Vom Naturzustand zur Gesellschaft nach John Locke
John Locke erklärt in seiner Staatstheorie, wie der Übergang vom Naturzustand zur Gesellschaft erfolgt. Dieser Prozess ist fundamental für das Verständnis des Gesellschaftsvertrags und der Entstehung politischer Gemeinschaften.
Im Naturzustand sind alle Menschen frei und keiner ist dem anderen untergeordnet. Ein Mensch kann seine Freiheit nur aufgeben und sich einer Gesellschaft anschließen, wenn es um den Schutz seiner selbst und anderer geht.
Highlight: Der Zusammenschluss zu einer Gesellschaft erfolgt zum Zweck des gegenseitigen Schutzes.
Nach diesem Zusammenschluss handelt die Gesellschaft wie ein einziger politischer Körper. Dabei gilt das Prinzip der Mehrheitsentscheidung, ähnlich wie in einer Demokratie.
Beispiel: In dieser neuen Gesellschaft bewegt sich der "politische Körper" in die Richtung, in die es ihn am stärksten zieht - also entsprechend dem Willen der Mehrheit.
Alle Mitglieder der Gesellschaft sind verpflichtet, sich der Mehrheit zu unterwerfen. Der Beschluss der Mehrheit gilt als Beschluss aller. Dies ist notwendig, da der Gesellschaftsvertrag sonst keinen Sinn hätte.
Definition: Der Gesellschaftsvertrag ist eine theoretische Vereinbarung, bei der Menschen einen Teil ihrer Rechte aufgeben, um in einer geordneten Gesellschaft zu leben.
Im Rahmen des Gesellschaftsvertrags geben die Menschen einen Teil ihrer Rechte auf, die sie im Naturzustand besitzen. Diese Rechte, insbesondere die Gewalten des Naturzustands, werden in die Hände des Staates gelegt.
Diese Theorie von John Locke bildet eine wichtige Grundlage für das moderne Verständnis von Demokratie und Gewaltenteilung.