Grundherrschaft und Genossenschaft im Mittelalter
Das Modell der mittelalterlichen Grundherrschaft bildete das Rückgrat der ländlichen Sozialstruktur. Es definierte die Beziehungen zwischen Grundherren, Hörigen und Leibeigenen und prägte das Leben im Mittelalter maßgeblich.
Die Grundherren, die dem ersten oder zweiten Stand angehörten oder kirchliche Einrichtungen vertraten, besaßen Land und übten Herrschaft über die darauf lebenden Menschen aus. Sie überließen den Bauern Land zur Bearbeitung und boten Schutz, forderten im Gegenzug aber Abgaben und Dienste.
Definition: Hörige waren von Grundherren abhängige Bauern, die Land zur Bearbeitung erhielten und dafür Abgaben und Dienste leisteten. Sie hatten teilweise eigenes Land und konnten Überschüsse selbst verwenden.
Example: Ein Höriger könnte beispielsweise einen Teil seiner Ernte als Naturalabgabe an den Grundherrn abgeben und zusätzlich einige Tage pro Woche auf dem Herrenland arbeiten.
Parallel zur hierarchischen Grundherrschaft entwickelte sich das genossenschaftliche Prinzip. Genossenschaften vereinten Menschen, teils aus unterschiedlichen Ständen, und boten Schutz vor den hohen Lebensrisiken auf dem Land.
Highlight: Die Genossenschaft basierte auf den Ideen der kooperativen Solidarität und Zugehörigkeit und sicherte unter anderem ein standesgemäßes Begräbnis.
In Städten bildeten sich ähnliche Strukturen in Form von Gilden für Kaufleute und Zünften für Handwerker. Diese regelten Produktion und Handel und boten ihren Mitgliedern soziale Absicherung und Geselligkeit.
Auf dem Land war die Kooperation bei Feldbau, Frondiensten und der Nutzung der Allmende von großer Bedeutung. Dies führte zur Bildung von Gemeindeversammlungen und Gemeinderäten, die das gemeinsame Handeln gegenüber den Grundherren koordinierten.