Das Parteiengesetz Deutschland bildet die rechtliche Grundlage für die Organisation und Funktion politischer Parteien in der Bundesrepublik.
Die Aufgaben von Parteien sind vielfältig und essentiell für die demokratische Ordnung. Zu den wichtigsten Funktionen von Parteien gehören die politische Willensbildung, die Vertretung von Bürgerinteressen, die Rekrutierung politischen Personals und die Kontrolle der Regierung. Parteien nehmen dabei eine Vermittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft ein. Sie artikulieren und bündeln verschiedene gesellschaftliche Interessen, entwickeln politische Programme und stellen Kandidaten für politische Ämter auf. Der Aufbau von Parteien ist hierarchisch gegliedert - von der Bundesebene über Landes- und Kreisverbände bis zu den lokalen Ortsgruppen.
Das Parteiensystem Deutschland zeichnet sich durch seine Vielfalt aus. Im politischen Spektrum Parteien Deutschland finden sich verschiedene ideologische Ausrichtungen von links nach rechts. Zu den etablierten Parteien gehören traditionell CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. In den letzten Jahren haben sich weitere Parteien im politischen System etabliert. Das Parteiengesetz regelt dabei wichtige Aspekte wie die Gründung von Parteien, ihre Finanzierung und innere Organisation. Besonders wichtig ist der Parteiengesetz Paragraph 1, der die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien definiert. Die PartG Rechtsform gewährleistet dabei die rechtliche Handlungsfähigkeit der Parteien als nicht rechtsfähige Vereine. Für die demokratische Willensbildung ist es entscheidend, dass Parteien transparent arbeiten und rechenschaftspflichtig sind. Dies wird durch verschiedene Bestimmungen im Parteiengesetz sichergestellt, wie beispielsweise die Pflicht zur Offenlegung der Parteifinanzen und die demokratische Binnenstruktur.