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1.10.2021
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John Locke - Der Naturzustand NATURZUSTAND - VERNUNFT ALS GRUNDLAGE - MENSCH HABE NATURGEGEBENES RECHT AUF: - LEBEN - FREIHEIT - GLEICHHEIT - BESITZ/ EIGENTUM - SICHERHEIT SCHUTZ - SELBSTVERTEIDIGUNG DIESER RECHTE - PRIVAT JUSTIZ GRÜNDE FÜR DAS VERLASSEN DES NATURZUSTANDES - SICHERSTELLUNG DES SCHUTZ VON EIGENTUM (LEBEN, FREIHEIT, BESITZ) - FRIEDVOLLES ZUSAMMENLEBEN ENTSTEHUNG DES STAATES - PRIVAT JUSTIZ DES EINZELNEN WIRD DURCH INSTITUTUIONALISIERTE JUSTIZ ABGELÖST - VOLK WIRD MIT SEINER ZUSTIMMUNG DURCH DEN GESELLSCHAFTSVERTRAG ZU EINEM STAATSKÖRPER - LEGISLATIVE WIRD VOM VOLK ERNANNT ODER GEWÄHLT WER REGIERT UND WIE WIRD REGIERT? - GEWALTENTEILUNG DER MACHT IN LEGISLATIVE UND EXEKUTIVE (/JUDIKATIVE) UM MACHTMISSBRAUCH ZU VERHINDERN - LEGISLATIVE ALS HÖCHSTE GEWALT - FÜR ZUGEHÖRIGE DER EIGENE LEGESLATIVE VERPLICHTEND, DA SIE GESELLSCHAFTSVERTRAG ZUGESTIMMT HABEN ZIEL/ ZWECK EINES STAATES - SCHUTZ DER NATURRECHTE MITTEL ZU ERREICHUNG DES ZIEL/ ZWECKS EINES STAATES - LEGISLATIVE ALS HÖCHSTE GEWALT - MEHRHEIT ENTSCHEIDET (POLITISCHE GEWALT) AUFLÖSUNG DER REGIERUNG (WIEDERSTANDSRECHT) - BEI VERSTOSS GEGEN NATURRECHTE (GESELLSCHAFTSVERTRAG) KANN REGIERUNG ERSETZEN, REFORMIERT ODER ENTFERNT WERDEN
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