Das Parteiengesetz und Parteienfinanzierung in Deutschland
Das Parteiengesetz Deutschland regelt als fundamentales Gesetzeswerk die rechtlichen Grundlagen für politische Parteien. Nach Parteiengesetz Paragraph 1 sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Die innere Ordnung muss dabei demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Die Parteienfinanzierung in Deutschland basiert auf zwei Säulen: private und staatliche Mittel. Zu den privaten Mitteln gehören Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen aus Parteivermögen und Beiträge der Fraktionsmitglieder. Die staatliche Finanzierung erfolgt durch Wahlkampfkostenerstattung und Zuschüsse, die sich nach Wählerstimmen sowie Beitrags- und Spendeneinnahmen richten.
Hinweis: Die Parteienfinanzierung unterliegt strengen Transparenzregeln. Großspenden ab 10.000 EUR müssen offengelegt werden. Seit 1967 besteht eine Rechenschaftspflicht für Einnahmen, seit 1984 auch für Ausgaben und Vermögen.
Um die demokratische Beteiligung zu stärken, nutzen Parteien verschiedene Instrumente wie Mitgliederbefragungen. Allerdings gibt es auch Herausforderungen wie Teilnahmslosigkeit und den Einfluss der Parteibürokratie. Der Einfluss örtlicher Parteigremien beschränkt sich meist auf die Kommunalpolitik.