Die Gewaltenteilung in Deutschland ist ein komplexes System zur Machtverteilung und gegenseitigen Kontrolle staatlicher Organe. Es umfasst sowohl horizontale als auch vertikale Elemente sowie eine Gewaltenverschränkung.
- Die horizontale Gewaltenteilung teilt die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative auf.
- Die vertikale Gewaltenteilung verteilt Macht zwischen Bund und Ländern.
- Die Gewaltenverschränkung ermöglicht Zusammenarbeit und Kontrolle zwischen den Gewalten.