Ursachen und Prävention von Extremismus
Diese Seite befasst sich mit den spezifischen Merkmalen des Links- und Rechtsextremismus, den Wegen, auf denen Jugendliche in die rechte Szene geraten, sowie den Maßnahmen zum Schutz der Demokratie vor extremistischen Einflüssen.
Der Linksextremismus sieht in der Gesellschaft ein kapitalistisches Klassensystem und strebt den Kommunismus an oder lehnt den Staat generell ab (Anarchismus). Er betont die Gleichheit auf Kosten der Freiheit und vertritt einen ausgeprägten Antifaschismus.
Der Rechtsextremismus ist geprägt von Rassismus und Nationalismus. Er lehnt das Prinzip der menschlichen Gleichheit ab und sieht "Fremde" und Amerika als Hauptfeindbilder.
Example: Ein Beispiel für rechtsextremistisches Gedankengut wäre die Behauptung, dass bestimmte ethnische Gruppen anderen überlegen seien.
Jugendliche geraten auf verschiedene Weisen in die rechte Szene:
- Einfluss durch Eltern und soziales Umfeld
- Negative Erfahrungen und persönliche Unzufriedenheit
- Einfluss durch Medien und soziale Netzwerke
- Faszination für die Vergangenheit und Kameradschaft
- Gefühl der Anerkennung und des Verständnisses
- Rechtsradikale Musik
- Hooliganszene und Kampfsportszene
Highlight: Die Radikalisierung über Social Media spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Rekrutierung Jugendlicher für extremistische Gruppen.
Das Konzept der "streitbaren Demokratie" versucht, einen Ausgleich zwischen Freiheit und Schutz vor Extremismus zu finden. Dabei besteht ein Spannungsfeld: Zu viel Freiheit kann extremistischen Kräften Spielraum geben, während zu viel Sicherheit individuelle Freiheitsrechte einschränken kann.
Das Grundgesetz enthält verschiedene Regelungen zum Schutz vor Extremismus:
- Art. 79 Abs. 3: Ewigkeitsklausel
- Art. 5 Abs. 3: Bindung der Lehrfreiheit an die Verfassung
- Art. 9 Abs. 2: Verbot des Missbrauchs der Vereinigungsfreiheit für extremistische Zwecke
- Art. 18: Möglichkeit der Verwirkung von Grundrechten bei Missbrauch
- Art. 21 Abs. 2: Verfassungswidrigkeit von Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden
Quote: "Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden, sind verfassungswidrig." - Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz
Diese Regelungen bilden die Grundlage für den 10-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus und andere Maßnahmen gegen Extremismus in Schulen und staatlichen Institutionen.