Personen im Rechtssystem: Natürliche und Juristische Personen
Das Rechtssystem unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen, die beide als Rechtssubjekte gelten und somit rechtsfähig sind. Diese Rechtsfähigkeit ermöglicht es ihnen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und beispielsweise Verträge abzuschließen oder Eigentum zu erwerben.
Definition: Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Natürliche Personen
Natürliche Personen sind alle Menschen. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der vollendeten Geburt und ist unabhängig von Alter oder Geisteszustand.
Highlight: Auch Kinder und Menschen mit geistiger Behinderung sind rechtsfähig.
Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person endet mit dem Tod. Interessanterweise bleiben auch vermisste oder verschollene Personen rechtsfähig.
Example: Ein Neugeborenes ist rechtsfähig, sobald es ein Lebenszeichen von sich gegeben hat.
Juristische Personen
Juristische Personen sind Personenmehrheiten oder Organisationen, die ebenfalls rechtsfähig sind. Sie werden in zwei Kategorien unterteilt:
- Juristische Personen des Privatrechts:
- Dazu gehören Vereine und Gesellschaften.
Example: GmbH, OG, AG, Stille Gesellschaft, Genossenschaft
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts:
- Diese sind Träger von Hoheitsgewalt und können beispielsweise Bescheide erlassen oder Gesetze beschließen.
Example: Bund, Länder, Gemeinden
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Während Rechtssubjekte (natürliche und juristische Personen) Träger von Rechten und Pflichten sind, gelten Rechtsobjekte als Gegenstände des Rechts.
Definition: Rechtsobjekte sind grundsätzlich Gegenstände wie Sachen und Tiere.
Rechtsobjekte haben keine eigenen Rechte und Pflichten. Sie können nicht Eigentümer werden, sondern nur im Besitz von Menschen sein oder von ihnen verwendet werden.
Vocabulary: Man unterscheidet zwischen beweglichen Sachen (Mobilien) und unbeweglichen Sachen (Immobilien).
Example:
- Mobilien: Fahrzeuge, Maschinen, Geräte
- Immobilien: Gebäude, Häuser, Wohnungen
Diese Unterscheidung zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten ist fundamental für das Verständnis des Rechtssystems und die Anwendung von Gesetzen in der Praxis.