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Geschichte der Europäischen Union - Kurzfassung für Kinder

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Geschichte der Europäischen Union - Kurzfassung für Kinder
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Lisa Büttner

@lisabttner_amg

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Die Geschichte der EU ist geprägt von schrittweiser Integration und Erweiterung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Wichtige Meilensteine waren:

  • 1952: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
  • 1957: Römische Verträge und Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
  • 1993: Vertrag von Maastricht und Gründung der Europäischen Union
  • Kontinuierliche Erweiterung von 6 auf 27 Mitgliedstaaten der EU
  • Vertiefung der Integration durch weitere Verträge wie Lissabon 2009

Die EU basiert auf gemeinsamen Werten und Zielen wie Frieden, Demokratie und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Sie hat definierte Zuständigkeitsbereiche und ein eigenes Rechtssystem.

14.9.2022

31751

1945
Ende des 2. Weltkrieg.
1952
Gründung der EGKS
1957
Römische Verträge
MITGLIEDSTAATEN
1952: Gründerstaaten
-> Deutschland, Frankreich, I

Ziele, Werte und Beitrittskriterien der EU

Die Europäische Union basiert auf gemeinsamen Zielen und Werten, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Zu den Hauptzielen gehören:

  • Förderung des Friedens
  • Schaffung eines Binnenmarktes mit freiem Wettbewerb
  • Soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz
  • Wirtschaftswachstum und Preisstabilität

Die grundlegenden Werte der EU umfassen Freiheit, Demokratie, Gleichheit und die Wahrung der Menschenrechte.

Für Länder, die der EU beitreten möchten, gelten die sogenannten "Kopenhagener Kriterien". Diese umfassen:

  1. Das politische Kriterium: Stabile demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit
  2. Das wirtschaftliche Kriterium: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft
  3. Das "Acquis-Kriterium": Fähigkeit zur Übernahme des EU-Rechts

Highlight: Die Erfüllung dieser Kriterien ist Voraussetzung für einen EU-Beitritt.

Die EU hat klar definierte Zuständigkeitsbereiche. Einige Bereiche wie Außen- und Währungspolitik fallen in die alleinige Kompetenz der EU, während andere wie Bildung und Kultur den Mitgliedstaaten vorbehalten sind. In vielen Bereichen wie Umwelt- und Energiepolitik teilen sich EU und Mitgliedstaaten die Zuständigkeit.

1945
Ende des 2. Weltkrieg.
1952
Gründung der EGKS
1957
Römische Verträge
MITGLIEDSTAATEN
1952: Gründerstaaten
-> Deutschland, Frankreich, I

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Entwicklung und Erweiterung der EU

Die Entwicklung der EU setzte sich im 21. Jahrhundert fort. Ein bedeutender Schritt war die größte Erweiterungsrunde 2004, bei der zehn neue Länder, hauptsächlich aus Osteuropa, beitraten. Dies veränderte die politische und wirtschaftliche Landschaft der Union grundlegend.

Example: Zu den 2004 beigetretenen Ländern gehörten unter anderem Polen, Ungarn und die Tschechische Republik.

Weitere wichtige Ereignisse in der jüngeren Geschichte der Europäischen Union waren:

  • 2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien
  • 2013: Kroatien wird 28. EU-Mitglied
  • 2020: Großbritannien verlässt als erstes Land die EU (Brexit)

Der Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, brachte bedeutende institutionelle Reformen. Er zielte darauf ab, die EU demokratischer und handlungsfähiger zu machen, insbesondere in Bezug auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel.

Quote: "Eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser anzugehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen."

Aktuell hat die EU 27 Mitgliedstaaten. Die Frage "Wie viele Länder sind in Europa?" ist komplex, da Europa als Kontinent mehr Länder umfasst als die EU-Mitgliedstaaten.

1945
Ende des 2. Weltkrieg.
1952
Gründung der EGKS
1957
Römische Verträge
MITGLIEDSTAATEN
1952: Gründerstaaten
-> Deutschland, Frankreich, I

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Das Rechtssystem der EU

Das Rechtssystem der Europäischen Union ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Funktionsweise. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsakten:

  1. Verordnungen: Verbindliche Rechtsakte, die in allen Mitgliedstaaten direkt gelten.
  2. Richtlinien: Geben Ziele vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.
  3. Beschlüsse: Verbindliche Vorgaben für bestimmte Adressaten.
  4. Empfehlungen und Stellungnahmen: Unverbindliche Äußerungen.

Definition: Eine EU-Verordnung ist ein Rechtsakt, der unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind.

Wichtige Prinzipien des EU-Rechts sind:

  • Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Die EU kann nur in Bereichen tätig werden, in denen ihr die Mitgliedstaaten Kompetenzen übertragen haben.
  • Der Vorrang des Unionsrechts: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Diese Prinzipien sichern die Funktionsfähigkeit der EU als supranationale Organisation und gewährleisten gleichzeitig die Souveränität der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen.

Vocabulary: Supranational bedeutet "überstaatlich" und beschreibt die besondere Natur der EU, die in bestimmten Bereichen über den Nationalstaaten steht.

Die Entwicklung des EU-Rechts und seiner Prinzipien ist ein fortlaufender Prozess, der die Entwicklung der EU als Ganzes widerspiegelt und ihre Fähigkeit beeinflusst, auf neue Herausforderungen zu reagieren.

1945
Ende des 2. Weltkrieg.
1952
Gründung der EGKS
1957
Römische Verträge
MITGLIEDSTAATEN
1952: Gründerstaaten
-> Deutschland, Frankreich, I

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Die Anfänge der Europäischen Integration

Die Geschichte der EU beginnt nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Ein wichtiger Meilenstein war 1952 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, auch Montanunion genannt. Dies war der erste Schritt zur europäischen Integration mit dem Ziel, den Frieden in Europa zu sichern.

Highlight: Die Gründerstaaten der Montanunion waren Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg.

1957 folgten die Römischen Verträge, die zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft führten. Diese Verträge legten den Grundstein für einen gemeinsamen Markt und die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Definition: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zielte auf den Abbau von Handelshemmnissen und die Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken ab.

In den folgenden Jahrzehnten erweiterte sich die Gemeinschaft schrittweise. Wichtige Etappen waren:

  • 1973: Beitritt von Dänemark, Großbritannien und Irland
  • 1981-1986: Süderweiterung mit Griechenland, Spanien und Portugal
  • 1995: Beitritt von Finnland, Schweden und Österreich

Der Vertrag über die Europäische Union von 1992, auch bekannt als Vertrag von Maastricht, markierte einen Wendepunkt. Er gründete offiziell die Europäische Union und erweiterte die Zusammenarbeit auf neue Bereiche wie Außen- und Sicherheitspolitik.

Vocabulary: Der Acquis communautaire bezeichnet den gesamten Bestand an Rechten und Pflichten, der für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist.

1945
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Die Geschichte der EU ist geprägt von schrittweiser Integration und Erweiterung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Wichtige Meilensteine waren:

  • 1952: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
  • 1957: Römische Verträge und Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
  • 1993: Vertrag von Maastricht und Gründung der Europäischen Union
  • Kontinuierliche Erweiterung von 6 auf 27 Mitgliedstaaten der EU
  • Vertiefung der Integration durch weitere Verträge wie Lissabon 2009

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1952
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Römische Verträge
MITGLIEDSTAATEN
1952: Gründerstaaten
-> Deutschland, Frankreich, I

Ziele, Werte und Beitrittskriterien der EU

Die Europäische Union basiert auf gemeinsamen Zielen und Werten, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Zu den Hauptzielen gehören:

  • Förderung des Friedens
  • Schaffung eines Binnenmarktes mit freiem Wettbewerb
  • Soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz
  • Wirtschaftswachstum und Preisstabilität

Die grundlegenden Werte der EU umfassen Freiheit, Demokratie, Gleichheit und die Wahrung der Menschenrechte.

Für Länder, die der EU beitreten möchten, gelten die sogenannten "Kopenhagener Kriterien". Diese umfassen:

  1. Das politische Kriterium: Stabile demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit
  2. Das wirtschaftliche Kriterium: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft
  3. Das "Acquis-Kriterium": Fähigkeit zur Übernahme des EU-Rechts

Highlight: Die Erfüllung dieser Kriterien ist Voraussetzung für einen EU-Beitritt.

Die EU hat klar definierte Zuständigkeitsbereiche. Einige Bereiche wie Außen- und Währungspolitik fallen in die alleinige Kompetenz der EU, während andere wie Bildung und Kultur den Mitgliedstaaten vorbehalten sind. In vielen Bereichen wie Umwelt- und Energiepolitik teilen sich EU und Mitgliedstaaten die Zuständigkeit.

1945
Ende des 2. Weltkrieg.
1952
Gründung der EGKS
1957
Römische Verträge
MITGLIEDSTAATEN
1952: Gründerstaaten
-> Deutschland, Frankreich, I

Entwicklung und Erweiterung der EU

Die Entwicklung der EU setzte sich im 21. Jahrhundert fort. Ein bedeutender Schritt war die größte Erweiterungsrunde 2004, bei der zehn neue Länder, hauptsächlich aus Osteuropa, beitraten. Dies veränderte die politische und wirtschaftliche Landschaft der Union grundlegend.

Example: Zu den 2004 beigetretenen Ländern gehörten unter anderem Polen, Ungarn und die Tschechische Republik.

Weitere wichtige Ereignisse in der jüngeren Geschichte der Europäischen Union waren:

  • 2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien
  • 2013: Kroatien wird 28. EU-Mitglied
  • 2020: Großbritannien verlässt als erstes Land die EU (Brexit)

Der Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, brachte bedeutende institutionelle Reformen. Er zielte darauf ab, die EU demokratischer und handlungsfähiger zu machen, insbesondere in Bezug auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel.

Quote: "Eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser anzugehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen."

Aktuell hat die EU 27 Mitgliedstaaten. Die Frage "Wie viele Länder sind in Europa?" ist komplex, da Europa als Kontinent mehr Länder umfasst als die EU-Mitgliedstaaten.

1945
Ende des 2. Weltkrieg.
1952
Gründung der EGKS
1957
Römische Verträge
MITGLIEDSTAATEN
1952: Gründerstaaten
-> Deutschland, Frankreich, I

Das Rechtssystem der EU

Das Rechtssystem der Europäischen Union ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Funktionsweise. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsakten:

  1. Verordnungen: Verbindliche Rechtsakte, die in allen Mitgliedstaaten direkt gelten.
  2. Richtlinien: Geben Ziele vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.
  3. Beschlüsse: Verbindliche Vorgaben für bestimmte Adressaten.
  4. Empfehlungen und Stellungnahmen: Unverbindliche Äußerungen.

Definition: Eine EU-Verordnung ist ein Rechtsakt, der unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind.

Wichtige Prinzipien des EU-Rechts sind:

  • Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Die EU kann nur in Bereichen tätig werden, in denen ihr die Mitgliedstaaten Kompetenzen übertragen haben.
  • Der Vorrang des Unionsrechts: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Diese Prinzipien sichern die Funktionsfähigkeit der EU als supranationale Organisation und gewährleisten gleichzeitig die Souveränität der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen.

Vocabulary: Supranational bedeutet "überstaatlich" und beschreibt die besondere Natur der EU, die in bestimmten Bereichen über den Nationalstaaten steht.

Die Entwicklung des EU-Rechts und seiner Prinzipien ist ein fortlaufender Prozess, der die Entwicklung der EU als Ganzes widerspiegelt und ihre Fähigkeit beeinflusst, auf neue Herausforderungen zu reagieren.

1945
Ende des 2. Weltkrieg.
1952
Gründung der EGKS
1957
Römische Verträge
MITGLIEDSTAATEN
1952: Gründerstaaten
-> Deutschland, Frankreich, I

Die Anfänge der Europäischen Integration

Die Geschichte der EU beginnt nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Ein wichtiger Meilenstein war 1952 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, auch Montanunion genannt. Dies war der erste Schritt zur europäischen Integration mit dem Ziel, den Frieden in Europa zu sichern.

Highlight: Die Gründerstaaten der Montanunion waren Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg.

1957 folgten die Römischen Verträge, die zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft führten. Diese Verträge legten den Grundstein für einen gemeinsamen Markt und die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Definition: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zielte auf den Abbau von Handelshemmnissen und die Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken ab.

In den folgenden Jahrzehnten erweiterte sich die Gemeinschaft schrittweise. Wichtige Etappen waren:

  • 1973: Beitritt von Dänemark, Großbritannien und Irland
  • 1981-1986: Süderweiterung mit Griechenland, Spanien und Portugal
  • 1995: Beitritt von Finnland, Schweden und Österreich

Der Vertrag über die Europäische Union von 1992, auch bekannt als Vertrag von Maastricht, markierte einen Wendepunkt. Er gründete offiziell die Europäische Union und erweiterte die Zusammenarbeit auf neue Bereiche wie Außen- und Sicherheitspolitik.

Vocabulary: Der Acquis communautaire bezeichnet den gesamten Bestand an Rechten und Pflichten, der für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist.

1945
Ende des 2. Weltkrieg.
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