Die Institutionen der Europäischen Union
Die Europäische Union verfügt über ein komplexes institutionelles Gefüge, das oft als "institutionelles Dreieck" bezeichnet wird. Dieses besteht aus dem Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt), der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. Jede dieser Institutionen vertritt unterschiedliche Interessen und hat spezifische Aufgaben im EU-Entscheidungsprozess.
Der Rat der EU, bestehend aus den Fachministern der 27 Mitgliedstaaten, vertritt die nationalen Interessen. Er ist zusammen mit dem Europäischen Parlament für die Gesetzgebung zuständig. Je nach Wichtigkeit des Sachgebiets gibt es unterschiedliche Abstimmungsverfahren: einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit.
Definition: Qualifizierte Mehrheit im Rat der EU bedeutet, dass 55% der Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen müssen.
Die Europäische Kommission, bestehend aus 27 Kommissaren und Kommissarinnen, vertritt die Interessen der EU als Ganzes. Sie hat das Initiativrecht für neue Gesetzesvorschläge, kontrolliert die Durchsetzung von EU-Gesetzen und verwaltet den EU-Haushalt.
Highlight: Die Europäische Kommission wird oft als "Hüterin der Verträge" bezeichnet, da sie die Einhaltung des EU-Rechts überwacht und bei Verstößen gegen EU-Mitgliedstaaten klagen kann.
Das Europäische Parlament mit seinen 705 Abgeordneten vertritt die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Es wird alle fünf Jahre direkt gewählt und ist an der Gesetzgebung beteiligt, verabschiedet den EU-Haushalt und kontrolliert die Kommission.
Example: Das Erasmus+ Programm, das den Austausch von Studierenden und Schülern in Europa fördert, wird vom Europäischen Parlament mitgestaltet und im Haushalt verankert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit 27 Richtern bildet die Judikative der EU. Er sorgt für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten.
Die EU erlässt zwei Hauptarten von Rechtsakten:
- Verordnungen: Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich und gültig.
- Richtlinien: Sie geben Ziele vor, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Vocabulary: Degressiv proportionale Vertretung im Europäischen Parlament bedeutet, dass bevölkerungsreichere Länder mehr Abgeordnete haben, aber proportional weniger als kleinere Länder.





