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Philosophie /
Strafe
A. K.
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Referat über das Thema Strafe, Theorien, Definition, Auswirkungen... (Philosophie)
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Präsentation
,,Strafe" in der Philosophie Aljosha Kamp / 11. Schuljahr Inhalt Definition von Strafe.. Geschichtlicher Hintergrund Straftheorien ........ Entstandene Fragen Quellenangaben ..... 2 3 6 .8 9 Definition von Strafe Strafe ist die Sanktion eines Fehlverhaltens durch eine dazu autorisierte Instanz. Dies können Lehrer, Eltern, Polizisten, Richter o.ä. sein. Die Strafe erfolgt nach einem festgelegten Strafmaß. Sie dient nicht der persönlichen Rache. Staatliche Strafen dürfen nur von beauftragten Vertretern des Staates ausgeübt werden. Der demokratische Rechtsstaat ängt seine Strafen nach Gesetzen und somit nach den Regeln, die sich das Staatsvolk selbst gegeben hat. Die Sanktionen, die unser heutiges Strafrecht ausmachen, sind im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst. 3 Geschichtlicher Hintergrund In früheren Zeiten soll die Strafe sich aus der Rache entwickelt haben. Es wurde als menschlich angesehen, wenn jemand für erlittenes Unrecht Vergeltung üben wollte. Schon Platon räumte Opfern von Verbrechen ein, durch Rache Genugtuung zu erfahren. Als vernünftig wurde es jedoch nicht angesehen. Im frühen Mittelalter sollte durch Gesetze und Strafen vor allem die Blutrache unterbunden werden. Zum Beispiel waren es die Germanen gewöhnt, sich selbst das zu nehmen, das ihnen ihrer Meinung nach zustand und sich an allen zu rächen, die ihnen etwas angetan hatten. Durch staatliche Rechtsprechung sollte die Gesellschaft stabilisiert und die Herrschaft gestärkt werden. Um das Jahr 600 sahen die Strafen im Frankenreich beispielsweise folgendermaßen aus: Ein Mord konnte auf verschiedene Arten gesühnt werden; entweder durch Blutrache, durch Zahlung eines Wergeldes...
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oder durch öffentliche Hinrichtung. Hierbei kam es auf den Stand des Täters an. Es wurde unterschieden zwischen Bußen für Freie und Strafen für Unfreie. So konnte es sein, dass ein freier Mensch für einen Diebstahl nur eine Bußzahlung leisten musste, während ein Unfreier eine Prügelstrafe bekam. Es galt also immer noch das Prinzip der Sühne, auch wenn dies eher nach Regeln ablief, erst ab dem elften Jahrhundert entwickelte sich daraus die Strafe. Die Geldbuße oder ähnliches als Schadensersatz für die Opfer oder die Erben eines Ermordeten verschwand allmählich, stattdessen stand die Bestrafung des Täters im Vordergrund. Ab dem 12. Jahrhundert kam die Todesstrafe im Rechtswesen vor. Dabei galt das Hängen als unehrliche Todesstrafe, im Gegensatz zur Hinrichtung mit dem Schwert. Es war aber für die freien Bürger mer noch möglich, Vergehen mit einer Geldbuße zu sühnen, wenn alle Beteiligten einverstanden waren. Körperliche Strafen und Todesstrafen waren noch keine allgemeingültigen Prinzipien und es gab im mittelalterlichen Recht noch keine festgelegten Strafnormen, die in jedem Fall galten. Außerdem gab es die Möglichkeit der Begnadigung. Ein allgemeingültiges Strafsystem gab es auch im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit noch nicht, jedoch kommunizierten die Städte miteinander, um ihre Rechtspflege wenigstens anzugleichen. Im 14. Jahrhundert kam die Folter als Mittel zur Wahrheitsfindung auf und wurde in die Strafverfahren integriert. Außerdem entstand die sogenannte Offizialklage, dies bedeutet, dass auch Taten als strafwürdig empfunden wurden, für die es eigentlich keinen Kläger gab. Die verbreitetste Strafe war (wie auch heute) die Geldbuße. Dies war auch die Einnahmequelle für Gerichtsherren, Richter oder andere Amtleute. Als Körperstrafen gab es die Prügelstrafe, die, wie schon erwähnt, meist für arme oder unfreie Menschen genutzt wurde. Weitere körperliche Strafen waren das Abschneiden von Körperteilen (z.B. Ohren oder Hand), die Blendung oder die Brandmarkung. Todesstrafen wurden durch Hängen oder Enthaupten durchgeführt. Hinrichtungen fanden in der Öffentlichkeit statt. Sie sollten jedoch nicht der Abschreckung dienen, sondern beweisen, dass diese Hinrichtungen rechtmäßig waren, also nicht ,,versteckt" werden mussten. 4 Gefängnisstrafen waren eher selten, die Gefängnisse dienten hauptsächlich zur Untersuchungshaft und zur Verwahrung der Gefangenen bis zur Hinrichtung. Im 18. Und 19. Jahrhundert veränderte sich die Sichtweise stark, statt körperlichen Strafen wurden Haftstrafen immer üblicher. Strafen sollten nicht mehr Unrecht vergelten, sondern abschreckend wirken. 5 Straftheorien Man unterscheidet zwischen absoluter und relativer Straftheorie. Die relative Straftheorie beschäftigen sich mit dem Aspekt, dass Strafen Menschen abschrecken und somit eventuelle Straftaten verhindert werden können. Es wird also bestraft, damit kein Unrecht geschieht, die Strafe soll zur Prävention dienen. Die vorbeugende Wirkung besteht hierbei in der sogenannten Generalprävention (Abschreckung anderer möglicher Täter) und der Spezialprävention (Abschreckung des Täters selbst von weiteren Straftaten). Wenn dies nicht möglich ist, kann die Gesellschaft auch durch die Sicherheitsverwahrung zukünftig vor dem Täter geschützt werden. Die absolute Straftheorie dagegen folgt dem Leitsatz: ,,Es wird bestraft, weil Unrecht begangen worden ist.“ Es gehören dazu die Vergeltungs- und die Sühnetheorie. Nach der Vergeltungstheorie soll durch eine Straftat verletztes Recht wiederhergestellt werden, dies wird ,,Schuldausgleich" genannt. Es heißt, der Täter habe durch seine Straftat eine Ordnung verletzt und die Rechte anderer missachtet. Da dies dem geltenden Recht wiederspreche, wird im Interesse aller der sogenannte „Gegenentwurf" zum Gesetz durch die Strafe zurückgewiesen. Dies soll nicht nur im Sinne der Gemeinschaft und des Opfers sein, sondern auch im Interesse des Täters, da ja auch dieser einen Anteil an der bestehenden Ordnung hat. Diese Theorie geht also nur von der Tat und der Schuld des Täters aus. Der Täter kann seine Schuld abgelten und wieder ein vollwertiges Mitglied der Rechtsgemeinschaft werden, den Opfern wird Genugtuung geboten. Die Strafe ist hierbei unabhängig von irgendwelchen Zielen (wie z.B. Schutz der Gesellschaft) außerhalb der begangenen Tat selbst. Mit der absoluten Straftheorie haben sich viele Philosophen beschäftigt: Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel waren Vertreter der Vergeltungstheorie. Diese Theorie will das durch die Handlung des Täters geschaffene Unrecht durch die Strafe aufwiegen, um die verletzte Rechtsordnung auf diese Weise wiederherzustellen. Die Strafe soll nach Kant der Tat entsprechen (,,Auge um Auge...) oder es muss zumindest (nach Hegel) eine Wertgleichheit von Strafe und Tat herrschen. Hegel sprach zum Beispiel auch davon, dass dem Täter ein „Recht auf Strafe“ zustehe, wodurch der Täter also als „sittlich autonome Persönlichkeit" gesehen werde und nicht als ein Wesen, das unschädlich gemacht werden müsse. Nach dieser Theorie würde dem Täter durch die Strafe aus Abschreckungsgründen seine Menschenwürde genommen werden. 6 Hierzu passt auch der Gedankengang von Sokrates: ,,Jeder Erleidende erleidet genau das, was der Begehende begeht. Wenn beispielsweise ein Schlagender heftig schlägt, wird der Geschlagene heftig geschlagen. Wer gerecht straft, vollzieht etwas Gerechtes und daher Schönes, denn alles Gerechte ist notwendigerweise schön. Also widerfährt dem Bestraften etwas Gerechtes und Schönes, somit etwas auch für ihn Gutes. Die Strafe bessert ihn, sie befreit ihn von der Ungerechtigkeit in seiner Seele, dem größten aller Übel. Dabei erlebt er zwar Schmerz, doch verhält es sich damit wie mit einer ärztlichen Behandlung, die schmerzt, aber die Gesundheit wiederherstellt. Die Strafe – darunter versteht Sokrates auch Tadel und Zurechtweisung – führt zu einer seelischen Gesundung, indem sie den Bestraften auf einen besseren Weg führt. Bleibt ein Übeltäter jedoch unbestraft, so wird er in seiner Ungerechtigkeit verharren, und das ist das Schlimmste, was ihm geschehen kann.“ 7 Entstandene Fragen Wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, merkt man, dass dies ein fast unendliches Thema ist und immer neue Fragen entstehen, über die man sich bisher kaum Gedanken gemacht hat. Es war interessant, die Vergeltungstheorie aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Eigentlich hört sich „Vergeltung“ grausam an, dass dies sogar aus philosophischer Sicht von Vorteil für den Täter sein kann, regt zum Nachdenken an. Wie sollte die Gesellschaft mit „Tätern“ umgehen, die nicht aus Eigennutz gehandelt haben, sondern Gutes bewirken wollten? Ein Beispiel wäre der Polizeipräsident Wolfgang Daschner, der einem Entführer Folter androhte, um das Leben des entführten Kindes zu retten, dessen Aufenthaltsort der Täter nicht nennen wollte. Dadurch machte sich Daschner ja ebenfalls zu einer Art Täter, aber muss dies bestraft werden? Wenn man aber diejenigen nicht bestrafen wollte, die nur Gutes tun wollten, wer will das entscheiden? Selbst Terroristen sind ja der Meinung, sie täten Gutes in ihrem Sinne. Sind Strafen wirklich notwendig und wie müssten sie in einer gerechten Gesellschaft aussehen? STRAFE MUSS SEIN? PAN 8 Quellenangaben „Zugänge zur Philosophie", Cornelsen Verlag https://de.wikipedia.org/wiki/Gorgias_(Platon) https://www.juristischer-gedankensalat.de/2009/06/16/die-straftheorien/ e.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorie www.google.com/search?q=strafen+im+mittelalter www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowissen/ethik-und-philosophie/strafe und Vergeltung - Rehabilitation von Grenzen www.mittelalter-entdecken.de/verbrechen-und-strafe/ gangway.de/strafrecht-begriffe-und-inhalte-voraussetzungen-der-strafbarkeit/ 9
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,,Strafe" in der Philosophie Aljosha Kamp / 11. Schuljahr Inhalt Definition von Strafe.. Geschichtlicher Hintergrund Straftheorien ........ Entstandene Fragen Quellenangaben ..... 2 3 6 .8 9 Definition von Strafe Strafe ist die Sanktion eines Fehlverhaltens durch eine dazu autorisierte Instanz. Dies können Lehrer, Eltern, Polizisten, Richter o.ä. sein. Die Strafe erfolgt nach einem festgelegten Strafmaß. Sie dient nicht der persönlichen Rache. Staatliche Strafen dürfen nur von beauftragten Vertretern des Staates ausgeübt werden. Der demokratische Rechtsstaat ängt seine Strafen nach Gesetzen und somit nach den Regeln, die sich das Staatsvolk selbst gegeben hat. Die Sanktionen, die unser heutiges Strafrecht ausmachen, sind im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst. 3 Geschichtlicher Hintergrund In früheren Zeiten soll die Strafe sich aus der Rache entwickelt haben. Es wurde als menschlich angesehen, wenn jemand für erlittenes Unrecht Vergeltung üben wollte. Schon Platon räumte Opfern von Verbrechen ein, durch Rache Genugtuung zu erfahren. Als vernünftig wurde es jedoch nicht angesehen. Im frühen Mittelalter sollte durch Gesetze und Strafen vor allem die Blutrache unterbunden werden. Zum Beispiel waren es die Germanen gewöhnt, sich selbst das zu nehmen, das ihnen ihrer Meinung nach zustand und sich an allen zu rächen, die ihnen etwas angetan hatten. Durch staatliche Rechtsprechung sollte die Gesellschaft stabilisiert und die Herrschaft gestärkt werden. Um das Jahr 600 sahen die Strafen im Frankenreich beispielsweise folgendermaßen aus: Ein Mord konnte auf verschiedene Arten gesühnt werden; entweder durch Blutrache, durch Zahlung eines Wergeldes...
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Schule. Endlich einfach.
oder durch öffentliche Hinrichtung. Hierbei kam es auf den Stand des Täters an. Es wurde unterschieden zwischen Bußen für Freie und Strafen für Unfreie. So konnte es sein, dass ein freier Mensch für einen Diebstahl nur eine Bußzahlung leisten musste, während ein Unfreier eine Prügelstrafe bekam. Es galt also immer noch das Prinzip der Sühne, auch wenn dies eher nach Regeln ablief, erst ab dem elften Jahrhundert entwickelte sich daraus die Strafe. Die Geldbuße oder ähnliches als Schadensersatz für die Opfer oder die Erben eines Ermordeten verschwand allmählich, stattdessen stand die Bestrafung des Täters im Vordergrund. Ab dem 12. Jahrhundert kam die Todesstrafe im Rechtswesen vor. Dabei galt das Hängen als unehrliche Todesstrafe, im Gegensatz zur Hinrichtung mit dem Schwert. Es war aber für die freien Bürger mer noch möglich, Vergehen mit einer Geldbuße zu sühnen, wenn alle Beteiligten einverstanden waren. Körperliche Strafen und Todesstrafen waren noch keine allgemeingültigen Prinzipien und es gab im mittelalterlichen Recht noch keine festgelegten Strafnormen, die in jedem Fall galten. Außerdem gab es die Möglichkeit der Begnadigung. Ein allgemeingültiges Strafsystem gab es auch im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit noch nicht, jedoch kommunizierten die Städte miteinander, um ihre Rechtspflege wenigstens anzugleichen. Im 14. Jahrhundert kam die Folter als Mittel zur Wahrheitsfindung auf und wurde in die Strafverfahren integriert. Außerdem entstand die sogenannte Offizialklage, dies bedeutet, dass auch Taten als strafwürdig empfunden wurden, für die es eigentlich keinen Kläger gab. Die verbreitetste Strafe war (wie auch heute) die Geldbuße. Dies war auch die Einnahmequelle für Gerichtsherren, Richter oder andere Amtleute. Als Körperstrafen gab es die Prügelstrafe, die, wie schon erwähnt, meist für arme oder unfreie Menschen genutzt wurde. Weitere körperliche Strafen waren das Abschneiden von Körperteilen (z.B. Ohren oder Hand), die Blendung oder die Brandmarkung. Todesstrafen wurden durch Hängen oder Enthaupten durchgeführt. Hinrichtungen fanden in der Öffentlichkeit statt. Sie sollten jedoch nicht der Abschreckung dienen, sondern beweisen, dass diese Hinrichtungen rechtmäßig waren, also nicht ,,versteckt" werden mussten. 4 Gefängnisstrafen waren eher selten, die Gefängnisse dienten hauptsächlich zur Untersuchungshaft und zur Verwahrung der Gefangenen bis zur Hinrichtung. Im 18. Und 19. Jahrhundert veränderte sich die Sichtweise stark, statt körperlichen Strafen wurden Haftstrafen immer üblicher. Strafen sollten nicht mehr Unrecht vergelten, sondern abschreckend wirken. 5 Straftheorien Man unterscheidet zwischen absoluter und relativer Straftheorie. Die relative Straftheorie beschäftigen sich mit dem Aspekt, dass Strafen Menschen abschrecken und somit eventuelle Straftaten verhindert werden können. Es wird also bestraft, damit kein Unrecht geschieht, die Strafe soll zur Prävention dienen. Die vorbeugende Wirkung besteht hierbei in der sogenannten Generalprävention (Abschreckung anderer möglicher Täter) und der Spezialprävention (Abschreckung des Täters selbst von weiteren Straftaten). Wenn dies nicht möglich ist, kann die Gesellschaft auch durch die Sicherheitsverwahrung zukünftig vor dem Täter geschützt werden. Die absolute Straftheorie dagegen folgt dem Leitsatz: ,,Es wird bestraft, weil Unrecht begangen worden ist.“ Es gehören dazu die Vergeltungs- und die Sühnetheorie. Nach der Vergeltungstheorie soll durch eine Straftat verletztes Recht wiederhergestellt werden, dies wird ,,Schuldausgleich" genannt. Es heißt, der Täter habe durch seine Straftat eine Ordnung verletzt und die Rechte anderer missachtet. Da dies dem geltenden Recht wiederspreche, wird im Interesse aller der sogenannte „Gegenentwurf" zum Gesetz durch die Strafe zurückgewiesen. Dies soll nicht nur im Sinne der Gemeinschaft und des Opfers sein, sondern auch im Interesse des Täters, da ja auch dieser einen Anteil an der bestehenden Ordnung hat. Diese Theorie geht also nur von der Tat und der Schuld des Täters aus. Der Täter kann seine Schuld abgelten und wieder ein vollwertiges Mitglied der Rechtsgemeinschaft werden, den Opfern wird Genugtuung geboten. Die Strafe ist hierbei unabhängig von irgendwelchen Zielen (wie z.B. Schutz der Gesellschaft) außerhalb der begangenen Tat selbst. Mit der absoluten Straftheorie haben sich viele Philosophen beschäftigt: Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel waren Vertreter der Vergeltungstheorie. Diese Theorie will das durch die Handlung des Täters geschaffene Unrecht durch die Strafe aufwiegen, um die verletzte Rechtsordnung auf diese Weise wiederherzustellen. Die Strafe soll nach Kant der Tat entsprechen (,,Auge um Auge...) oder es muss zumindest (nach Hegel) eine Wertgleichheit von Strafe und Tat herrschen. Hegel sprach zum Beispiel auch davon, dass dem Täter ein „Recht auf Strafe“ zustehe, wodurch der Täter also als „sittlich autonome Persönlichkeit" gesehen werde und nicht als ein Wesen, das unschädlich gemacht werden müsse. Nach dieser Theorie würde dem Täter durch die Strafe aus Abschreckungsgründen seine Menschenwürde genommen werden. 6 Hierzu passt auch der Gedankengang von Sokrates: ,,Jeder Erleidende erleidet genau das, was der Begehende begeht. Wenn beispielsweise ein Schlagender heftig schlägt, wird der Geschlagene heftig geschlagen. Wer gerecht straft, vollzieht etwas Gerechtes und daher Schönes, denn alles Gerechte ist notwendigerweise schön. Also widerfährt dem Bestraften etwas Gerechtes und Schönes, somit etwas auch für ihn Gutes. Die Strafe bessert ihn, sie befreit ihn von der Ungerechtigkeit in seiner Seele, dem größten aller Übel. Dabei erlebt er zwar Schmerz, doch verhält es sich damit wie mit einer ärztlichen Behandlung, die schmerzt, aber die Gesundheit wiederherstellt. Die Strafe – darunter versteht Sokrates auch Tadel und Zurechtweisung – führt zu einer seelischen Gesundung, indem sie den Bestraften auf einen besseren Weg führt. Bleibt ein Übeltäter jedoch unbestraft, so wird er in seiner Ungerechtigkeit verharren, und das ist das Schlimmste, was ihm geschehen kann.“ 7 Entstandene Fragen Wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, merkt man, dass dies ein fast unendliches Thema ist und immer neue Fragen entstehen, über die man sich bisher kaum Gedanken gemacht hat. Es war interessant, die Vergeltungstheorie aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Eigentlich hört sich „Vergeltung“ grausam an, dass dies sogar aus philosophischer Sicht von Vorteil für den Täter sein kann, regt zum Nachdenken an. Wie sollte die Gesellschaft mit „Tätern“ umgehen, die nicht aus Eigennutz gehandelt haben, sondern Gutes bewirken wollten? Ein Beispiel wäre der Polizeipräsident Wolfgang Daschner, der einem Entführer Folter androhte, um das Leben des entführten Kindes zu retten, dessen Aufenthaltsort der Täter nicht nennen wollte. Dadurch machte sich Daschner ja ebenfalls zu einer Art Täter, aber muss dies bestraft werden? Wenn man aber diejenigen nicht bestrafen wollte, die nur Gutes tun wollten, wer will das entscheiden? Selbst Terroristen sind ja der Meinung, sie täten Gutes in ihrem Sinne. Sind Strafen wirklich notwendig und wie müssten sie in einer gerechten Gesellschaft aussehen? STRAFE MUSS SEIN? PAN 8 Quellenangaben „Zugänge zur Philosophie", Cornelsen Verlag https://de.wikipedia.org/wiki/Gorgias_(Platon) https://www.juristischer-gedankensalat.de/2009/06/16/die-straftheorien/ e.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorie www.google.com/search?q=strafen+im+mittelalter www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowissen/ethik-und-philosophie/strafe und Vergeltung - Rehabilitation von Grenzen www.mittelalter-entdecken.de/verbrechen-und-strafe/ gangway.de/strafrecht-begriffe-und-inhalte-voraussetzungen-der-strafbarkeit/ 9