Das Parteiengesetz in Deutschland regelt die Grundlagen für politische Parteien und ihre Funktionen im demokratischen System. Parteien spielen eine zentrale Rolle bei der politischen Willensbildung und Interessenvertretung der Bürger. Sie rekrutieren Personal für politische Ämter, artikulieren Interessen und legitimieren die politische Ordnung.
- Das Grundgesetz und das Parteiengesetz definieren Parteien als dauerhafte Organisationen mit Einzelmitgliedschaft
- Parteien haben vielfältige Funktionen wie Personalrekrutierung, Interessenvertretung und Legitimation des politischen Systems
- Es gibt verschiedene Parteitypen wie Volksparteien, Interessenparteien oder Kaderparteien
- Innerparteiliche Demokratie ist gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis oft eingeschränkt