Grundgesetz und Gewaltenteilung in Deutschland
Das Grundgesetz bildet die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und verankert in seinen ersten Artikeln die Grundrechte. Diese sind die wichtigsten Rechte, die jeder Mensch gegenüber dem Staat hat und die jeden Menschen schützen.
Die Gewaltenteilung in Deutschland ist ein fundamentales Merkmal der Demokratie und in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben. Sie verhindert Machtmissbrauch, indem sich die drei Gewalten gegenseitig kontrollieren:
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Legislative (gesetzgebende Gewalt): Bundestag, Bundesrat und Landtage beschließen Gesetze.
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Exekutive (ausführende Gewalt): Bundesregierung, Landesregierungen und alle Angestellten in Ministerien, Ämtern und Behörden setzen Gesetze um und überwachen deren Einhaltung.
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Judikative (rechtsprechende Gewalt): Gerichte bestrafen Gesetzesverstöße.
Vocabulary: Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die Exekutive die ausführende Gewalt und die Judikative die rechtsprechende Gewalt.
Example: Ein Beispiel für die vertikale Gewaltenteilung ist die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.






