Parken, Halten und Sicherheitsabstände
Für das Parken auf der Straße im Wohngebiet und in anderen Bereichen gelten strenge Regeln. Wo darf man nicht parken? Parkverbote gelten unter anderem:
- Außerorts auf Vorfahrtstraßen
- An Bordsteinabsenkungen
- An Taxiständen
- Vor Ein- und Ausfahrten
- An Bushaltestellen
Haltverbote sind noch strenger und gelten zusätzlich:
- An Fußgängerüberwegen (plus 5 Meter davor)
- Auf Fahrbahnen mit Seitenstreifen
- Auf Einfädelungsstreifen
Highlight: Die 3 Minuten Regel Parken besagt, dass kurzzeitiges Halten zum Ein- oder Aussteigen auch in Halteverbotszonen erlaubt ist.
Beim Halten vor bestimmten Verkehrselementen sind Mindestabstände einzuhalten:
- Fußgängerüberweg: 5 Meter
- Ampel (ohne Haltelinie): 10 Meter
- Halteschild: 15 Meter
- Andreaskreuz: innerorts 5 Meter, außerorts 50 Meter
- Fahrstreifenbegrenzung: 3 Meter
- Kreuzungen / Einmündungen: 5 Meter
Sicherheitsabstände zu anderen Verkehrsteilnehmern sind ebenfalls wichtig:
- Seitenabstand zu Fahrzeugen: 1 Meter
- Zu Fußgängern und Radfahrern: innerorts 1,5 Meter, außerorts 2 Meter
- Zur Straßenbahn: 0,5 Meter
Der Sicherheitsabstand nach vorne sollte betragen:
- Innerorts: 3 PKW-Längen (etwa 15 Meter)
- Außerorts: halber Tachowert in Metern (z.B. 50 Meter bei 100 km/h)
- Bei schlechter Sicht: ganzer Tachowert in Metern
Definition: Der Sicherheitsabstand ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, der eingehalten werden muss, um bei plötzlichem Bremsen rechtzeitig anhalten zu können.






























