Die Hitlerjugend als Staatsjugend: Entwicklung und Organisation 1933-1939
Die Hitlerjugend entwickelte sich nach der Machtergreifung Hitlers 1933 zur dominanten Jugendorganisation des NS-Regimes. Das Gesetz über die Hitlerjugend vom Juli 1933 markierte den Beginn einer systematischen Gleichschaltung der Jugendverbände. Durch Verbote, Auflösungen und erzwungene Übernahmen wurden alle konkurrierenden Jugendorganisationen ausgeschaltet, mit vorübergehender Ausnahme katholischer Verbände.
Die Mitgliederzahlen der HJ und BDM stiegen kontinuierlich an: von 2,3 Millionen Ende 1933 über 5,4 Millionen Ende 1936 bis zu 8,7 Millionen Anfang 1939. Dieser massive Zuwachs resultierte aus einer Kombination von Propaganda, gesellschaftlichem Druck und rechtlichen Verpflichtungen. Besonders Beamte wurden gezwungen, ihre Kinder in die Organisation zu schicken.
Hinweis: Die Mitgliedschaft in der Hitlerjugend wurde im März 1939 per Gesetz verpflichtend - allerdings nur für "arische" Jugendliche, die dem nationalsozialistischen Rassenideal entsprachen.
Die Organisation gliederte sich in verschiedene Untergruppen: Das Deutsches Jungvolk für Jungen von 10-14 Jahren, die eigentliche Hitlerjugend für 14-18-jährige Jungen, und der Bund Deutscher Mädel für Mädchen entsprechender Altersgruppen. Jede dieser Abteilungen hatte spezifische Uniformen, Hitlerjugend Abzeichen und Aktivitätsprogramme.