Prinzipien der sozialen Sicherung: Leistungsarten
Das deutsche System der sozialen Sicherung basiert auf drei grundlegenden Prinzipien, die jeweils unterschiedliche Aspekte der sozialen Absicherung abdecken. Diese Prinzipien sind das Versicherungsprinzip, das Versorgungsprinzip und das Fürsorgeprinzip. Jedes dieser Prinzipien hat seine eigenen Charakteristika in Bezug auf Finanzierung, Berechtigte, Leistungshöhe und Bedürftigkeitsprüfung.
Das Versicherungsprinzip bildet die Grundlage für die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland. Es deckt etwa 90% der Bevölkerung ab und finanziert sich durch Versicherungsbeiträge und Staatszuschüsse.
Definition: Das Versicherungsprinzip in der Sozialversicherung basiert auf dem Grundgedanken, dass allgemeine Lebensrisiken durch eine gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt werden.
Berechtigte sind Mitglieder, die Beiträge gezahlt haben. Die Leistungen werden bei Eintritt des Versicherungsfalls gewährt, und die Leistungshöhe ist allgemein nach Art des Versicherungsfalls festgelegt. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt.
Beispiele: Zu den Leistungen nach dem Versicherungsprinzip gehören die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung (seit 1995) und Arbeitslosenversicherung.
Das Versorgungsprinzip richtet sich an Gruppen, die besondere Opfer oder Leistungen für das Gemeinwesen erbracht haben. Es wird aus Steuermitteln finanziert und basiert auf einer Selbstverpflichtung des Staates.
Highlight: Das Versorgungsprinzip gewährt Leistungen bei Vorliegen bestimmter Merkmale, ohne dass eine Bedürftigkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Leistungshöhe ist allgemein nach Art des Versorgungsfalls festgelegt.
Beispiele: Typische Leistungen nach dem Versorgungsprinzip sind die Beamtenversorgung, das Kindergeld und die Kriegsopferversorgung.
Das Fürsorgeprinzip richtet sich an alle Bürger bei individueller Notlage, grundsätzlich unabhängig von persönlichem Verschulden. Es wird ebenfalls aus Steuermitteln finanziert.
Definition: Das Fürsorgeprinzip stellt eine Fürsorgeleistung des Staates dar, wenn in Notlagen andere Teile des Sozialsystems versagen.
Die Leistungen werden bei Bedürftigkeit gewährt, und es findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Die Leistungshöhe richtet sich nach Art und Umfang der persönlichen Bedürftigkeit.
Beispiele: Typische Leistungen nach dem Fürsorgeprinzip sind Sozialhilfe, Jugendhilfe, Wohngeld und Resozialisierungsmaßnahmen.
Zusätzlich zu diesen drei Hauptprinzipien gewinnt das Prinzip der Eigenvorsorge als viertes Prinzip zunehmend an Bedeutung.
Beispiel: Ein Beispiel für die Eigenvorsorge ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese Übersicht verdeutlicht die Komplexität und Vielfalt des deutschen Sozialversicherungssystems. Die verschiedenen Prinzipien ergänzen sich gegenseitig, um eine umfassende soziale Sicherung für die Bevölkerung zu gewährleisten.