Horizontale und vertikale Gewaltenteilung in Deutschland
Die Gewaltenteilung in Deutschland ist ein grundlegendes Prinzip des demokratischen Rechtsstaats. Sie teilt sich in horizontale und vertikale Aspekte sowie die Gewaltenverschränkung auf.
Horizontale Gewaltenteilung
Die horizontale Gewaltenteilung verteilt die Staatsgewalt auf drei verschiedene Institutionen:
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Legislative gesetzgebendeGewalt: Das Parlament, in Deutschland der Bundestag, ist für die Gesetzgebung zuständig.
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Exekutive ausfu¨hrendeGewalt: Die Regierung und die Polizei setzen die Gesetze um und führen sie aus.
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Judikative rechtsprechendeGewalt: Die Gerichte sprechen Recht und sind dabei unabhängig vom Staat.
Highlight: Die Judikative ist stets unabhängig von den anderen Gewalten, während Legislative und Exekutive in Deutschland eng miteinander verflochten sind.
Vertikale Gewaltenteilung
Die vertikale Gewaltenteilung in Deutschland bezieht sich auf die Aufteilung der Macht zwischen dem Bund und den Ländern:
- Jedes Bundesland verfügt über eigene legislative, exekutive und judikative Organe.
- Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder auf Bundesebene und ist an der Gesetzgebung beteiligt.
Example: Ein Beispiel für die vertikale Gewaltenteilung ist die Beteiligung des Bundesrats an der Bundesgesetzgebung.
Gewaltenverschränkung
In Deutschland spricht man eher von einer Gewaltenverschränkung als von einer strikten Trennung der Gewalten:
- Die Bundesregierung Exekutive kann Gesetze vorschlagen und sich somit an Aufgaben der Legislative beteiligen.
- Parlamentsmehrheit und Regierung arbeiten oft eng zusammen und stehen gemeinsam der Opposition gegenüber.
Definition: Gewaltenverschränkung bezeichnet die Verflechtung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsgewalten, insbesondere zwischen Legislative und Exekutive.
Vocabulary: Horizontale Gewaltenteilung: Aufteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative.
Vocabulary: Vertikale Gewaltenteilung: Aufteilung der Macht zwischen Bund und Ländern.
Diese komplexe Struktur der Gewaltenteilung in Deutschland dient dazu, Machtmissbrauch zu verhindern und eine ausgewogene Staatsführung zu gewährleisten.