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 qilich aller
Lehnswersen
-Pflicht-und Treveverhältnis
- König verleiht Adligen (Lehnsman) Landbesitz mit darauf wohnenden Leuten.
-Lehnsman

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-Lehnswesen, Grundherrschaft, Ständeordnung

 

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qilich aller Lehnswersen -Pflicht-und Treveverhältnis - König verleiht Adligen (Lehnsman) Landbesitz mit darauf wohnenden Leuten. -Lehnsmann → von Lehnsherr (König) beschützt → Sicherung wirtschaftlicher Existenz → Bauern auf diesem Land müssen Abgaben an Lehnsmann zahlen. -Lehnsherr → bekommt Hilfe bei der Verwaltung. → bekommt Panzerreiter für den Krieg - Lehensvertrag gilt auf Lebenszeit Grundherrschaft -wirtschaftliche Basis für Freie (Oberschicht) -Herren- oder Fronhof mit. Hörigen - Hörige sind. Leibeigene des. Herm verfügt über Obereigentum an Grund und Baden. (Herr) Frondienste (immer unterschiedliche Dienste) - Bavem sind vom Grundherr abhängig Grundherr → Abgaben von abhängigen Bauern. - → Bauern müssen Frondienste für ihn leisten. -Bauer → Unterkunft und Essen (Überlebensgrundlage). →Schutz durch. Grundhern. gerichtliche und kirchliche Angelegenheiten Freie vergeben Lehen gewähren Schutz vergeben Land gewähren Schut Unfreie vergibt Lehen gewährt Schutz Freie. Freie König oberster Lehnsherr Herzöge, Bischöfe, Grafen, Reichsäbte Kronvasallen Ritter, Dienstmannen, (Ministeriale) Untervasallen → 3. Bauern und Handwerker /größter Stand → ermöglicht alles, durch seine Arbeit -man kann seinen Stand nicht wechseln (von Geburt. an festgelegt). außer von 2. in 1. Stand. durch Dienen der Kirche. -Macht liegt beim Adel und beim Klerus. sländeordnung -Menschen sind nicht gleich, sondern gehören einem Stand an drei verschiedene Stände →1. Klerus kleinster Stand →gibt vor wie die Menschen zu leben haben (Christliches Leben). →2. Adel →Schutz vor feindlichen übergriffen. Äbte Hörige leibeigene Bauern & Knechte Abhängige leisten Hof. Verwaltungs- & Kriegsolienste • leisten Hilfe leisten Verwaltungs- und Kriegsdienste • leisten Hilfe leisten Frondienste und Natural- abgabe Feudalismus Adelige haben als Grundherm und als Lehnsmänner eine Führungsrolle.

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qilich aller Lehnswersen -Pflicht-und Treveverhältnis - König verleiht Adligen (Lehnsman) Landbesitz mit darauf wohnenden Leuten. -Lehnsmann → von Lehnsherr (König) beschützt → Sicherung wirtschaftlicher Existenz → Bauern auf diesem Land müssen Abgaben an Lehnsmann zahlen. -Lehnsherr → bekommt Hilfe bei der Verwaltung. → bekommt Panzerreiter für den Krieg - Lehensvertrag gilt auf Lebenszeit Grundherrschaft -wirtschaftliche Basis für Freie (Oberschicht) -Herren- oder Fronhof mit. Hörigen - Hörige sind. Leibeigene des. Herm verfügt über Obereigentum an Grund und Baden. (Herr) Frondienste (immer unterschiedliche Dienste) - Bavem sind vom Grundherr abhängig Grundherr → Abgaben von abhängigen Bauern. - → Bauern müssen Frondienste für ihn leisten. -Bauer → Unterkunft und Essen (Überlebensgrundlage). →Schutz durch. Grundhern. gerichtliche und kirchliche Angelegenheiten Freie vergeben Lehen gewähren Schutz vergeben Land gewähren Schut Unfreie vergibt Lehen gewährt Schutz Freie. Freie König oberster Lehnsherr Herzöge, Bischöfe, Grafen, Reichsäbte Kronvasallen Ritter, Dienstmannen, (Ministeriale) Untervasallen → 3. Bauern und Handwerker /größter Stand → ermöglicht alles, durch seine Arbeit -man kann seinen Stand nicht wechseln (von Geburt. an festgelegt). außer von 2. in 1. Stand. durch Dienen der Kirche. -Macht liegt beim Adel und beim Klerus. sländeordnung -Menschen sind nicht gleich, sondern gehören einem Stand an drei verschiedene Stände →1. Klerus kleinster Stand →gibt vor wie die Menschen zu leben haben (Christliches Leben). →2. Adel →Schutz vor feindlichen übergriffen. Äbte Hörige leibeigene Bauern & Knechte Abhängige leisten Hof. Verwaltungs- & Kriegsolienste • leisten Hilfe leisten Verwaltungs- und Kriegsdienste • leisten Hilfe leisten Frondienste und Natural- abgabe Feudalismus Adelige haben als Grundherm und als Lehnsmänner eine Führungsrolle.

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