Die Bundesregierung: Struktur und Funktionsweise
Die Bundesregierung, auch als Kabinett bekannt, steht an der Spitze der Exekutive in Deutschland. Sie setzt sich aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern zusammen. Der Prozess der Regierungsbildung beginnt mit der Wahl des Bundeskanzlers. Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten vor, über den der Bundestag abstimmt. Nach der Wahl ernennt der Bundeskanzler die Bundesminister.
Die Bundesregierung arbeitet nach drei wichtigen Prinzipien:
- Das Kanzlerprinzip: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und nimmt eine herausgehobene Stellung in der Regierung ein.
- Das Ressortprinzip: Jeder Minister leitet seinen Bereich eigenverantwortlich, muss dabei aber die vom Kanzler vorgegebenen Richtlinien beachten.
- Das Kollegialprinzip: Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam vom Kabinett getroffen.
Highlight: Die erste Bundesregierung wurde am 15.09.1949 gebildet, was den Beginn der modernen deutschen Demokratie markiert.
Zu den Hauptaufgaben der Bundesregierung gehören die Gesetzgebung, die Pflege der auswärtigen Beziehungen, die Steuerung der politischen und staatlichen Geschäfte sowie die Leitung und Kontrolle der Ausführung von Bundesgesetzen.
Vocabulary: Richtlinienkompetenz bezeichnet das Recht des Bundeskanzlers, die grundsätzliche Ausrichtung der Regierungspolitik zu bestimmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Kollegialprinzip die Macht des Kanzlers einschränkt, um eine ausgewogene Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Dies verhindert, dass der Kanzler allein alle Entscheidungen treffen kann und fördert die demokratische Zusammenarbeit innerhalb der Regierung.