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17.8.2023
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2.2.1 9. Januar 2023 Lernzettel Vorabi EU 2.2.1 Themen AFB1: - Geschichte der EU (Integrationsprozess) Die Verträge der EU - Werte, Ziele, Motive - Prinzipien des politischen Systems der EU - Die drei Säulen der EU Zuständigkeit der EU - Institutionen der EU Europäische Kommission (EK) Europäisches Parlament (EP) → Ministerrat/Rat/Rat der europäischen Union Europäische Rat (ER) Europäische Gerichtshof (EuGH) - Gesetzgebung Richtlinien, Verordnungen, Empfehlungen & Stellungnahmen Quellen des Gemeinschaftsrechts - Die 5 Integrationsmodelle (nach den 3 Leitbildern) Unionsmethode vs. Gemeinschaftsmethode - EU- Binnenmarkt - Schengenabkommen - Migrationpolitik - EU-Normen, Interventions- und Regulationsmechanismen Europäische Währung und Maßnahmen zur Stabilisierung - Strategien und Maßnahmen europäischer Krisenbewältigung Themen AFB3: 7 - Die 5 Integrationsmodelle - Binnenmarkt - Die Europäische Bürgerinitiative Kritik an der EU (als Hilfestellung) Geschichte der EU 1. Schuhman- Plan 1950 - französische Außenminister Robert Schumann schlägt Bildung einer Montanunion vor: Ziel -> gesamte deutsche und französische Kohle- und Stahlproduktion einer Aufsichtsbehörde zu unterstellen (-> Supranationalität) Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 (1952) - 6 Gründerstaaten: Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien -> Montanunion 2. Römische Verträge 1957 (1958) - Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Atomgemeinschaft (EWG und EURATOM) durch 6 Mitgliedsstaaten -> wirtschaftliche Integration (Beginn gemeinsamer Zollunion; freier Güter-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr) - Ausbau der Kernindustrie (aufgrund Energiebedarfs + Abhängigkeit von Öl) - Erste parlamentarische Versammlung (beratende Funktion) und 1962 offizielle Umbenennung in Parlament - 1966 Luxemburger Kompromiss: Ende der Krise der EWG infolge der französischen ,,Politik des leeren Stuhls" -> Ministerrat kann mit...
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Mehrheit entscheiden Europäische Gemeinschaft (EG) 1965 (1967) - Fusionsabkommen/Brüsseler Vertrag (EGKS, EWG, EURATOM = EG) -> gemeinsamer Ministerrat und EK - 1968 Verwirklichung der Zollunion -> letzten Zölle innerhalb der EG fallen weg + gemeinsamer EG- Außenzoll 1973 Erste Erweiterung: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich - 1975 Lome- Abkommen -> erstes Abkommen mit AKP- Staaten (heute auf 79 Staaten ausgeweitet die zollfreien Zugang zum europäischen Agrarmarkt haben & Finanzhilfen; 1975 KSZE- Schlussakte -> Menschenrechte etc. - 1979 Europäisches Währungssystem (EWS) -> soll stabile Wechselkurse garantieren (ohne GB) 1979 Erste Europawahl -> EP wird direkt von den Bürgern gewählt 1981 Süderweiterung 1: Griechenland 1986 Süderweiterung 2: Portugal, Spanien -> Europa Flagge mit 12 Sternen 3. Einheitliche Europäische Akte (EEA) 1986 (1987) Überarbeitung der Römischen Verträge/Reformprogramm -> Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 -> Reform der Organe qualifizierte Mehrheit im Ministerrat, EP erhält in bestimmten Bereichen ein Mitentscheidungsrecht 4. Vertrag über die Europäische Union/Maastricht 1992 (1993) Gründung der EU mit drei Säulen (EG, GASP, ZJIP) - Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion und Einführung Euro 1995 Norderweiterung: Finnland, Österreich, Schweden -1995 Schengen Abkommen (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Deutschland, Frankreich) - 1999 Wirtschafts- und Währungsunion -> Einführung Euro in 12 Staaten 1999 Europol -> europäisches Polizeiamt 5. Vertrag von Amsterdam 1997 (1999) - Ziel: Reform der EU- Organe zur Vorbereitung auf EU- Erweiterung Mehr Macht für das EP 6. Vertrag von Nizza 2001 (2003) - Reformen: geänderte Zusammensetzung der EK und neue Stimmengewichtung im Ministerrat (ab 2004) 2004 Osterweiterung 1: Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Polen, Tschechische Republik, Malta, Ungarn, Zypern 7. Gescheiterte Verfassung 2007 - Frankreich und Niederlande stimmen in einem Volksentscheid gegen die Verfassung 2007 Osterweiterung 2: Bulgarien, Rumänien 8. Vertrag von Lissabon 2009 Europäische Bürgerinitiative - EU baut auf den Zielen und Werten auf die im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (gleichzeitiges Inkrafttreten) festgeschrieben wurde 2013 Osterweiterung 3: Kroatien - 2015 Fluchtmigration Million von Flüchtlingen durch Krieg in Syrien und dem IS -> Dublin- Verordnungen können nicht mehr eingehalten werden -> Überforderung 2016 (2020) Brexit 3 Verträge der EU 1. Schuman- Plan 1950 -> EGKS 1952 Regelung der Kohle- und Stahlindustrie nach dem 2. Weltkrieg (2002 ausgelaufen) 2. Römischen Verträge 1958 - Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) - Ausweitung der europäischen Integration durch allgemeine wirtschaftliche Zusammenarbeit 3. Einheitliche Europäische Akte (EEA) 1987 Ziel: - Institutionen zur Vorbereitung des Beitritts Portugals und Spaniens zu reformieren -> Überarbeitung der Römischen Verträge/Reformprogramm - Entscheidungsprozess bei der Verwirklichung des Binnenmarkts zu beschleunigen Neuerungen: Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat (erschwert es einem einzelnen Land, einen Gesetzgebungsvorschlag mit einem Veto zu blockieren) EP erhält in bestimmten Bereichen ein Mitentscheidungsrecht 4. Vertrag von Maastricht 1993 Ziel: - Vorbereitung der Europäischen Währungsunion für 2002 Elemente einer politischen Union (Unionsbürgerschaft, gemeinsame Außen- und Innenpolitik) Neuerungen: Gründung der Europäischen Union mit drei Säulen (EG, GASP, ZJIP) Einführung des Mitentscheidungsverfahrens -> Parlament im Entscheidungsprozess eine stärkere Stimme - neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EU-Länder, z. B. in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres 5. Vertrag von Amsterdam 1999 Ziel: die EU-Institutionen zu reformieren, um den Beitritt neuer Mitgliedstaaten vorzubereiten 4 Neuerungen: Schengener Abkommen wird Teil der EU- Verträge; Erweiterung der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik; transparenterer Entscheidungsprozess (vermehrte Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens) -> Stärkung EP 6. Vertrag von Nizza 2003 Ziel: die EU-Institutionen zu reformieren, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten effizient arbeiten konnte Neuerungen: Bestimmungen über eine geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Rat 7. Gescheiterte Verfassung 2007 - wurde nie ratifiziert 8. Vertrag von Lissabon 2009 Ziel: EU demokratischer und effizienter gestalten und in die Lage zu versetzen, globale Probleme wie den Klimawandel besser und geschlossener anzugehen Neuerungen: - mehr Befugnisse für das Europäische Parlament ein geändertes Abstimmungsverfahren im Rat - die Europäische Bürgerinitiative - ein ständiger Präsident des Europäischen Rates, ein neuer Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik ein neuer diplomatischer Dienst der EU -> EU baut auf den Zielen und Werten auf, die im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sind Motive des Europäischen Einigungsprozesses - bereits vor dem zweiten Weltkrieg gab es Forderungen nach einem geeinten Europa (sog. Paneuropäische Bewegung) - durch weitgehende ökonomische, politische und auch kulturelle Zerstörung Europas, mit dem Holocaust verbundene Zivilisationsausbruch der NS-Diktatur, Nationalismus, Rassismus -> Idee verstärkte sich nach dem zweiten Weltkrieg enorm - Wunsch nach Sicherheit, Frieden und Schutz der MR -> ökonomischer Wohlstand - EU sollte so einen Flächenbrand (WW2) in Zukunft verhindern können - Freiheit und Mobilität (war kriegsbedingt sehr eingeschränkt gewesen) - EU als Machtfaktor in der Welt (Ausgleich zum Machtverlust aufgrund des Krieges) Werte (Artikel 2 des Vertrags von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2009) 1.Würde des Menschen Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Sie bildet das eigentliche Fundament der Grundrechte. 2.Freiheit Die Freizügigkeit ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, innerhalb der EU zu reisen und ihren Wohnsitz zu wählen. Persönliche Freiheiten wie die Achtung des Privatlebens, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind durch die EU-Charta der Grundrechte geschützt. 3.Demokratie Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie. Alle EU-Bürger/ innen haben automatisch politische Rechte. Alle erwachsenen EU-Bürger/innen haben das aktive und passive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Sie können sich sowohl im Wohnsitzland als auch im Herkunftsland zur Wahl stellen. 4.Gleichstellung Bei der Gleichstellung geht es um gleiche Rechte aller Bürger/innen vor dem Gesetz. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Teil aller politischen Maßnahmen der EU und Grundlage der europäischen Integration. Sie gilt für alle Bereiche. Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit wurde bereits 1957 in den Römischen Verträgen festgeschrieben. 5.Rechtsstaatlichkeit Grundlage der EU ist die Rechtsstaatlichkeit. Alle ihre Tätigkeiten stützen sich auf freiwillig und demokratisch von ihren Mitgliedsländern vereinbarte Verträge. Recht und Gesetz werden von einer unabhängigen Justiz aufrechterhalten. Die EU-Mitgliedsländer haben dem Europäischen Gerichtshof die Befugnis übertragen, in letzter Instanz zu entscheiden. Seine Urteile müssen von allen respektiert werden. 6.Menschenrechte Die Menschenrechte sind durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert. Dazu gehören das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Zugang zur Justiz. Die EU baut auf den Werten auf, die in Artikel 2 des Vertrags von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sind. 2012 wurde die EU für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. ● Ziele (Artikel 3 des Vertrags von Lissabon von 2009) Innerhalb Grenzen Förderung des Friedens, der europäischen Werte und des Wohlergehens ihrer Bürger/ innen Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in einem Raum ohne Binnengrenzen bei angemessenem Schutz der Außengrenzen zur Regelung von Einwanderungs- und Asylfragen sowie zur Verhinderung und Bekämpfung von Kriminalität Schaffung eines Binnenmarktes Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage von ausgeglichenem Wirtschaftswachstum und Preisstabilität sowie einer wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft mit Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts Eindämmung sozialer Ungerechtigkeit und Diskriminierung Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern und Schutz der Rechte von Kindern Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedsländern Achtung ihrer reichen kulturellen und sprachlichen Vielfalt Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist In der Welt Wahrung und Förderung ihrer Werte und Interessen Beitrag zu Frieden und Sicherheit und zu einer nachhaltigen Entwicklung der Erde Beitrag zur Solidarität und gegenseitigen Achtung der Völker, zu freiem und fairem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte strikte Einhaltung des Völkerrechts Die Ziele der EU sind in Artikel 3 des Vertrags von Lissabon festgelegt. 7 Prinzipien des politischen Systems der EU 1. Prinzip der Supranationalität: - teilweise Abgabe der nationalen Souveränität die an die EU übertragen wird - 1952 durch EGKS ins Leben gerufen - Gilt nicht für alle Politikfelder 2. Die EU als Rechtsgemeinschaft - alle Mitgliedsstaaten müssen ausgelegte Richtlinien oder Verordnungen akzeptieren (bei Streit greift der Europäische Gerichtshof ein -> muss akzeptiert werden da es z.B. keine ,,Europolizei" gibt) 3. Prinzip der Subsidiarität - die EU entscheidet nur wenn sich der Sachverhalt nicht auf nationaler Ebene oder so besser regeln lässt - Artikel 5: die EU darf nur innerhalb der Zuständigkeit handeln tätig werden, die ihr ausdrücklich übertragen wurde und Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen - Kontrolle durch: nationale Parlamente & im Europäischen Gerichtshof kann dagegen Klage erhebt werden 4. Grundsatz der „degressiven Proportionalität" größere Staaten haben ein größeres Mitspracherecht als kleinere Staaten aber relativ gesehen zu diesen weniger Einfluss als sie zahlenmäßig eigentlich hätten - Sonst würde kleineren Staaten der Anreiz zur Mitgliedschaft fehlen Zuständigkeiten der EU Folgende Grundsätze gelten, wenn die EU tätig wird 1. begrenzte Einzelermächtigung: die EU kann innerhalb der Grenzen der von den Mitgliedsstaaten übertragenen Zuständigkeiten agieren 2. Subsidiaritätsprinzip: in Bereichen, in denen die EU nicht ausschließlich Zuständigkeit besitzt, wird sie nur tätig, wenn die Probleme auf der Ebene der Mitgliedsstaaten nicht (so gut) bewältigt werden können 3. Verhältnismäßigkeitsprinzip: die von der EU getroffenen Maßnahmen dürfen nur so weit gehen, wie zur Erreichung der gesetzten Ziele notwendig ist 8 EU hat die kompetenz au entscheiden, bei wem die kompetent liegt | Zuständigkeiten in der Europäischen Union Kompetenzverteilung in der EU Zivilschutz Ausschließliche Zuständigkeiten der EU Gemischte Zuständigkeiten EU und Mitgliedstaaten Unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung Landwirtschaft und Fischerei S Energie politik Politikbereiche: Unionsbürgerschaft Freizügigkeit, Asylrecht Zollunion, Handelspolitik Agrarpolitik, Strukturpolitik Binnenmarkt, Verkehrspolitik R Wettbewerbspolitik Wirtschafts-und Währungs- union (WWU) Bildung, Jugend, Kultur Industriepolitik, Forschung Sozialpolitik, Umweltpolitik Koordinierung in der Be- schäftigungspolitik u.a. Verbraucher schutzk Außenhandelspolitik Binnenmanct Zollunion Verkeh stache Einschränkung our Staatsouveränität der Mitgliedsstaaten Verantwortungen Soudaritätsprinzip Sport Supranationa ABC Europäische Gemein- schaften EGKS, EWG L- EC EURATOM Forschung und E nd Entwicklung Währungspolitik O Wettbewerbsrecht Bildung Umweltpolitik Die drei Säulen der europäischen Einigung EUROPÄISCHE UNION tergouvern mental Sozialpolitik Sicherheits- und Verteidigungs- politik Gemeinsame Außen- und Sicherheits- politik GASP U Zusammen- arbeit in den Bereichen Innere Sicherheit und Justiz Handout EU-Kommission (27.01.23 Maria und Josefa) politisch unabhängige Exekutive und Legislative der EU Sitz: Brüssel Mitglieder: 27 Kommissionsvertreterln (eine/r pro Mitgliedsland) Kommissionspräsidentin: Ursula von der Leyen 7 VizepräsidentInnen (inklusive 3 Exekutiv- VizepräsidentInnen) - Hohe Vertreter für Außen und Sicherheitspolitik: Josep Borrell Fontelles (GASP) - 18 restliche KommissarInnen Verwaltung: 25.000 Mitglieder aus allen Mitgliedstaaten; 10 Generaldirektorien Arbeitsteilung: jeder Kommissionsvertreter - ein politischer Bereich Gründung: 1958 Amtszeit: 5 Jahre Beschlussverfahren: Mehrheitsprinzip Ziel: Wahrung der europäischen Verträge Vorantreiben der europäischen Integration Aufgaben und Funktionsweise: Verwaltung der EU Legislative: Erarbeitung von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften - Initativrecht (an Rat - https://europa.eu/co mission/commission 2019-2024 - der EU; EP) - Fördert Gesetzesinitiativen und Interessen von EU-Bürgerinnen Verwaltung des EU-Haushalts Aktuelle Prioritäten: europäischer Grüner Deal (moderne, ressourcen-effizienter und klimaneutralere Wirtschaft) Digitale Zeitalter (aktive Teilhabe an der Technologiegeneration) - Attraktiveres Investitionsumfeld, Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze - Stärkeres Europa in der Welt - Schützt die Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und Grundwerte Größeres Mitspracherecht für Bürgerinnen der EU Exekutive: Umsetzung von Beschlüssen (von EP; Rat der EU) ,,Hüterin der Verträge": Prüfung der Einhaltung der europarechtlichen Verpflichtungen und europäische Verträge Vertretung der EU auf internationaler Ebene Gespräche mit internationalen Organisationen (Handelspolitik/humanitäre Hilfe) Internationale Verträge Der Europäische Rat (ER) Allgemeines: Rolle: Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union Gegründet: 1974 (informelles Forum), 1992 (offizieller Status), 2009 (offizielles EU- Organ) Standort: Brüssel, Belgien • Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammen -> politische Agenda der EU soll festgelegt werden • höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern • eines der sieben amtlichen Organe der EU tritt der Europäische Rat unter einem ständigen Vorsitz auf Tagungen der EU-Spitzen zusammen Mitglieder: • 27 Staats- und Regierungschefs der EU-Länder • Präsident des Europäischen Rates (Charles Michel seit dem 1.12.19; Amtszeit zweieinhalb Jahre; präsentiert die EU nach außen) • Präsidentin der Europäischen Kommission (Ursula von der Leyen) • Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Josep Borrell) Was tut der Europäische Rat? • entscheidet über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik und ihre Prioritäten • befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen (die in zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können) • legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fest (berücksichtigt dabei die strategischen Interessen der EU und Fragen der Verteidigungspolitik) • ernennt und bestimmt Kandidaten für bestimmte wichtige Positionen auf EU- Ebene (Zentralbank, Kommission etc.) • Entwicklung von Strategieprogrammen, die über mehrere Jahre gültig sind • Zu jedem Thema kann der Europäische Rat einen relevanten Lösungsvorschlag erarbeiten oder die Angelegenheit an die Fachminister der EU-Länder im Rat der EU weiterleiten Zusammensetzung • setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen • wird vom Präsidenten einberufen • der Präsident wird vom Europäischen Rat selbst um eine einmalig verlängerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt der Präsident vertritt die EU nach außen ● Wie funktioniert der Europäische Rat?/ Beschlussfassung vierteljährige Tagungen (EU-Gipfel) • Präsident kann jedoch bei dringlichen Angelegenheiten Tagungen einberufen • Entscheidungen werden im Konsens getroffen • Nur die Staats- und Regierungschefs haben eine Stimme • Europäischer Rat 27 Staats- und Regierungschefs, Ratspräsident, EU-Kommissionspräsidentin Weitere Einrichtungen und Organe der EU (Auswahl) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Europäischer kontrolliert Rechnungshof Ausgaben Ausschuss der Regionen der EU Europäische Zentralbank gibt allgemeine politische Richtung vor wacht über Verträge . Die EU auf einen Blick Rat der EU (Ministerrat) Fachminister aus den 27 Mitgliedsländern (z. B. Außen- oder Agrarminister) beratende Aufgaben beratende Aufgaben Quelle: Europäische Union sorgt für Stabilität des Finanzsystems (Euro) u. der Preise beschließen gemeinsam Gesetze und EU-Haushalt Europäisches Parlament 705 Abgeordnete aus den 27 Mitgliedsländern kontrolliert demokratisch alle EU-Organe wählen direkt EU-Bürger der-europaeische-rat europaeischer-rat/ schlägt Gesetze vor AAAA EU-Kommission 27 unabhängige Kommissare (einer je Mitgliedsland) schlägt Gesetze vor bestätigt, kontrolliert, fordert zum Rücktritt auf, stellt Miss- trauensantrag Gesetzesinitiativen per Bürgerbegehren Stand 2020 Quellen: • Schulbuch • https://www.consilium.europa.eu/de/european-council/ • https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/ https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249851/ Globus 13753 Charles Michel Ministerrat/ Rat der Europäischen Union/ Rat (R) (seit 1985) Zwitterorgan, Zentrales Entscheidungsorgan - Sitz: Brüssel, Tagungen auch in Luxemburg bestehend aus Fachministern der EU- Mitgliedstaaten intergouvernementales (Interessen der Nationalstaaten) und supranationale Institution (Organ der EG) Zusammensetzung je nach Sachbereich mit 10 thematisch unterschiedlichen Konstellationen - Abwechselnde Teampräsidentschaft (Dreiervorsitz) turnusgemäß -> Ratsvorsitz: 6 Monate Begrenzung der Anzahl der Zusammensetzungen durch den Vertrag von Lissabon festgelegt: 1. Allgemeine Angelegenheiten 2. 3. 4. Justiz und Inneres 5. Landwirtschaft und Fischerei Auswärtige Angelegenheiten Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit, Verbraucherschutz 6. 7. Wettbewerbsfähigkeit 8. Umwelt 9. Bildung, Jugend, Kultur und Sport 10. Verkehr, Telekommunikation, Energie Aufgaben - Legislative: verabschiedet Gesetze: Richtlinien/Verordnungen (gemeinsam mit EP) - Exekutive: beschließt mehrjährigen Finanzrahmen und verabschiedet gemeinsam mit EP den EU-Haushalt + unterzeichnet internationale Übereinkünfte der EU mit anderen Staaten -> Exekutive - gestaltet Außen- und Sicherheitspolitik auf Grundlage von Leitlinien des ER - koordiniert politischer Maßnahmen der EU Abstimmungsverfahren: in meisten Bereichen qualifizierte Mehrheit - ,,doppelte Mehrheit": wurde nach dem Vertrag von Lissabon eingeführt (zustimmen müssen 55% der Mitgliedsstaaten, die mind. 65% der EU- Bevölkerung repräsentieren) Verfahrensfragen: einfache Mehrheit - Sensible Angelegenheiten (Steuern/Außenpolitik): Einstimmigkeit 13 Europäisches Parlament (seit 1958) Abgeordnete organisieren sich in Fraktionen, die sich an der politischen Ausrichtung ihrer nationalen Partei orientieren Sitz in Straßburg (und Brüssel) Zusammensetzung: - alle 5 Jahre von den EU- Bürgern direkt neu gewählt Präsidentin: Roberta Metsola seit 2022 (Amtszeit 2,5 Jahre mit 1x Verlängerung) +14 Vizepräsidenten 705 Abgeordnete (EVP mit 176 Mitgliedern größte Partei, danach S&D) Prinzip der degressiven Proportionalität (kleine Länder überrepräsentiert (jedes Mitglied verfügt über mind. 6 und höchstens 96 Sitze) - 20 Ausschüsse und 3 Unterausschüsse Aufgaben: 1. Gesetzgebungsfunktion: - mit dem Ministerrat (können in einen Gesetzestext der EU-Kommission Änderungsvorschläge einbringen) -> Richtlinien/Verordnungen - KEIN Initiativrecht - EP kann Kommission auffordern innerhalb 12 Monate einen Gesetzesvorschlag vorzulegen 2. Budgetierungsfunktion gemeinsam mit Ministerrat Änderungen für Haushaltsentwurf der EK vorschlagen -> Beschluss alleine von EK und Ministerrat - muss dem Ministerrat für den Finanzrahmen zustimmen 3. Wahlfunktion wählt den vom ER vorgeschlagenen Präsidenten der EK - ebenso die Kandidaten, die für die EK nominieren muss das EP bestätigen -> kann die EK aber nur als Ganzes ablehnen - durch Misstrauensvotum (Zweidrittelmehrheit) kann das EP die EK zum Rücktritt zwingen 4. Kontrollfunktion - parlamentarische Kontrolle gegenüber dem Ministerrat und der EK (mündliche+ schriftliche Anfragen) Untersuchungsausschüsse, Klage vor dem EuGH einreichen - Ministerrat, EK, EZB müssen regelmäßig Bericht erstatten Abstimmungsverfahren: - einfache Mehrheit (in der Regel) - Gesetzgebung: absolute Mehrheit 14 EZB Präsidentin: Christine Lagarde Hauptsitz: Frankfurt a. M. Gründung: 1. Juni 1998 - gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion - bildet mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken Aufgaben: - Festlegung und Ausführung der Geldpolitik für das Euro-Gebiet - Durchführung von Devisengeschäften - Fördern des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme - Statistikerhebung, Genehmigung der Euro-Banknoten, Finanzstabilität Zusammensetzung: - alle Direktoriumsmitglieder + Präsidenten der Nationalen Zentralbanken - Zusammentreffen alle 14 Tage Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Präsidentin: Christa Schweng Hauptsitz: Brüssel Gründung: 1957 - Nebenorgan der EU Aufgaben: - berät Europäische Kommission, Europäisches Parlament und EU - Ministerrat bei Gesetzesvorschlägen » kann auch selbst initiativ werden und Vorschläge unterbreiten - Informationen austauschen und anstehende Themen erörtern Zusammensetzung: - Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Arbeitnehmer, andere Interessengruppen - 329 Mitglieder, von Regierung unabhängig - Mitglieder anhand Bevölkerungsgröße verteilt; z.B.: Deutschland, Frankreich, Italien 24 Mitglieder, ..., Malta 5 Mitglieder (Mitglieder der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, ,,Vielfalt Europa") - Stellungnahmen werden mit einfacher Mehrheit verabschiedet - Treffen 9 Mal im Jahr Gerichtshof der EU Gründung: 1952(->EGKs) Sitz: Kirchberg Plateau, Luxemburg Zentrale Aufgaben: -höchstes Rechtssprechungsorgqn der EU [,,sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge" (Artikel 19 Abs. 1 Satz 2)] (sichert das Recht zusammen mit dem Gericht der europäischen Union; dieses ist dem EUGH jedoch nachgeordnet) -Primäres und sekundäres Unionsrecht, völkerrechtliche Verträge (Außer in Fällen der Außen- und Sicherheitspolitik) -demokratische Legitimierung des EUGH: 27 Richter (einer pro Mitgliedsstaat + elf Generalanwalte) bilden den EUGH, diese werden alle 6 Jahre von den nationalen Regierungen im Einverständnis mit den anderen Staaten ernannt Gericht der EU -54 Richter, 2 pro Mitgliedstaat: gewählt von den Präsidenten des Gerichtshofes -Gegen Entscheidungen des Gerichts kann man am Gerichtshof Revision einlegen Die wichtigsten Klagearten sind: -Nichtigkeitsklage (ermöglicht gerichtliche Überprüfung von Rechtsakten der Organe der EU -Vertragsverletzungsverfahren (Prüfung von eventuellen Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht durch Mitgliedsstaaten der EU -Vorabentscheidungsverfahren (Beantwortung von Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts) -Untätigkeitsklagen (Staaten können gegen EU-Organe klagen wenn diese das EU Recht nicht durchsetzen) 15 Wichtige Menschen - EU Ursula von der Leyen - Präsidentin der Europäischen Kommission: Amtszeit: Dezember 2019 - Oktober 2024 (jeweils 5 Jahre) Deutsch (CDU) Von Staats- und Regierungschefs der EU-Länder mit Zustimmung des EP ernannt Aufgaben: Charlotte & Becky O Politische Führung der Kommission o Einberufung und Leitung der Sitzungen der Europäischen Kommission O Teilnahme an G7-Tagungen o Beteiligung an Grundsatzdebatten im EP Josep Borell-Hoher Vertreter der Union für Außen und Sicherheitspolitik: Amtszeit: seit Dezember 2019 (jeweils 5 Jahre) Spanisch Vorsitz im Rat für auswärtige Angelegenheiten, Vizepräsident der Kommission, Head of Agency der europäischen Verteidigungsagentur Aufgabe: EU und Mitgliedsstaaten auf internationaler Ebene vertreten Emily O'Reilly - Europäische Bürgerbeauftragte: Amtszeit: seit 2019 (jeweils 5 Jahre) Kann Untersuchungen einleiten, Akten einsehen und Empfehlungen aussprechen Aufgabe: prüft Beschwerden gegen die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU Wojciech Wiewiórowski - Europäischer Datenschutzbeauftragter: Amtszeit: seit 2019 (jeweils 5 Jahre) Unabhängige Kontrollbehörde Aufgabe: sorgt dafür, dass alle EU-Organe bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre sichern Roberta Metsola - Präsidentin des Europäischen Parlaments: Amtszeit: Januar 2022 (nachdem vorheriger verstorben ist) - Juni 2024 (jeweils zweieinhalb Jahre) Malta Aufgabe: Vorsitz bei den Plenarsitzungen und repräsentiert das Parlament in allen Außenangelegenheiten Charles Michel - Präsident des Europäischen Rates: Amtszeit: 2019-2024 Belgien Ist nicht stimmberechtigt Aufgaben: O Moderator & Koordinator o Förderung von Zusammenhalt und Einvernehmen innerhalb des ER o Vertretung der EU nach außen und in Sicherheitsfragen Nichtbilligung des Standpunkts des EP Festlegung des Standpunkts des Rats (Unterrichtung des EP in allen Details über die Gründe) Ablehnung des Standpunkts des Rats (Mehrheit der Mitglieder) Rechtsakt gescheitert Nichtbilligung aller Ab- änderungsanträge des EP (qualifizierte Mehrheit) Keine Einigung Kommission: Vorschlag Nationale Parlamente Rechtsakt gescheitert EP: 1. Lesung Standpunkt (Mehrheit abgegebener Stimmen) Rat: 1. Lesung (mit qualifizierter Mehrheit) Abklärung um Vermillimpausschen zu verhindern Informeller Trilog EP: 2. Lesung (innerhalb von 3 Monaten) Abänderungsantrag (Mehrheit der Mitglieder) Vermittlungsausschuss 28 Mitglieder des Rats (QMV), ebenso viele Mitglieder des EP ca. 3% Rat: 2. Lesung (innerhalb von 3 Monaten) (Mehrheit der Mitglieder); Kommission nimmt teil dirty 3. Lesung (nach 6 Wochen) Ablehnung durch beide Organe spräsidentschaft Parlamense Standpunkts des EP Billigung des beamle der Einigung (6 Wochen Zeitlimit): Gemeinsamer Text EP (Mehrheit der abgegebenen Stimmen) (qu was wem heine Mehrheit vorliegt? Rat zierte Mehrheit) Rechtsakt erlassen Billigung des Standpunkts des Rats oder kein Beschluss Rechtsakt erlassen Billigung der Abänderungsanträge (wenn Kommissionsbilligung mit QMV; sonst einstimmig Rechtsakt erlassen Annahme durch beide Organe Rechtsakt erlassen Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU EU-Normen, Interventions- und Regulationsmechanismen - in das nationale Recht des Einzelstaates eingepflegten Normen regeln in vielfältiger Weise z.B. Aspekte wie den Verbraucherschutz -> Grenzwerte und Kennzeichnungspflichten dienen lediglich zum Wohl des Konsumenten Technische Normierungen vereinfachen ökonomischen Austausch- und Produktionsprozesse im EU-Binnenmarkt - Kritik an EU-Normen: Überregulation, Einschränkung von Freiraum -> Prüfungen dieser Normen + Austausch mit nationalen Normierungsbehörden etc. Insgesamt lässt sich festhalten, dass einheitliche Normen und Standards den Anspruch erheben: 1. den Handel und die Arbeit in der EU vereinfachen 2. die Vergleichbarkeit von Produkten zu sichern 3. die Eignung eines Produktes zu bewerten 4 die Kompatibilität von Produkten zu gewährleisten 5. durch die gleiche Geltung in jedem Staat der EU den Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern zu sichern 6. die Gesundheit, Sicherheit und Umwelt der BuB zu schützen 7. die Gewährleistung bei der Fehlerhaftigkeit zu regeln -> ca. 90% der Normungsvorhaben, die D betreffen, kommen aus Europa um Normen und Standards in konkretes Recht zu überführen, gibt es zwei wesentliche Instrumente: Richtlinien und Verordnungen EU-Gesetze 1. Verordnungen: unmittelbar, direkt geltend, verbindlich, vorrangig -> supranational 2. Richtlinien: muss mit einer Frist in nat. Recht umgewandelt werden, egal wie 3. Empfehlungen und Stellungnahmen Richtlinien und Verordnungen werden auf Vorschlag der EK, ER und EP nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen Die Quellen des Gemeinschaftsrechts Primäres Gemeinschaftsrecht • Die Gründungsverträge der drei Europäischen Gemeinschaften; die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza, hiszalon • Die vom EuGH entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätze • Die Prinzipien des EuGH zur Sicherung des Gemeinschaftsrechts Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU gemäß Art. 249 EGV: • Verordnungen (VO) • Richtlinien (RL) Entscheidungen / Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen Ⓒ Europäische Kommission 2006 18 Integrationsmodelle 1. EU als Bundesstaat (Föderalismus) 2. Europäischer Staatenbund (Intergouvernementalismus) 3. EU als Zusammenschluss relativ autonomer Regionen (Regionalismus) 4. EU als zwei oder mehrfachen Geschwindigkeiten 5. EU als ,,Variable Geometrie" (Die beiden Letzteren als Varianten des Modells der ,,differenzierten Integration" 1. EU als Bundesstaat (Föderalismus/Supranationalismus) Merkmale: - Bundesstaatliche Ordnung Zentralisierung der Kompetenzen auf die EU-Organe - Nationalstaaten geben Teile ihre Souveränität an die Union ab -> EU verfügt über quasistaatliche Kompetenzen, zahlreiche Politikfelder werden in ihren Kompetenzbereich übertragen - klar definierte Zuständigkeit in der Außen- & Sicherheitspolitik und der Wirtschafts- & Währungspolitik und die EU würde über eigene Steuereinnahmen und ein Steuer- Findungsrecht verfügen - gemeinsame Verfassung und Voraussetzung: demokratisch legitimierte Regierung sowohl auf nationaler, als auch auf EU-Ebene - Entscheidungen können anstelle von dem Konsens, nach dem Mehrheitsprinzip beschlossen werden Vorteile: Vereinfachung und Vereinheitlichung der Gesetze und der staatlichen Organisation - Ein gemeinsames Militär könnte die strategische Ausrichtung verbessern und effizienter vorgehen Stabilisierung Europas -> krisensichere Währung - Gesteigertes internationales Verhandlungsgewicht -> geschlossenes Auftreten - ,,Wertezusammensetzung“ Einheit Nachteile: nicht nur die Einstellung der Regierungen der Mitgliedsstaaten, sondern auch die der Bürger ist ausbaufähig - Verlust von nationaler Souveränität und Abgabe des Letztentscheidungsrecht 19 2. Europäischer Staatenbund (Intergouvernementalismus) Merkmale: - Beherrschende Stellung der Regierungen der Mitgliedsstaaten; EU- Organe eher ausführend tätig (EU-Organe erhalten geringe Kompetenzen) - Bemühen der Regierungen, Probleme in begrenztem Ramen gemeinsam zu lösen, ohne das Letztentscheidungsrecht zu verlieren - Keine Mehrheitsentscheidungen & europäische Parlament+ EU-Kommission als untergeordnete Rolle -> Zusammenarbeit von schwerfälligen Verfahren gekennzeichnet - Treffen von Entscheidungen: einstimmig von Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten im Ministerrat oder im Europäischen Rat Befürworter: - britische und skandinavische Länder - Ehemalige britische Premierministerin Margaret Thatcher - Französischer Staatspräsident Charles De Gaulle in den 60er Vorteile: - kein Verlust von eigenstaatlicher Souveränität Nachteile: - Entscheidungsverfahren sind aufgrund des Einstimmigkeitszwangs langwierig und auf europäischer Ebene demokratisch nicht hinreichend legitimiert (Demokratiedefizit) Verhandlungsergebnisse sind wegen des Konsenszwang oftmals wenig zufriedenstellend - Entscheidungen können nur bedingt von einem unabhängigen europäischen Gericht überprüft werden - Modell trägt dazu bei Misstrauen gegenüber zu zentralistischen Entwicklungen in der EU zu schaffen ABER: EU geht über einen Staatenbund hinaus -> Staatenverbund (Beispiele: Mehrheitsentscheidungen im Bereich des Binnenmarktes, Stellenwert des europäischen Rechts das nationalem recht vorgeht, Vertrag von Lissabon) 20 Intergouvernementalismus Kernaussage: Nationalstaaten sind die zentralen Einheiten + Gemeinschaftspolitik wird hauptsächlich von Regierungen bestimmt - Stand der Integration wird vom kleinsten gemeinsamen Nenner bestimmt -> Wenn kein gemeinsames nationales Interesse besteht, findet keine Integration statt - Staaten stimmen Integrationsschritten zu wenn Vorteil gesichert ist - Nationales Bewusstsein, nationale Situation, Nationalismus als Ideologie -> sorgt für Beständigkeit der Staaten im internationalen System - ,,Whirlpool of different concerns" wegen unterschiedlichen historischen Hintergründen + politischen Kulturen + Interessen + außenpolitischen Strategien EU: Verbund internationaler Regelungssystemen 3. EU als Zusammenschluss relativ autonomer Regionen (Regionalismus) Merkmale: - Basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip - Drei Ebenen: Europa, Nationen, Regionen Möglichst viele Kompetenzen auf den unteren Ebenen (regional und kommunal) -> Dezentralisierung von Kompetenzen der EU- Organe zum Erhalt der nationalen Zuständigkeit Vorteile: - hohe Akzeptanz durch höhere Einflussnahme der EU-Bürger - Ausgleich von Größen- und Machtverhältnissen Nachteile: - fehlten Schnelligkeit durch erschwerten Entscheidungsprozess Unrealistisch wie sich Kompetenzverlagerung zu zentralen Regierungen in Einzelstaaten zeigen 21 4. EU als zwei oder mehrfachen Geschwindigkeiten als Modell der differenzierten Integration Merkmale: - Leitbild Neofunktionalismus: Staaten sollen sich angleichen - Gruppen von EU-Staaten unterliegen nicht denselben Unionsregeln -> es kommt zu verbindlichen Zielen, aber die Zeitvorgaben variieren Vorteile: - höhere Umsetzbarkeit (Konsolidierung zwischen einer Vertiefung und einer Erweiterung der EU) - Bündelung der Heterogenität der Mitgliedsstaaten - Integrationswillige Staaten sind von integrationsunwilligen unabhängiger Nachteile: - fehlende Gleichheit in der EU kann zur Kernbildung oder Zerfasern führen Transparenz sinkt aufgrund von komplexer Strukturen - Keine Vereinbarkeit mit Kopenhagener Kriterien 5. EU als ,,Variable Geometrie" als Modell der differenzierten Integration Merkmale: - Leitbild Neofunktionalismus: Staaten sollen sich angleichen Unterschiedliche Eu-Staaten schließen sich ein einzelnen Bereichen/Sachgebieten enger zusammen - Gemeinsamer Kernbestand an Integration Vorteile: Integrationswillige Staaten sind von integrationsunwilligen unabhängiger Nachteile: - fehlende Gleichheit in der EU kann zur Kernbildung oder Zerfasern führen - kaum Zustimmung - Demokratische Legitimität & Solidarität auf europäischer Ebene ist nicht gewährleistet 22 Leitbilder der europäischen Integration Motive Prozess Akteure Ziele Förderalismus Vorteile Frieden, Demokratie, Idealismus Nachteile Einmaliger Verfassungssprung oder schrittweise Föderalisierung Nationalstaaten, aber auch andere gesellschaftliche Gruppen auf politischen Ebenen Bundesstaat (Vereinigte Staaten von Europa) mit Subsidiaritätsprinzip Definition und Rolle der EU- Organe bzw. Nationalstaaten Neofunktionalismus Wohlstand und Frieden Überwindung der Nationalstaaten. Zusammenarbeit beginnt in technisch- ökonomischen Bereichen, damn spill- over Effekt in benachbarte Politikfelder Gemeinschaftsmethode vs. Unionsmethode Nationale politische und wirtschaftliche Eliten sowie supranationale Institutionen Über die Vollendung eines Binnenmarktes zu einer politischen Union Gemeinschaftsmethode (Gilt im Lissabonner vertrag) - EU- Institutionen - Supranationale Entscheidungsfindung Gesetzgebung: EP + ER -Initativrecht: EK Keine klare Integartionsziele > Integration durch konkrete Projekte - Kontrolle: EuGH Übertragung nationalstaatlicher Souveränität Supranational Probleme gemeinsam lösen (z.B. Klima) - Transparenz - nationale Souveränität wird abgegeben Zeitaufwendig Weniger effizient - Einfluss nationaler Parlamente Intergouvernmentalis mus Machterhalt Souveränität, Sicherheit Gipfeltreffen und Regierungskonferenzen als Instrumente kleinster gemeinsamer Nenner der Nationalstaaten bestimmt Stand der Integration Nationalstaaten bzw. nationale Regierungen Staatenbund, EU als Verbund von internationalen Regimen Unionsmethode (nach Merkel) - Ergänzung Im Sinne der Subsidiarität - ER gemeinsames Handeln und Koordinieren ohne Unionskompetenzen - Ziele von Mitgliedsstaaten eigenständig umgesetzt Zusammenarbeit der Regierungen soll kondensorientiert sein - pragmatisches Vorgehen zur Lösung von Problemen in Krisenzeiten (Lücken wie EU- Vertrag) - Konsenssuche und Umsetzung - fehlende Kontrolle & Legitimität Macht und Aufmerksamkeit bei nationalen Parlamenten und Regierungen - Schwächen der Gemeinschaftsmethode (EU- Organe) Gleichstellung v. Mitgliedsstaaten 23 Kritik am politischen System der EU - Demokratiedefizit? - mangelnde Legitimation - MR und EK haben erhebliche Entscheidungskompetenzen, die nicht demokratisch legitimiert seien - EP, direkt von BuB gewählt, aber nur eine eingeschränkte Kontrollfunktion - EP spricht z.B. den BuB aus Malta die gleiche Stimmgewichtung wie denen aus D zu - EP ist nicht in der Lage vollparlamentarische Arbeit zu leisten: Stille-Post-Verfahren mit Dolmetschern -> Kommunikationsschwierigkeiten Europäische Bürgerinitiative Pro - Ausdruck des Willens der EU-Bürger - EU- Organe können mit Zivilgesellschaft in Dialog treten - Stärkung der Legitimität europäischer Politik durch Inklusivität - Mehr Bürger die am Entscheidungsprozess teilnehmen angemessenere Politik - Instrument das Druck auf EU- Ebene ausübt + - MR und EK sind indirekt demokratisch legitimiert - fehlende Initiativrecht spielt in der politischen Praxis kaum eine Rolle -> eher symbolischer Wert Regeln werden von EK, MR und EP ,,Trilog" ausgehandelt - Demokratiedefizite in den einzelnen Nationalstaaten nicht in der EU - Möglichkeiten sind gegeben für eine engere politische Auseinandersetzung auf EU-Ebene Kontra - Konsultationswesen im Vorfeld von Kommisionsinitativen - Lobbyistische und verbrauchsförmige Einflussnahme auf die Willensbildung des EP - Hat nur die Absicht Informationsdefizite und institutionelle Abkopplungen auszugleichen - Vorstellung: EBI = partizipative Demokratie durch V. v. Lissabon ist falsch Langsame Entscheidungsfindung, rechtliche Hürden -> - Möglichkeit Partizipation, Bürgernähe zu steigern - Effizientere Gestaltung bedarf aber mehr Umsetzbarkeit und Schnelligkeit 24 EU- Binnenmarkt - Fluch oder Segen? (seit 1993) :) - Kosten & Preise sinken, Gewinne steigen durch ,,Economies of scale" (Skaleneffekt) durch größere Stückzahlen und Märkte - Zölle sinken -> Preise sinken Erwartungen Wirkungen 4 Grundfreiheiten: flächendeckend; Einkommen steigen - steigende (Investitions-) Sicherheit durch europäischen Rechtsrahmen - 4 Grundfreiheiten (Reisefreiheit/ Freizügigkeit) Freiheit im Alltag - Standardisierung & Harmonisierung schaffen Rechts- und Investitionssicherheit :( - durch EU- Standards und Außenzölle: ,,Festung Europas" - bei größeren regionalen Disparitäten Unternehmenskonzentration - Nationale Sonderwege werden verboten - Braindrain -> Verfestigung von Wohlstandsunterschieden - Grenzüberschreitende - Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzleistungen - Liberalisierung des Wertpapierverkehrs Kriminalität 1. Freiheit des Warenverkehrs - durch Errichtung einer Zollunion und durch Verbot sonstiger nichttarifärer Handelshemmnisse (d.h. mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen) sowie Maßnahmen mit derselben Wirkung wie mengenmäßigen diese Beschränkungen - Wegfall der Grenzkontrollen Harmonisierung bzw. gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften - Steuerharmonisierung 2. Freiheit des Personenverkehrs - alle EU-BuB haben das Recht, sich frei in allen EU-Mitgliedsstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Niederlassungsrecht und Beschäftigungsrecht) - Ziel: Freizügigkeit der Arbeitnehmer -> umfasst Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen (Diskriminierungsverbot) -> Harmonierung der Einreise, Asyl-, Waffen-, und Drogengesetze - verstärkte Kontrolle an den EU-Außengrenzen 3. Freier Dienstleistungsverkehr - auch grenzüberschreitende erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten ohne Wohnsitzverlagerung -> bezogen auf eine vorrübergehende Tätigkeit - Liberalisierung der Finanzdienste - Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht - Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte 4. Freier Kapitalverkehr - Unbeschränkter Kapitalfluss zwischen den Mitgliedsstaaten - Größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen 25 Das Schengener Abkommen Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten Beinhaltet z.B. Vereinheitlichung der Einreisevorschriften, Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel, polizeiliche Zusammenarbeit und Zusammenabriet im Justizwesen. Mitgliedsstaaten: EU - Zypern, Rumänien, Bulgarien, Irland EU+ Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein restriktive Außengrenzkontrolle (->Frontex) Migrationspolitik Strategie Innerhalb der EU - bei Gefahr einer zu großen Belastung der Sozialkassen wird Arbeitnehmerfreizügigkeit zeitweise eingeschränkt Außerhalb der EU Motive - sozialpolitische Faktoren: Verfolgung aufgrund von Ethnie, Religion, Politischen, oder rassistischen Beweggründen, Krieg, Verfolgung drohende Konflikte durch Regierungen zählen zu Hauptursachen - Bekämpfung der Fluchtursachen Schutz der EU-Außengrenzen - Vereinheitlichung der Asylgesetzgebung - demographische und wirtschaftliche Faktoren: Beschäftigungsmöglichkeiten, Beschäftigungsstandard, Arbeitslosenquote (Push and Pull- Faktoren) - Umweltfaktoren: Flucht vor Naturkatastrophen und extremer Wetterereignisse als Folge des Klimawandels Push-Faktoren Krieg & Konflikte Verfolgung Unterdrückung Arbeitstage & AL Armut Ökonomische & politische Verhältnisse Vetternwirtschaft & Kernposition Umweltkatastrophen & Klimabedingungen Was ist ein Flüchtling? Definition in Genfer Flüchtlingskonvention fest geschrieben: überstaatliche Migration infolge der Bedrohung des Lebens, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit und Rechte Mangelnde Bildung Perspektivlosigkeit Pull- Faktoren Frieden & Sicherheit Stabilität MR & Meinungsfreiheit Arbeitskräfte Bedarf Lebensstandard Hohe Löhne Marktwirtschaft Sichere Klimabedingungen Bildung & Infrastruktur Zukunftsperspektive 26 Schutzformen 1) Flüchtlingsschutz nach Genfer Flüchtlingskonvention: umfangreicher als Asylberechtigung, greift auch bei der Verfolgung durch nicht staatliche Akteure 2) Subsidärer Schutz: eine Schutzform die durch ein Asylverfahren gewährt werden kann, wenn Asylbewerber*innen die Voraussetzungen für höherrangige Schutzformen nicht erfüllen, ihnen bei Rückkehr jedoch unmenschliche Bedrohung/Behandlung drohen 3) Abschiebungsverbote: wenn drei andere Schutzformen (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz und subsidärer Schutz) nicht greifen, kann ein Abschiebungsverbot erteilt werden (Verbot von Rückführung wenn diese im Zielstaat eine Verletzung der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt oder dort eine ,,erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht -> bei Verschlimmerung von lebensbedrohlichen Erkrankungen durch Rückführung Person erhält dann eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr) Rechtliche Grundlagen Deutsches Gesetz: Regelung der Anerkennungsverfahren im deutschen Asylgesetz Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a Flüchtlingsschutz gemäß §3 AsylG, Subsidärer Schutz gemäß §4 AsylG und Abschiebungsverbot gemäß §60 Abs. 5 und Abs. 7 im Aufenthaltsgesetz Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) legt Mindeststandards für Durchführung des Asylverfahrens, Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden fest • umfasst drei Richtlinien: Qualifikations-, Aufname-, Asylverfahrensrechtlinie • und zwei Verordnungen: Eurodac (Abgleich von Fingerabdrücken über die Datenbank Eurodac) und Dublin- Verordnung Ziel: Angleichung der Asylsysteme der EU- Mitgliedstaaten Fazit: Umsetzung des GEAS bislang uneinheitlich, große Unterschiede zwischen EU-Staaten Genfer Flüchtlingskonvention: • völkerrechtliches Abkommen, trat in 1954 in Kraft • bildet die heutige Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechtes • Definiert Begriffe und Maßnahmen der Unterzeichnerstaaten zur Hilfe der geflüchteten Personen Herausforderungen von Migration Internationale Entscheidungsfindung Zunahme von Rechtspopulistischen Parteien- Verbreitung von Migrationsfeindlichkeit in Bevölkerung Integration in Gesellschaft, Vermittlung europäischer Werte Brain Drain- Abwandern qualifizierter Arbeitskräfte Finanzierbarkeit, Belastung der Sozialkassen Umgang mit illegaler Migration Bürokratie 27 Geschichte 1951 EGKS -> Erleichterung für Facharbeiter in der Montanindustrie - 1954 Genfer Flüchtlingskonvention (Völkerrechtlicher Vertrag von 26 Staaten unterzeichnet) -> Pflichten der Gastländer, Definitionen, rechtlichen Schutzgarantien - 1957 Römische Verträge -> EWG mit 4 Grundfreiheiten - 1964 Aufhebung Inländerprimat und Gleichstellung von EG- Angehörigen auf dem Arbeitsmarkt ab 1968 - 50er/60er: ,,Gastarbeiter-Sytem" - 70er: Anwerbe- und Einwanderungsstop - 1985: Schengener Abkommen -> Ziel: Überschreitung der Binnengrenzen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen -> Europa ohne Grenzen 1997: Dubliner Übereinkommen 1999:Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) -> Vereinheitlichung von Aufnahme- und Aufenthaltsstandards; Schengener- Abkommen wird Teil des EU-Rechts 2000: Grundrechtskonvent (Asylrecht in EU-Grundrechtecharta Art. 18 aufgenommen) - 2003 Dublin II- Verordnung -> Verhinderung des ,,Asyl-Shoppings" (Problematik wurde in Flüchtlingskrise 2015 deutlich) - 2015 Flüchtlingskrise -> Sekundärmigration - 2016 EU und Türkei: Flüchtlingspakt - 2016: Flüchtlingslager in Griechenland überfüllt -> Umverteilung - 2020 Vorstellung von neuem Migrations- und Asylpaket - 2022 Massenzustrom- Richtlinie -> Schutz von ukrainischen Flüchtlingen Reformvorschläge der GEAS Verpflichtende Quotenregelung für die Verteilung von Asylbewerbern Schaffung einer einheitlichen europäischen Asylbehörde Ausbau und zusätzliche Hilfen für Flüchtlingslager in Drittländern Verkürzung des Asylverfahrens Ausbau ,,sicherer Häfen" und legaler Migrationswege für Asylsuchende als Alternative zur illegalen Einwanderung Schaffung eines Asylsiegels, um Mitgliedsstaaten Anreize zu geben sich besonders für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu engagieren Gemeinsame europäische Liste sicherer Herkunftsländer Weitere Ansatzpunkte: - Bekämpfung der Fluchtursachen 28 2. Ausgeglichene Finanzlage der öffentlichen Haushalte: jährliche öffentliche Defizit (Nettoneuverschuldung) darf nicht mehr als 3% des nationalen BIP ausmachen + öffentlicher Schuldenstand nicht mehr als 60% des nationalen BIP 3. Teilnahme am Wechselkursmechanismus des EWS II: muss zuvor im Wechselkursmechanismus II gewesen sein + mind. 2 Jahre dessen Kriterien erfüllt haben: Währung darf um nicht mehr als 15% von einem festgelegten Leitkurs des Euro abweichen 4. Stabilität der langfristigen Zinssätze: langfristige Nominalzinssatz darf maximal um 2% über dem Zinssatz der 3 preisstabilsten EU-Länder des Vorjahrs liegen Zielsetzung der Währungsunion - Senkung von Transaktionskosten: Wegfall von Kosten des Währungsumtausches sowie die Kosten von Wechselkursschwankungen - politische und ökonomische Stärkung des internationalen Gewichts Europas: Euro als globale Währung, keine Abhängigkeit mehr - Vorantreiben des europäischen Integrationsprozesses -> Kritik: gemeinsame Währung ohne die Schaffung einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik, Konstruktionsfehler der EWU 4.2 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt - 1997: zentrales Instrument zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) -> mit der EZB zusammen sollte für ein starkes Wirtschaftswachstum und die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro gewährleistet werden Regelungen des Pakts - Sicherstellung des Konvergenzkriterium ,,ausgeglichene öffentliche Haushalte" -> andere Kriterien sind nach dem Beitritt der EWWU nicht mehr anwendbar - Euroländer müssen dem ECOFIN-Rat jährlich ein Stabilitätsprogramm vorlegen - bei Verstößen können Sanktionsmaßnahmen verhängt werden - als 2005 D und Frankreich zum wiederholten Male die 3% Marke überschritten -> Einigung auf flexiblere Anwendung der Kriterien Die Entwicklung der Währungsunion 1999 bis 2008 - einiger der avisierten Zielsetzungen wurden erreicht: -Transaktionskosten entfielen - Euro wurden zur zweitwichtigsten Reservewährung nach dem $ - Mitgliedschaft erhöhte sich innerhalb der Eurozone - Problematik mit fehlender Wirtschaftsunion bewies sich als unproblematisch: -> Hochzinsländer, bevor der Euro-Einführung, konnten nach dem Beitritt in die Eurozone, verbilligt ihre Verschuldung abzahlen -> Griechenland, Italien und Spanien erlebten in den 2000er-Jahren einen kreditfinanzierten Wirtschaftsboom -Profit für wettbewerbsfähige Länder wie D durch erleichterte Exporte in frühere Weichwährungsländer - globale Finanzkrise 2007durch US-Immobilienkrise: 20 der 27 Eu-Staaten verstießen gegen Kriterien des Pakts 29 Banken- krise Wirtschaftlicher Abschwung führt zu Kreditausfällen Wegbrechende Kreditvergabe an Unternehmen vermindert Investitionen Bankenrettung durch den Staat verschlechtert die Finanzsituation der Ausfall von Staatsanleihen verschlechtert die Bilanz- und Kapital- position der Banken öffentlichen Haushalte Wegbrechende Steuerein- nahmen und steigende Transfers belasten die öffentlichen Haushalte Staats- schulden- krise Finanziarnise Makroöko- nomische Krise Unvermeidliche staatliche Konsolidierung schwächt Binnennachfrage (Umwandlung von kurzfristigen Schulden in eangfristige schulden) Teufelskreis der Banken-, Staatsschulden- und makroökonomischen Krise Maßnahmen zur Förderung der Konjunktur und zur „Rettung“ von Banken wurden ergriffen Banken wurden als sehr relevant eingeschätzt, als dass ihre Zahlungsunfähigkeit in Kauf genommen werden könnte (,,too big to fail") Finanzierungslasten führten zur höheren Verschuldung bei Manche Staatsschulden konnten nur durch internationale Hilfskredite refinanziert werden ->Eurokrise vor allem in Portugal, Italien, Griechenland und Spanien sehr massiv -> PIGS-Staaten Vorschläge für eine Neugestaltung des Pakts • Staaten, die sich nicht mehr selbst am Kapitalmarkt refinanzieren können, sollten aus der Währungsunion ausgeschlossen werden. • Ein größerer Automatismus bei den Sanktionsverfahren sollte (wieder) ein- gerichtet werden, damit diese nicht mehr so leicht zu umgehen sind. • Da der ECOFIN-Rat sich aus den Finanz- und Wirtschaftsministern der EU-Staaten zusammensetzt, ist er als Gremium ungeeignet, um Sanktions- verfahren zu beschließen und zu überwachen. Mit dieser Aufgabe sollte eine andere Institution betraut werden. • Die Festlegung des Defizitkriteriums sollte anders gestaltet werden. So könnte die 3%- durch eine 4 %-Grenze ersetzt werden. Oder die maximale Neuverschuldung könnte in Abhängigkeit des Gesamtschuldenstands be- rechnet werden, statt in Abhängigkeit des BIP. 2005 wurden bereits die Überwachung und Koordinierung gestärkt 2010: Errichtung des Eurorettungsschirms o Um den Krisenstaaten finanziell beizustehen und die Zukunft der Eurozone zu sichern o Schaffung vieler neuer Instrumente o Zusammenführung der auseinanderdriftenden Eurozone 2011: Stärkung durch das europäische Sixpack 4. Die Europäische Währung und Maßnahmen zur Stabilisierung 4.1. Die Eurozone, Schaffung der Europäischen Währungsunion - nur Staaten, die den Euro als Währung haben gehören zur Europäischen Währungsunion (EWU) -> 19 Länder zurzeit -> Eurozone - gibt außereuropäische Gebiete (z.B. Kosovo, Vatikan), die den Euro nutzen; Staaten, deren Währung an den Euro gekoppelt ist (z.B. Bulgarien, Mali) - ESZB (Europäische System der Zentralbanken) für die Sicherung des Euros zuständig Maastricht-Kriterien, die ein Land erfüllen muss, um an der Währungsunion teilnehmen zu können-> Konvergenzkriterien 1. Stabiles Preisniveau: Inflationsrate des Beitrittskandidaten darf maximal 1,5% über der Inflationsrate der 3 preisstabilsten EU-Länder des Vorjahrs liegen o Paket von 6 Rechtsakten O Stabilitäts- und Wachstumspakt hinsichtlich der Haushaltsdisziplin der MS und der Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte optimiert werden 2015: EK legt Leitlinien für einen flexibleren Pakt -> Umsetzung von Strukturformen zu fördern, Anstoßen von Investitionen 4.3 Der europäische Stabilitätsmechanismus - ESM - Sitz Luxemburg - mit rund 700 Mrd. Euro Garantiesummer ausgestatteter Fonds - getragen von Mitgliedsstaaten - 2010-2013: befristeter ,,Rettungsschirm"- die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) -> war keine langfristige Lösung - ESM als eine dauerhaft eingerichtete internationale Organisation - hilft Staaten mit finanziellen Schwierigkeiten durch Kredite und Bürgschaften - Kredite von maximal 500 Mrd. Euro - soll die Zahlungsunfähigkeit von Euroländern aufgrund übermäßiger Staatsschulden verhindern 4.4 Fiskalpakt Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts - 2011 von Staats- und Regierungschefs vereinbart - für eine Annäherung an eine Wirtschaftsunion - Staaten sollen einen ausgeglichenen Staatshaushalt anstreben -jährliches Defizit höhstens 0,5% des BIP betragen - EK kann Sanktionen verüben, wenn gegen diese Defizitgrenzen verstoßen wird 31 32