Naturzustand und Gesellschaftsvertrag
Der zweite Teil behandelt den Übergang vom Naturzustand zum Gesellschaftsvertrag. Im Naturzustand herrscht zwar absolute Freiheit, aber auch Unsicherheit und mangelnder Schutz.
Definition: Der Naturzustand beschreibt einen hypothetischen Zustand vor der Gesellschaftsordnung, in dem jeder Mensch vollkommen frei, aber auch ungeschützt ist.
Highlight: Der Gesellschaftsvertrag ermöglicht drei Arten von Freiheit: natürliche, bürgerliche und moralische Freiheit.
Quote: "Gemeinsam stellen wir alle, jeder von uns, seine Person und seine Kraft unter die oberste Richtschnur des Gemeinwillens und wir nehmen als Körper jedes Glied als untrennbaren Teil des Ganzen auf."
Example: Die Bürger einer Republik geben ihre natürlichen Rechte an die Gemeinschaft ab und erhalten im Gegenzug bürgerliche Rechte und Schutz.
Vocabulary: "Republik" bezeichnet die Staatsform, in der alle Bürger gleichberechtigte Vertragspartner sind.



