Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sicherheitsabstände im Straßenverkehr
Die gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland sind nach Fahrzeugtypen und Straßenarten differenziert festgelegt. Für Personenkraftwagen und Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Schwerere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Fahrzeugkombinationen mit Anhängern müssen sich an eine reduzierte Geschwindigkeit von 80 km/h halten.
Der Anhalteweg eines Fahrzeugs setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: dem Reaktionsweg und dem Bremsweg. Der Reaktionsweg beschreibt die Strecke, die das Fahrzeug vom Moment der Gefahrenerkennung bis zum Beginn des Bremsvorgangs zurücklegt. Der Bremsweg wird von mehreren Faktoren beeinflusst, darunter die Haftung der Reifen, die Qualität der Bremsanlage und das Bremsverhalten des Fahrers.
Merke: Der Sicherheitsabstand sollte mindestens dem "halben Tacho" in Metern entsprechen. Bei 100 km/h bedeutet dies einen Mindestabstand von 50 Metern.
Für die Sicherheit im Straßenverkehr sind angemessene Abstände von entscheidender Bedeutung. Als Faustregel gilt der "2-Sekunden-Abstand". Bei der Vorbeifahrt an Zweiradfahrern und Fußgängern muss innerorts ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern eingehalten werden. Zu anderen Kraftfahrzeugen ist ein Mindestabstand von einem Meter erforderlich.