Veränderte Aufgaben der Bundeswehr
Die Bundeswehr hat heute ein breites Aufgabenspektrum, das weit über die klassische Landesverteidigung hinausgeht. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Landes- und Bündnisverteidigung, das internationale Krisenmanagement, die nationale Krisenvorsorge sowie die internationale Katastrophenhilfe.
Highlight: Die Landes- und Bündnisverteidigung ist nach dem Ende des Kalten Krieges wieder stärker in den Fokus gerückt, insbesondere seit der Krimkrise 2014.
Im Bereich des internationalen Krisenmanagements beteiligt sich die Bundeswehr an multinationalen Operationen zur Krisenbewältigung und Stabilisierung von Konfliktregionen. Die nationale Krisenvorsorge umfasst den Schutz der heimischen Infrastruktur und die Unterstützung bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen.
Definition: Unter internationaler Katastrophenhilfe versteht man den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung von Menschen in Not bei Naturkatastrophen, Unglücken und Epidemien weltweit.
Die rechtliche Grundlage für die Existenz der Bundeswehr bildet Artikel 87a des Grundgesetzes. Der Verteidigungsbegriff hat sich dabei im Laufe der Zeit erweitert und umfasst heute auch neue Herausforderungen wie Cyber-Bedrohungen, internationalen Terrorismus und den Schutz vor Pandemien.
Quote: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." - Artikel 87a des Grundgesetzes