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Verfassungsvergleich 1850 und 1849

22.2.2021

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Verfassungsvergleich
Preußische Verfassung 1850
Herrschaftsform: konstitutionelle Monarchie
König von Gottes Gnaden
Rechte des Staatsoberhau
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Preußische Verfassung 1850
Herrschaftsform: konstitutionelle Monarchie
König von Gottes Gnaden
Rechte des Staatsoberhau
Verfassungsvergleich
Preußische Verfassung 1850
Herrschaftsform: konstitutionelle Monarchie
König von Gottes Gnaden
Rechte des Staatsoberhau

Verfassungsvergleich Preußische Verfassung 1850 Herrschaftsform: konstitutionelle Monarchie König von Gottes Gnaden Rechte des Staatsoberhauptes: -Absolutes Vetorecht -gleichzeitig die exekutive Gewalt und Bestimmungsrecht der Judikative -Vetorecht bei Gesetzgebung -Oberbefehl über das Herr →eingeschränkte Gewaltenteilung Grundrechte des Volkes: -Unverletzlichkeit der Wohnung -Meinungs-/Pressefreiheit -Versammlungsfreiheit -freie Religionsauswahl und -ausübung -Schulpflicht - Briefgeheimnis -Recht auf einen gesetzlichen Richter Wahlrechte: -mündliche, öffentliche, indirekte, ungleiche Paulskirchenverfassung 1849 Herrschaftsform: konstitutionelle Monarchie Erbkaisertum Wahlen -Männer über 25 -Einführung Dreiklassenwahlrecht (maßgebliche Verfälschung der Wahlinteressen als Folge) Rechte des Staatsoberhauptes: -Vetorecht -kann Volkshaus, Staatenhaus einberufen -Oberbefehl über Streitkräfte, Herr -außenpolitische Zuständigkeit -Notstandsgewalt -alleinige Kabinettbildung →klassische Gewaltenteilung (gegenseitige Kontrolle), aber weitgehende Unabhängigkeit des Kaisers Grundrechte des Volkes: -Aufhebung Adelsprivilegien, Standesunterschiede -klassische Freiheitsrechte: Pressefreiheit mit Abschaffung der Zensur; Freizügigkeit; Vereins- und Versammlungsfreiheit; Glaubensfreiheit; →können im Falle eines Krieges zeitweise außer auch in Notstand keine Einschränkung der Kraft gesetzt werden liberalen Grundrechte der Menschen Gleichberechtigung der Konfessionen -weitgehendes Verbot der Todesstrafe Wahlrechte: -allgemeine, gleiche, geheime, direkte Wahlen -männliche Staatsbürger über 25 -> wählen Reichstag und Landtage Fazit: Beide Verfassungen enthalten positive und negative Aspekte. Im Blick auf die preußische Verfassung von 1850 kann man sagen, dass die Oberhäupter sich bemüht haben die liberalen Forderungen des Volkes einzubringen. Die Gewaltenteilung ist nur eingeschränkt vorhanden, ebenso bleibt das Vetorecht des Monarchen bestehen. Dieser wird nicht gewählt, sondern von Gottes Gnaden legitimiert, das heißt, das Volk besitzt im Blick auf den Monarchen kein Mitspracherecht. Er umfasst gleichzeitig die exekutive Gewalt und das Bestimmungsrecht über die Judikative. Auch Rechtsprechungen können ohne Schwierigkeiten vom Monarchen umgangen werden. Durch die Verfassung erhielt das Volk einige neue Grundrechte. Vor allem die Meinungs- und Pressefreiheit,...

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sowie die Versammlungsfreiheit wurden weiter ausgebaut. Den Menschen wurde eine Unverletzlichkeit der Wohnung zugeschrieben. Außerdem konnte nun jeder seine Religion frei wählen und ausüben. Ebenso steht dem Volk nun das Briefgeheimnis, das Recht auf einen gesetzlichen Richter und die Schulpflicht zur Verfügung. Dadurch können sich die Bürger Preußens einfacher bilden. Jedoch können diese Grundrechte sehr leicht außer Kraft gesetzt werden, beispielsweise im Falle eines Krieges oder Aufruhrs. Die Wahlen wurden nicht im Sinne des Volkes gestaltet. Sie gelten als mündlich, öffentlich, indirekt und ungleich. Nur Männern über 25 Jahren steht dieses Wahlrecht zu. Die Frau wird dementsprechend also weiterhin in der Gesellschaft unterdrückt und nicht als gleichwertig angesehen. Des Weiteren führte man das Dreiklassenwahlrecht ein, welches das eigentliche Wahlinteresse maßgeblich verfälschte. Die hohe Lohnklasse, welche nur etwa 4% der Bevölkerung ausmachte, erhielt 12 Wahlmänner. Die niedrige Lohnklasse im Gegensatz, mit ca. 80 % erhielt ebenfalls 12 Stück. Dadurch hatte die hohe Lohnklasse (der Adel) viel mehr Einfluss in die Wahlen. Somit schafft es Preußen die Bürger trotzdem im Griff zu halten. Man kann also eigentlich nur von einer Art ,,halbliberalen" Verfassung sprechen, die auf den ersten Blick die Wünsche des Volkes umsetzt, aber bei genauerem Hinsehen fällt doch die Eingeschränktheit des Bürgertums auf. Mit diesen Umständen haben sich die Bürger allerdings nach der Märzrevolution schlichtweg zufriedengegeben. Im Vergleich dazu steht die Paulskirchenverfassung, welche leider durch das Veto von Österreich und Preußen nicht in Kraft treten konnte. Sie gilt trotzdem als Modernisierungsschub im deutschen Bund, gerade, weil sie ein Vorbild für viele spätere Verfassungen darstellt. Die plötzliche Umstellung auf ein sehr humanistisches Denken führte zur Anerkennung vieler wichtiger Grundrechte für das Volk. Zuerst einmal hebt die Verfassung die vorherrschenden Adelsprivilegien auf, ebenso wie die Standesunterschiede. Die Bürger erhalten wirkliche Freiheitsprivilegien. So werden Pressefreiheit mit Abschaffung der Zensur, Freizügigkeit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Glaubensfreiheit und die Gleichberechtigung der Konfessionen dem Volk ermöglicht. Diese Grundrechte sind in teilweise anderer Form und etwas ausgebauter im heutigen Grundgesetz wiederzufinden, da sie für eine grundlegende Freiheit des Einzelnen sorgen. Auch die Todesstrafe sollte mit der Verfassung weitestgehend abgeschafft werden. Damit erscheinen die Grundrechte der Preußischen Verfassung sehr viel weniger human und man erkennt die Beschränktheit des Volkes in seinem Handeln. Selbst in einem Notstand ist es laut der Paulskirchenverfassung untersagt die liberalen Grundrechte der Menschen einzuschränken. Die Verfassung ist durch eine klassische Gewaltenteilung gekennzeichnet, welche Grundbausteine für eine funktionierende Demokratie gelegt hätte. Die drei Gewalten können sich gegenseitig kontrollieren, aber trotzdem ist der Kaiser noch weitgehend unabhängig. Ihm steht immer noch das Vetorecht bei der Verabschiedung von Gesetzen zu. Er besitzt die Möglichkeit das Volkshaus und Staatenhaus einzuberufen und ist selbst außenpolitisch zuständig. Der Monarch erhält den Oberbefehl über das Herr und die Streitkräfte und ruft Notstände aus. Die Wahlrechte gestalten sich wesentlich liberaler als bei der Preußischen Verfassung. Die Wahlen gelten hier als frei, gleich, allgemein, geheim und direkt. Auch hier dürfen nur männliche Bürger über 25 Jahren wählen, jedoch herrscht kein Dreiklassenwahlrecht vor. Die Bürger wählen Landtage und Reichstag. Dadurch wird keiner Bevölkerungsgruppe eine höhere Macht in den Wahlen zugemessen. Es ist gelungen, in dieser Verfassung Einheit, Gleichheit und Freiheit (im strafrechtlichen Sinne) zu verbinden, umso bedauerlicher ist es, dass dieser Staatsaufbau gescheitert ist. Nach einer Analyse beider Verfassungen bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass der Entwurf der Paulskirchenverfassung wesentlich liberaler und menschlicher ist als die preußische Verfassung. Die Verfassung Preußens war dem Volk gegenüber scheinbar liberal, konnte aber leicht in den Grundrechten wieder eingeschränkt werden. Die Paulskirchenverfassung hingegen war von Grund auf liberal und sollte die Grundrechte der Menschen unantastbar machen. Ebenso das Wahlprinzip der Paulskirchenverfassung ist entscheidend menschlicher und hat sich in ihren Grundzügen sogar bis heute gehalten. Trotz, dass beide Staatsformen auf eine konstitutionelle Monarchie bauten, empfinde ich die Paulkirchenverfassung als größere Leistung, die Deutschland fortschrittlicher und einer Demokratie nähergebracht hätte. Quellen: ,,Geschichte und Geschehen- Oberstufe", Ernst Klett Verlag (Seite136) ISBN: 978-3-12-430110-9 https://www.geschichte-abitur.de/lexikon/uebersicht-revolution-1848-49/paulskirchenverfassung https://www.deutschlandfunkkultur.de/70-jahre-grundgesetz-das-erbe-der- paulskirchenverfassung.976.de.html?dram:article_id=449426 https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/dreier/verfassungsdokumente-von-der-magna- carta-bis-ins-20-jahrhundert/revidierte-preussische-verfassung-1850/ https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Verfassung_(1848/1850)