Defizite des Naturzustands nach John Locke
In seiner Staatstheorie identifiziert John Locke drei wesentliche Mängel des Naturzustands, die die Grundlage für die Notwendigkeit eines Staates bilden.
Highlight: Dem Naturzustand fehlen drei entscheidende Elemente: ein feststehendes Gesetz, ein unparteiischer Richter und eine Vollstreckungsgewalt.
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Es gibt kein allgemein anerkanntes und feststehendes Gesetz, das als Norm für Recht und Unrecht dient. Dies entspricht dem Fehlen einer Legislative.
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Es mangelt an einem anerkannten und unparteiischen Richter, der Streitigkeiten nach dem Gesetz entscheiden kann. Dies zeigt das Fehlen einer Judikative.
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Es fehlt eine Gewalt, die gerechte Urteile durchsetzen und vollstrecken kann. Dies weist auf das Fehlen einer Exekutive hin.
Vocabulary: Legislative (gesetzgebende Gewalt), Judikative (rechtsprechende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt)
Im Naturzustand existieren laut Locke zwei grundlegende Gewalten:
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Die erste Gewalt erlaubt dem Menschen, alles für seine Selbsterhaltung und die der Menschheit zu tun, was er für richtig hält.
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Die zweite Gewalt ermöglicht es dem Menschen, Selbstjustiz zu üben und zu strafen.
Diese Darstellung der Defizite des Naturzustands bildet die Grundlage für Lockes Argumentation zur Notwendigkeit eines Gesellschaftsvertrags und der Bildung eines Staates mit geteilten Gewalten.






