorialfürst) Stadtherrschaft beruhte zunächst auf Grundherrschaft mit Privilegien Königliche Hoheitsrechte (Regalien): Münz-, Befestigung-, Zoll- und Marktrecht als auch die Gerichtsbarkeit Kein selbständiger Teil des Reiches Relativ abhängig, da Landherrn in der Nähe Durch Arbeitsteilung und engem Zusammenleben irgendwann Rechtsvorschriften nötig (Marktrecht) Stadtherr verkauft, verpfändet oder verschenkt Privilegien um Handwerker und Händler anzulocken Die Stadtgemeinde stand dem Stadtherrn gegenüber Führungsorgan der Stadtgemeinde: Rat- gewählt auf Kaufmannsgilde und Bürgertum Stadt wurde Handlungsfähiger und konnte Bündnisse schließen Einteilung der Städte: Größe der Bevölkerung 1. Großstädte über 10.000 Einwohner 2. Mittelstädte über 2.000 Einwohner 3. Kleinstädte = unter 2.000 Einwohner Dynamik 1. Wirtschaftszentren 2. Mittlere Gewerbestädte 3. Acke idte Art der Entstehung 1. Civitates (Entstehung aus Bischospfalzen) 2. Burgi (Burgsiedlungen) 3. Wike (Kaufmannssiedlungen...

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an Handelsplätzen) 4. Gewachsene Siedlungen 5. Gründerstädte Kriterien für eine Stadt • Zusammenballung von vielen Menschen auf engem Raum • Stadtmauer Rechtsbezirk ● Rechtskategorien ● Reichsstädte ● Unterstanden Kaiser/König und reich unmittelbar ● Steuerabgaben an König ● ● Relativ unabhängig da König weit entfernt Könne an Fürsten verpfändet werden Freie Städte ● Haben Stadtherrn (Bischof) vertrieben Stehen unter Schutz des Reiches Zahlen keine Reichssteuern Kann nicht an Fürsten verpfändet werden • Arbeitsteilige Gesellschaft (tertiärer und sekundärer Produktionssektor) • Mittelpunktsfunktion für Umland (Markplatz, Verwaltung, Justiz und Kultur) Mediat (Landesstädte und Territorialstädte) ● Unterstanden Landherrn Steuerpflichtig Innere Stadtentwicklung Stadt unterstand Stadtherrn (König/Kaiser, weltlicher Große, Bischof oder Territorialfürst) Stadtherrschaft beruhte zunächst auf Grundherrschaft mit Privilegien Königliche Hoheitsrechte (Regalien): Münz-, Befestigung-, Zoll- und Marktrecht als auch die Gerichtsbarkeit Kein selbständiger Teil des Reiches Relativ abhängig, da Landherrn in der Nähe Durch Arbeitsteilung und engem Zusammenleben irgendwann Rechtsvorschriften nötig (Marktrecht) Stadtherr verkauft, verpfändet oder verschenkt Privilegien um Handwerker und Händler anzulocken Die Stadtgemeinde stand dem Stadtherrn gegenüber Führungsorgan der Stadtgemeinde: Rat- gewählt auf Kaufmannsgilde und Bürgertum Stadt wurde Handlungsfähiger und konnte Bündnisse schließen Die Entstehung der mittelalterlichen Stadt ● ● ● ● ● ● ● Übergang zum Mittelalter: Beginn des Mittelalters: Antike -> Mittelalter -> Neuzeit Mittelalter: 500-1500 Westliches Römisches Reich zerfällt Germanische Stämme wandern ein christl. Römer + Germanen = neue Kultur kulturelle Trennung von der islamischen Welt Frankenreich als erstes Großreich Gründungen aus römischer Zeit: Köln, Trier, Main, Worms, Regensburg 7. Jh.: Bevölkerungswachstum, technische Innovationen in der Landwirtschaft Landesausbau 10. Jh.: ➤ Wiedergeburt der Stadtkultur, verbesserte landwirtschaftliche Produktivität und zunehmende Handelsaktivität gesellschaftliche Arbeitsteilung (Konzentration auf Handwerker und Kaufleute) Siedlungsentwicklung Zunächst waren Städte Fremdkörper in Agrargesellschaft 11. Jh.: enorme Ausbreitung und Verdichtung städtische Siedlungs- und Wirtschaftsform unterschieden sich von den Dörfern = deutsche Wort ,,Stadt entstand und ,,Bürger" ( -> abgeleitet von Burg) 12.-15. Jh.: Anteil der Stadtbev. überstieg kaum die 10%-Marke in Zentren von Handel und Gewerbe (Deutschland) 12. Jh.: Blütezeit Um 1123: ca. 30 Städte mit 1000-5000 Einwohnern Ab 12. Jh. Kommunale Bewegung: Soz., wirt., pol., stark differenzierte Stadtbewohner versuchen Recht und Freiheiten zu erweitern gegenüber Stadtherrn = einige gewaltsame Konflikte Im weiteren Verlauf wuchs Gesamtheit der Bürger zusammen (universitas civium) ➤ Gemeindebildung führte zur: freien Stadtgemeinde, die sich durch Gerichts- und Verwaltungsorgane selbst verwaltete, Pol. unabhängig und formal König unterworfen 13. Jh.: ▸ Einrichtung des städtischen Rates (oberste Gerichts- und Verwaltungsinstanz) - Konfliktpotenzial (zw. 1301 und 1550) In über 100 Städten Rat vorhanden 14. Jh.: ➤ Übergangsregierung durch gewaltsame Auseinandersetzung > Städte untereinander Beschlüsse -> Ausdehnung --Ziel: Aufrechterhaltung der Ratsherrschaft bei innerstädtischen Aufruhr und Garantie gegen Umsturzversuche; suchten in pol. Krisenzeiten gegenseitig Schutz (z. B. beim Thronwechsel, bei offenen Empörung gegen Zentralgewalt, etc.) 1320: ca. 4000 Städte Pest (Bruch in der Entwicklung) = Bevölkerungsverluste (1350) ➤ Gründungsurkunde: Vertrag zw. Stadtgründer und Kaufleute Die Entstehung der mittelalterlichen Stadt ● ● ● ● ● ● ● Übergang zum Mittelalter: Beginn des Mittelalters: Antike -> Mittelalter -> Neuzeit Mittelalter: 500-1500 Westliches Römisches Reich zerfällt Germanische Stämme wandern ein christl. Römer + Germanen = neue Kultur kulturelle Trennung von der islamischen Welt Frankenreich als erstes Großreich Gründungen aus römischer Zeit: Köln, Trier, Main, Worms, Regensburg 7. Jh.: Bevölkerungswachstum, technische Innovationen in der Landwirtschaft Landesausbau 10. Jh.: ➤ Wiedergeburt der Stadtkultur, verbesserte landwirtschaftliche Produktivität und zunehmende Handelsaktivität gesellschaftliche Arbeitsteilung (Konzentration auf Handwerker und Kaufleute) Siedlungsentwicklung Zunächst waren Städte Fremdkörper in Agrargesellschaft 11. Jh.: enorme Ausbreitung und Verdichtung städtische Siedlungs- und Wirtschaftsform unterschieden sich von den Dörfern = deutsche Wort ,,Stadt entstand und ,,Bürger" ( -> abgeleitet von Burg) 12.-15. Jh.: Anteil der Stadtbev. überstieg kaum die 10%-Marke in Zentren von Handel und Gewerbe (Deutschland) 12. Jh.: Blütezeit Um 1123: ca. 30 Städte mit 1000-5000 Einwohnern Ab 12. Jh. Kommunale Bewegung: Soz., wirt., pol., stark differenzierte Stadtbewohner versuchen Recht und Freiheiten zu erweitern gegenüber Stadtherrn = einige gewaltsame Konflikte Im weiteren Verlauf wuchs Gesamtheit der Bürger zusammen (universitas civium) ➤ Gemeindebildung führte zur: freien Stadtgemeinde, die sich durch Gerichts- und Verwaltungsorgane selbst verwaltete, Pol. unabhängig und formal König unterworfen 13. Jh.: ▸ Einrichtung des städtischen Rates (oberste Gerichts- und Verwaltungsinstanz) - Konfliktpotenzial (zw. 1301 und 1550) In über 100 Städten Rat vorhanden 14. Jh.: ➤ Übergangsregierung durch gewaltsame Auseinandersetzung > Städte untereinander Beschlüsse -> Ausdehnung --Ziel: Aufrechterhaltung der Ratsherrschaft bei innerstädtischen Aufruhr und Garantie gegen Umsturzversuche; suchten in pol. Krisenzeiten gegenseitig Schutz (z. B. beim Thronwechsel, bei offenen Empörung gegen Zentralgewalt, etc.) 1320: ca. 4000 Städte Pest (Bruch in der Entwicklung) = Bevölkerungsverluste (1350) ➤ Gründungsurkunde: Vertrag zw. Stadtgründer und Kaufleute ● Großstädte: Würzburg, Straßburg, Ulm, Lübeck, Hamburg, Köln, etc. Auch in Hochphase der Stadtentwicklung 90% der Bevölkerung auf dem Land Könige, westl. und geistl. Herrschaftsträger setzten Gründung zum Ausbau des Herrschaftsraums ein → ,,Die Wurzel aller späteren Entwicklung, einschließlich der Industriellen Revolution und ihrer Ergebnisse, lassen sich auf die Entwicklung der Stadt im Mittelalter zurückführen" (Cipolla) Ostsiedlung und Urbanisierungswelle: 12.-14. Jh.: Eine Urbanisierungswelle im Reich und die Ostsiedlungsbewegung fangen den starken Bevölkerungszuwachs auf 13.-15. Jh.: In den Städten kämpfen Gruppen der Einwohnerschaft um Macht und Verfassung 1370: Nach dem militärischen Sieg über das Königreich Dänemark ist der Städtebund der Hanse auf dem Höhepunkt der Macht Mit städtischen Wirt. im Osten entwickelte sich eine auf Grundbesitz basierende Feudalismus Städte zur Zeit der Römer auf deutschen Boden (nördlich) vorhanden Urbane Lebensform konnte nach 10./11. Jh. Neu ausgebildet werden Ende des Mittelalters: etwa jeder sechste bis fünfte lebte in einer der ca. 4000 Städte Neusiedler um neue, unkultivierte Gebiete zu erschließen (Neusiedler u.a.: Deutsche, Holländer, Friesen) -> verließen westl. Altsiedellande -> zum poln. und baltischen Osten oder Ungarischen Raum Menschen setzten sich östlich der Elbe und Saale nieder Der Deutsche Ritterorden gründete nach erzwungenen Rückzug -> autonomen Ordensstaat (außerhalb der Reichsgrenze; Herrschaft mit Waffengewalt) Legten neue Städte mit deutscher Rechtsordnung in bevölkerungsarmen Gebieten an Wirtschaftskraft und Steuereinnahmen der einheimischen Landesherren verstärkten sich Zivilisatorische Verwestlichung ● Großstädte: Würzburg, Straßburg, Ulm, Lübeck, Hamburg, Köln, etc. Auch in Hochphase der Stadtentwicklung 90% der Bevölkerung auf dem Land Könige, westl. und geistl. Herrschaftsträger setzten Gründung zum Ausbau des Herrschaftsraums ein → ,,Die Wurzel aller späteren Entwicklung, einschließlich der Industriellen Revolution und ihrer Ergebnisse, lassen sich auf die Entwicklung der Stadt im Mittelalter zurückführen" (Cipolla) Ostsiedlung und Urbanisierungswelle: 12.-14. Jh.: Eine Urbanisierungswelle im Reich und die Ostsiedlungsbewegung fangen den starken Bevölkerungszuwachs auf 13.-15. Jh.: In den Städten kämpfen Gruppen der Einwohnerschaft um Macht und Verfassung 1370: Nach dem militärischen Sieg über das Königreich Dänemark ist der Städtebund der Hanse auf dem Höhepunkt der Macht Mit städtischen Wirt. im Osten entwickelte sich eine auf Grundbesitz basierende Feudalismus Städte zur Zeit der Römer auf deutschen Boden (nördlich) vorhanden Urbane Lebensform konnte nach 10./11. Jh. Neu ausgebildet werden Ende des Mittelalters: etwa jeder sechste bis fünfte lebte in einer der ca. 4000 Städte Neusiedler um neue, unkultivierte Gebiete zu erschließen (Neusiedler u.a.: Deutsche, Holländer, Friesen) -> verließen westl. Altsiedellande -> zum poln. und baltischen Osten oder Ungarischen Raum Menschen setzten sich östlich der Elbe und Saale nieder Der Deutsche Ritterorden gründete nach erzwungenen Rückzug -> autonomen Ordensstaat (außerhalb der Reichsgrenze; Herrschaft mit Waffengewalt) Legten neue Städte mit deutscher Rechtsordnung in bevölkerungsarmen Gebieten an Wirtschaftskraft und Steuereinnahmen der einheimischen Landesherren verstärkten sich Zivilisatorische Verwestlichung Kommunenbewegung Der Begriff der Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. Und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen 1250 und 1300) entstandene Organisationsprinzip der mittelalterlichen Stadt. I I Zusammenschluss der Stadtbürger (gemeinsame politische Korporation (1)) besteht immer mehr auf Rechte des Stadtherrn (trotz vertraglichen Verhältnis) ➤ Übernimmt diese durch finanzielle/materielle oder durch militärische Mittel ● Bildung einer Kommune = Änderung des Rechtstatus der Stadtbewohner Keine Unfreie des Stadtherrn oder freie Kaufleute, sondern Bürger einer Stadt Zur Kommune gehören nur vollberechtigte Stadtbürger (nicht pol. minderberechtigten Stadteinwohner hne Bür hte (2)) Die Wirtschaftsstufentheorie (3) interpretiert die Stadtwirt der Kommunen historisch wie strukturell als Zwischenstufe von Hauswirt. Und Volkswirt. Ursprünge und Entstehung: Kampf um mehr Unabhängigkeit bildete Ursprung der kommunalen Bewegung ► 13. Jh.: Städtegründungen und Städtebildungen in schwach orientierten Ländern oder im Ergebnis eines Abwehrkampfes gegen zentralistische Herrschaftsbestrebungen führender Fürsten -> bildeten oft Schwurvereinigungen ➤ Die deutschen Kaiser wie Friedrich I. und II. erließen Edikte gegen die Communiones (Gemeinschaft, Kommunion), conspirationes (Einigkeit, Verschwörung), conjurationes (Abgeben eines gemeinsamen Schwurs, Bündnis) Hintergrund der Entstehung von städtischen Kommunen 1. demographische Aufschwung als Folge einer (vor allem ökonomischen) Wachstumsphase 2. zunehmende Landflucht -> demographische Veränderungen in der Stadt zur Folge 3. Verschmelzung freier Kaufleute und unfreier Ministerialer zu einem sog. ,,Stadtadel" 4. Auseinandersetzungen zwischen Stadtherrn und städtischen Bevölkerung Demographische Aufschwung gründete in einer allg. Verbesserung der Lebensbedingungen (Rückgang epidemischer Krankheiten u.a.) -> führte zur allmählichen Differenzierung zwischen Stadt und Land Ursprünglich verwalten in der Stadt die unfreien Ministerialen des Stadtherrn dessen Hoheitsrechte Ministeriale: Zolleinnehmer, Münzpräger = Reichtum Kommunenbewegung Der Begriff der Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. Und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen 1250 und 1300) entstandene Organisationsprinzip der mittelalterlichen Stadt. I I Zusammenschluss der Stadtbürger (gemeinsame politische Korporation (1)) besteht immer mehr auf Rechte des Stadtherrn (trotz vertraglichen Verhältnis) ➤ Übernimmt diese durch finanzielle/materielle oder durch militärische Mittel ● Bildung einer Kommune = Änderung des Rechtstatus der Stadtbewohner Keine Unfreie des Stadtherrn oder freie Kaufleute, sondern Bürger einer Stadt Zur Kommune gehören nur vollberechtigte Stadtbürger (nicht pol. minderberechtigten Stadteinwohner hne Bür hte (2)) Die Wirtschaftsstufentheorie (3) interpretiert die Stadtwirt der Kommunen historisch wie strukturell als Zwischenstufe von Hauswirt. Und Volkswirt. Ursprünge und Entstehung: Kampf um mehr Unabhängigkeit bildete Ursprung der kommunalen Bewegung ► 13. Jh.: Städtegründungen und Städtebildungen in schwach orientierten Ländern oder im Ergebnis eines Abwehrkampfes gegen zentralistische Herrschaftsbestrebungen führender Fürsten -> bildeten oft Schwurvereinigungen ➤ Die deutschen Kaiser wie Friedrich I. und II. erließen Edikte gegen die Communiones (Gemeinschaft, Kommunion), conspirationes (Einigkeit, Verschwörung), conjurationes (Abgeben eines gemeinsamen Schwurs, Bündnis) Hintergrund der Entstehung von städtischen Kommunen 1. demographische Aufschwung als Folge einer (vor allem ökonomischen) Wachstumsphase 2. zunehmende Landflucht -> demographische Veränderungen in der Stadt zur Folge 3. Verschmelzung freier Kaufleute und unfreier Ministerialer zu einem sog. ,,Stadtadel" 4. Auseinandersetzungen zwischen Stadtherrn und städtischen Bevölkerung Demographische Aufschwung gründete in einer allg. Verbesserung der Lebensbedingungen (Rückgang epidemischer Krankheiten u.a.) -> führte zur allmählichen Differenzierung zwischen Stadt und Land Ursprünglich verwalten in der Stadt die unfreien Ministerialen des Stadtherrn dessen Hoheitsrechte Ministeriale: Zolleinnehmer, Münzpräger = Reichtum Bei Administration (4) vom Stadtherrn an die Stadt gehörten Ministeriale zur ökonomischen Oberschicht der Stadt Finanzielle Reichtum der städtischen Kaufleute gewährte Führungsrolle innerhalb der Stadt ● Verschmelzung; Bildung eines Stadtpatriziats Voraussetzung für die Kommunenbildung: Übertragung administrativen Organe des Stadtherrn an städtische Oberschicht ,,Übertragung" dadurch, dass die Stadt die Rechte des Stadtherrn käuflich erwarb oder dass man sie ihm mit militärischen Mitteln abrang ➤ Unabhängigkeit vom Stadtherrn - zentraler Hintergrund der kommunalen Bewegung (befestigte Sitz des Stadtherrn verursacht bei Bürgern Unbehagen) Zentraler Streitpunkt der Auseinandersetzungen war der ,,Rat" als Organ der Administration und Symbol der erreichten Selbstständigkeit der Stadtgemeinde gegenüber dem Stadtherrn (Bsp.: Worms und Straßburg) Sorge um den vom Stadtherrn und dem Adel der Umgebung bedrohten Frieden (auf Schutz vor Fehden waren besonders Kaufleute angewiesen) = städtische Schwurgemeinschaft verpflichtete unter Eid zu gegenseitiger Hilfe gegen Unrecht und Unfrieden in Form von Übergriffen und Gewalttätigkeiten Daraus entwickelte sich Anspruch der Stadträte auf die Gerichtsbarkeit als Hoheitsrecht, das bürgerlichen Institutionen zufallen und städtischen Richtern die Rechtsprechung über die Bürger ermöglichen sollte (Aufgabe der städtischen Gerichtsbarkeit war, Stadtrecht durchzusetzen -> somit strebten die Städte nach eigenen Stadtrecht Wegnehmen der Hoheitsrechte des Stadtherrn durch die kommunale Bewegung oder die im 13. Jh. mögliche Neugründung einer Stadt als Gemeinde (durchführbare Lösungen) Stadtgemeinde und Rat Entstehung der Kommune wird mit dem ersten Auftreten bestimmter Ämter (Ratsherren (5): ,,consules") gleichgesetzt -> waren neuer Bestandteil des Stadtregiments Entstanden in deutschen Städten erst im 13. Jh. (in Italien Ende des 11. Jh.) Ratsherren entstammten in der Regel einer Gruppe von Familien (auf die war das Wahlrecht zum Rat beschränkt) ➤ Verstanden sich häufig als Adlige (hießen ,,Ratsbürger" oder ,,Herren des Rat") ➤ Anfangs: Ministeriale, Kaufleute (Stadtpatriziat) > Handwerker, einfaches Volk von Ratsmitgliedschaft ausgeschlossen Später erkämpften sich auch andere Gruppen von Bürgern (v. a. Handwerker) Zugang zum Ratsregiment Bedeutung der Kommune Führte in der Entstehung einer autonomen Stadtgemeinde zur Konstituierung eines Städtebürgertums, zur Erringung städtischer Freiheiten und zur Ausbildung eines Stadtrates (,,soziale Verbreitung" eines Stadtrates) Städtebürgertum wurde zu einer sozialen Kraft in der Gesell. Bei Administration (4) vom Stadtherrn an die Stadt gehörten Ministeriale zur ökonomischen Oberschicht der Stadt Finanzielle Reichtum der städtischen Kaufleute gewährte Führungsrolle innerhalb der Stadt ● Verschmelzung; Bildung eines Stadtpatriziats Voraussetzung für die Kommunenbildung: Übertragung administrativen Organe des Stadtherrn an städtische Oberschicht ,,Übertragung" dadurch, dass die Stadt die Rechte des Stadtherrn käuflich erwarb oder dass man sie ihm mit militärischen Mitteln abrang ➤ Unabhängigkeit vom Stadtherrn - zentraler Hintergrund der kommunalen Bewegung (befestigte Sitz des Stadtherrn verursacht bei Bürgern Unbehagen) Zentraler Streitpunkt der Auseinandersetzungen war der ,,Rat" als Organ der Administration und Symbol der erreichten Selbstständigkeit der Stadtgemeinde gegenüber dem Stadtherrn (Bsp.: Worms und Straßburg) Sorge um den vom Stadtherrn und dem Adel der Umgebung bedrohten Frieden (auf Schutz vor Fehden waren besonders Kaufleute angewiesen) = städtische Schwurgemeinschaft verpflichtete unter Eid zu gegenseitiger Hilfe gegen Unrecht und Unfrieden in Form von Übergriffen und Gewalttätigkeiten Daraus entwickelte sich Anspruch der Stadträte auf die Gerichtsbarkeit als Hoheitsrecht, das bürgerlichen Institutionen zufallen und städtischen Richtern die Rechtsprechung über die Bürger ermöglichen sollte (Aufgabe der städtischen Gerichtsbarkeit war, Stadtrecht durchzusetzen -> somit strebten die Städte nach eigenen Stadtrecht Wegnehmen der Hoheitsrechte des Stadtherrn durch die kommunale Bewegung oder die im 13. Jh. mögliche Neugründung einer Stadt als Gemeinde (durchführbare Lösungen) Stadtgemeinde und Rat Entstehung der Kommune wird mit dem ersten Auftreten bestimmter Ämter (Ratsherren (5): ,,consules") gleichgesetzt -> waren neuer Bestandteil des Stadtregiments Entstanden in deutschen Städten erst im 13. Jh. (in Italien Ende des 11. Jh.) Ratsherren entstammten in der Regel einer Gruppe von Familien (auf die war das Wahlrecht zum Rat beschränkt) ➤ Verstanden sich häufig als Adlige (hießen ,,Ratsbürger" oder ,,Herren des Rat") ➤ Anfangs: Ministeriale, Kaufleute (Stadtpatriziat) > Handwerker, einfaches Volk von Ratsmitgliedschaft ausgeschlossen Später erkämpften sich auch andere Gruppen von Bürgern (v. a. Handwerker) Zugang zum Ratsregiment Bedeutung der Kommune Führte in der Entstehung einer autonomen Stadtgemeinde zur Konstituierung eines Städtebürgertums, zur Erringung städtischer Freiheiten und zur Ausbildung eines Stadtrates (,,soziale Verbreitung" eines Stadtrates) Städtebürgertum wurde zu einer sozialen Kraft in der Gesell. Entstehung städtebürgerlicher Gerichts- und Verwaltungsorganen ➜ Aufbruch der mittel- und westeuropäischen Gesellschaft ● Abgestimmtes Stadtrecht auf Interesse von Handel und Gewerbe bewirkte ökonomischen Aufschwung der Städte (1) Korporationen stellen historische Vorläufer moderner Organisationen dar. Sie fungierten seit dem Spätmittelalter als Einrichtungen, die neue Kenntnisse und Fertigkeiten in die Gesellschaft trugen. (2) Bürgerrechte sind meistens an Grundbesitz gebunden (3) Die Theorie der Wirtschaftsstufen beschreibt die historische Entwicklung der Wirtschaft (4) Verwaltung, Behörde (5) Quellen nennen als Ratsherren oft die ,,weisen", ,,nützlichsten", ,,vermögendsten" Männer Entstehung städtebürgerlicher Gerichts- und Verwaltungsorganen ➜ Aufbruch der mittel- und westeuropäischen Gesellschaft ● Abgestimmtes Stadtrecht auf Interesse von Handel und Gewerbe bewirkte ökonomischen Aufschwung der Städte (1) Korporationen stellen historische Vorläufer moderner Organisationen dar. Sie fungierten seit dem Spätmittelalter als Einrichtungen, die neue Kenntnisse und Fertigkeiten in die Gesellschaft trugen. (2) Bürgerrechte sind meistens an Grundbesitz gebunden (3) Die Theorie der Wirtschaftsstufen beschreibt die historische Entwicklung der Wirtschaft (4) Verwaltung, Behörde (5) Quellen nennen als Ratsherren oft die ,,weisen", ,,nützlichsten", ,,vermögendsten" Männer