Sicherheitsabstände und Verkehrsregeln
Dieses Kapitel konzentriert sich auf die wichtigen Aspekte der Sicherheitsabstände und verschiedene Verkehrsregeln, die für die Theorieprüfung und die praktische Fahrprüfung relevant sind.
Für Seitenabstände gelten folgende Regeln:
- Zu Fußgängern: 1 Meter
- Zu Radfahrern: 1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerorts
- Zu Straßenbahnen: 0,5 Meter
Highlight: Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte mindestens dem halben Tachowert in Metern entsprechen.
Innerorts gilt ein Mindestabstand von 15 Metern (entspricht etwa 3 PKW-Längen). Bei schlechter Sicht sollte der Abstand dem Tachowert in Metern oder der Sichtweite entsprechen.
Das Kapitel behandelt auch spezifische Verkehrsregeln wie:
- Verwendung der Nebelschlussleuchte bei weniger als 50 Metern Sicht
- Hupen als Warnsignal innerorts und als Überholsignal außerorts
- Parken in Fahrtrichtung links in Einbahnstraßen oder wenn Schienen auf der rechten Seite sind
Example: Ein Schild mit der Aufschrift "110 ↑" bedeutet, dass für die nächsten 10 km eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h gilt.
Besondere Aufmerksamkeit wird den Regeln für Fußgängerüberwege, Kreuzungen und Einmündungen gewidmet. Hier gelten oft spezielle Abstands- und Verhaltensregeln, die für die praktische Fahrprüfung wichtig sind.





