Die Bundesregierung - Aufbau und Wahl
Die Bundesregierung ist die Spitze der Exekutive und besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Dieses Team wird auch als Kabinett bezeichnet und leitet seit der ersten Bundesregierung am 15.09.1949 die Geschicke unseres Landes.
Wie wird der Bundeskanzler gewählt? Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kandidaten vor, der dann vom Bundestag gewählt wird. So wurde auch Olaf Scholz als Bundeskanzler gewählt. Die Bundesminister werden dagegen auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt, ohne dass der Bundestag direkt abstimmt. Die nächste Bundeskanzler Wahl 2025 wird wieder nach diesem Verfahren ablaufen.
Die Bundesregierung arbeitet nach drei wichtigen Prinzipien: Dem Kanzlerprinzip, nach dem der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt, dem Ressortprinzip, wonach die Minister ihre Bereiche selbstständig leiten, und dem Kollegialprinzip, das besagt, dass wichtige Entscheidungen vom gesamten Kabinett getroffen werden.
💡 Interessant: Das Kollegialprinzip wurde eingeführt, um die Macht des Bundeskanzlers zu begrenzen - trotz seiner Richtlinienkompetenz kann er nicht alleine alle wichtigen Entscheidungen treffen!
Zu den Aufgaben der Bundesregierung gehören die Steuerung der politischen und staatlichen Geschäfte, die Leitung und Kontrolle der Ausführung von Bundesgesetzen, die Gesetzgebung und die Pflege der auswärtigen Beziehungen. Diese Aufgaben der Bundesregierung sind im Grundgesetz verankert.