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4.10.2021
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Wichtige Zahlen für di Theorreprüfung • Freie Fahrstreifenwahl innerorts: bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Länge Reaktionsweg bei 10 km/h: 3 m • Länge Reaktionsweg bei 50 km/h: 15 m Bremsweg bei 50 km/h: 25 m • Anhalteweg bei 50 km/h: 40 m · • Profiltiefe: mindestens 1,6 mm • Ladung darf nach vorne um 50 cm hinausragen: ab einer Höhe von 2,50 m • Höchstgeschwindigkeit, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, um Autobahnen benutzen zu dürfen: mehr als 60 km/h • Halten/ Parken innerorts am Bahnübergang: mindestens 5 m vor Andreaskreuz • Halten/ Parken außerorts Bahnübergang: mindestens 50 m vor Andreaskreuz • Abstand beim Parken vor Kreuzungen/Einmündungen: mindestens 5 m • Fahrverbot für Lkw über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen: 0-22 Uhr • Parken vor und nach Haltestellenschildern verboten: bis 15 m • Mindestabstand beim Halten vor verdeckten Ampeln, Andreaskreuz und Stop-Schildern: 10 m Abstand beim Parken von der Fahrstreifenbegrenzung: 3 m • Lkw (3,0 t) + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn/Landstraße: 80 km/h • Pkw + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn/Landstraße: 80 km/h • Höchstgeschwindigkeit Pkw's mit Schneeketten: 50 km/h • Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 min • Mindestabstand von Fußgängern: 1,50 m • Klasse B: 1 Anhänger (max. zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t oder 3,5 t plus 750 kg) • Gesamtmasse Parken auf Gehwegen: 2,8 t • Hauptuntersuchung: 2 Jahre (bei Neuwagen: 3 Jahre) • Maximale Breite Fahrzeug:...
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2,55 m • Maximale Höhe Fahrzeug: 4,00 m • Maximale Länge bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger -: 12,00 m • Maximale Länge bei Kraftfahrzeuge außer Zugmaschinen mit Anhängern: 18,00 m • Kennzeichnung nach hinten ragender Ladung: ab 1 m • Kennzeichnung zur Seite überragender Ladung: ab 0,4 m • Abstand Leitpfosten Autobahn/Landstraße: 50 m • Wann darf man Nebelschlussleuchte benutzen: weniger als 50 m Sichtweite • Maximale Geschwindigkeit Verkehrsberuhigter Bereich: 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit) • Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft: 50 km/h • Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft: 100 km/h • Höchstgeschwindigkeit bei Nebel und Sichtweite unter 50 m: 50 km/h Richtgeschwindigkeit Autobahnen: 130 km/h Reaktionsweg bei 100 km/h: 30 m • Bremsweg bei 100 km/h: 100 m • Anhalteweg bei 100 km/h: 130 m • Maximale Länge des Anhaltewegs bei einer Sichtweite von 50 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 25 m • Maximale Länge des Anhaltewegs bei einer Sichtweite von 80 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 40 m • Verdoppelung der Geschwindigkeit: 4-mal so langer Bremsweg • Seitenabstand beim Vorbeifahren an einem parkendem Auto: 1 m • Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern: 1,5 m • Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen in der geschlossenen Ortschaft: 3 Pkw-Längen • Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h (halber Tacho): 50 m • Über einer Länge von 7 m: Es muss so viel Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen gehalten werden, dass ein überholendes Auto einscheren kann. • Maximale Höhe über der Fahrbahn für eine Leuchte, die eine nach hinten herausragende Ladung kennzeichnet: 1,50 m • Max. Abstand beim Abschleppen: 5 m • Verstösse, die mit zwei Punkten im Fahreignungsregister eingetragen. sind, werden frühestens nach 5 Jahren getilgt.