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14.9.2022
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1945 Ende des 2. Weltkrieg. 1952 Gründung der EGKS 1957 Römische Verträge MITGLIEDSTAATEN 1952: Gründerstaaten -> Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande & Luxemburg 1973: Erste große Erweiterung -> Dänemark, Großbritannien & Irland Europäische Union 1981: Erste Etappe der Süderweiterung -> Griechenland 1986: Zweite Etappe der Süderweiterung -> Spanien & Portugal 1995: Zweite große Erweiterung: -> Finnland, Schweden & Österreich 2004: Größte Erweiterung -> Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Malta, die Tschechische Republik, Zypern, Slowenien & die Slowakei 2007: Erweiterung -> Bulgarien & Rumänien 2013: Letzte Erweiterung -> Kroatien 2020: Erster Austritt -> Großbritannien 27 Mitgliedstaaten GESCHICHTE 1979 1. Wahl des Parlaments 1985 Schengener Abkommen 1993 Vertrag von Maastricht 1999 Einführung des Euro- 2003 Vertrag von Nizza 2009 + ↑ Vertrag von Lissabon VERTRÄGE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL (MONTANUNION): -> erster Integrationsschritt im Jahr 1952 nach dem zweiten Weltkrieg -> Ziel war die Sicherung des innereuropäischen Frieden, durch die Gründung eines gemeinsamen Marktes für die kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl -> eine sog. Hohe Behörde überwachte den Markt und die Gründerstaaten (Italien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Belgien & Deutschland) mussten auf einen Teil ihrer Souveränität verzichten und trafen Entscheidungen gemeinsam RÖMISCHE VERTRÄGE: -> 1957 werden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) & die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet -> EWG: Abbau v. Handelshemmnissen, Homogenisierung d. Wirtschaftspolitiken -> EURATOM: friedliche Nutzung v. Kernenergie, gemeinsame Forschung -> Gründung der gemeinsamen parlamentarischen Versammlung, des gemein. Gerichtshof und eines gemein. Wirtschafts- & Sozialausschluss VERTRAG VON MAASTRICHT: -> mit dem Vertrag über die Europäische Union wird die Europäische Union (EU) im Jahr 1993 gegründet -> die EU diente als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften ->...
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Erweiterung der Zusammenarbeit: gemeinsame Außen- & Sicherheitspolitik, Recht & Justiz VERTRAG VON NIZZA: -> Neuerungen: Bestimmungen über eine geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Rat -> Beschluss der Realisierung einer Wirtschafts- & Währungsunion -> Vollendung des EU-Binnenmarkts und Einführung der Unionsbürgerschaft ZIELE & WERTE ZIELE: > Förderung des Frieden > Schaffung eines Binnenmarktes mit freiem & unverfälschtem Wettbewerb > soziale Gerechtigkeit > kulturelle Vielfalt > Umweltschutz > Wirtschaftswachstum > Preisstabilität WERTE: > Freiheit > Demokratie > Gleichheit > Wahrung der Menschenrechte > Pluralismus, Toleranz > Gerechtigkeit 3. Das „Acquis-Kriterium": VERTRAG VON LISSABON: -> Ziel: Eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser anzugehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen -> Festlegung welche Befugnisse die EU & die Mitgliedstaaten haben BEDINGUNGEN FÜR EINEN BEITRITT -> für einem Beitritt zur EU haben die Staats- & Regierungschefs der EU 1993 bei einem Treffen in Kopenhagen drei Vorraussetzungen formuliert, die alle Staaten erfüllen müssen, die der EU beitreten wollen - die „Kopenhagener Kriterien": 1. Das politische Kriterium: - Institutionelle Stabilität - demokratische und rechtsstaatliche Ordnung -Wahrung der Menschenrechte - Achtung & Schutz von Minderheiten 2. Das wirtschaftliche Kriterium: -funktionsfähige Marktwirtschaft - Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DER EU- EU: > Außenpolitik, Währungspolitik, Wettbewerbsrecht & Zollunion - Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen - Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Rechts, des „gemeinschaftlichen Besitzstandes -> Acquis communautaire Mitgliedstaaten: > Sport, Jugend, Kultur, Bildung, Zivilschutz EU & Mitgliedstaaten: > Verkehr, Umweltpolitik, Energiepolitik, Landwirtschaft & Fischerei, Forschung & Entwicklung, Verbraucherschutz, Sozialpolitik, Sicherheits- & Verteidigungspolitik VERORDNUNG EH-DAERE || RICHTLINIE | | | | | | ' || ** | * BESCHLUSS EMPFEHLUNG GESETZE DER EU - verbindlicher Rechtsakt > Umsetzung ist Pflicht - Rechtsakt, der ein zu erreichendes Ziel umfasst > Umsetzung durch eigene Rechtsvorschriften - verbindliche und unmittelbare Vorgaben an einzelne Länder oder Unternehmen - unverbindliche Empfehlungen (Vorschläge und Äußerungen) STELLUNGNAHME - unverbindliche Äußerung zu Sachverhalten PRINZIPIEN UND FORMEN DES EUROPÄISCHEN RECHTS— PRINZIP DER BEGRENZTEN EINZELERMÄCHTIGUNG: - nur Kompetenzen in Bereichen, die von Mitgliedstaaten übertragen wurden -> keine selbstständige Erweiterung der Kompetenzen (keine Kompetenz-Kompetenz) VORGANG DES UNIONSRECHTS: - sicher Einheitlichkeit & Wahrung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten durch Vorrang vor dem nationalen Recht SUBSIDIARITÄTSPRINZIP: - Bewältigung staatlicher Aufgaben immer auf kleinstmöglicher Ebene (lokal < regional < national < supranational) - EU entweder ausschließlich (Zoll-, Handels-, Währungs- & Außenpolitik sowie Wettbewerbsrecht) oder als letztes tätig PRIMÄR- & SEKUNDÄRRECHT: 1. höchste Stufe des EU-Rechts („Verfassung"), bestehend aus völkerrechtlichen Verträgen (Gründungsverträge + Erweiterungen & Änderungen) & Beitrittsverträgen 2. Rechtsakte der EU, die von den EU-Organen auf Grundlage des Primärrechts erlassen werden -> Kern des rechtlichen Besitzstands der EU - Aquis communautaire) BUNDESSTAAT ODER STAATENBUND? - auf internationaler Ebene stellt die EU eine einzigartige Form eines Zusammenschlusses von Staaten dar, die sich als Gemeinschaft eigener Art zwischen den beiden Polen Bundesstaat" und „Staatenbund" befindet - sie ist kein Bundesstaat, in dem die Mitgliedstaaten ihre nationalstaatliche Souveränität weitgehend verlieren - sie ist aber gleichzeitig mehr als nur eine internationale Organisation, weil die Mitgliedstaaten wesentliche Teile ihrer Souveränität in gemeinsamen Organen zusammengeführt haben. - somit ist die EU zugleich ein supranationales (d.h. mit einer gemeinschaftlichen Souveränität ausgestattet) und intergouvernementales (d.h. auf Zusammenarbeit der nationalen Regierungen basierendes) politisches System -> ein sogenannter Staatenverbund SUPRANATIONAL & INTERGOUVERNEMENTAL Supranational; - Politikbereiche, die allein auf europäischer Ebene entschieden werden -> Gemeinschaftspolitik Intergouvernemental; - enge Zusammenarbeit und Absprachen, sonst aber souverän -> Regierungszusammenarbeit Die Europäische Union Europäische Gemeinschaften 3. Säule Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik justiz. Zusammenarbeit perows GASP PIZS SÄULENSTRUKTUR DER EU- > die EU wird oft als Tempelkonstruktion beschrieben, die auf 3 Säulen beruht, die durch den Vertrag von Maastricht (1992) eingeführt wurden 1. Säule: beinhaltet die Europäischen Gemeinschaften - Europäische Gemeinschaft (EG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG, Euratom) 2. Säule: umfasst die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) 3. Säule: basiert auf der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) > der Vertrag von Lissabon (2009) hebt die komplizierte Säulenstruktur auf und schafft eine klarere Kompetenzverteilung EUROPÄISCHE KOMMISSION- Gründung & Sitz: - 1967, Brüssel (& Straßburg) Zusammensetzung: - 27 Kommisionsmitglieder aus den einzelnen Mitgliedstaaten -1 Kommissionspräsident, 1. Vizepräsident, 5 weitere Vize, der Hohe Vertreter für Außen- & Sicherheitspolitik - Amtszeit von 5 Jahren - werden vom Rat (Regierungen) benannt Aufgaben: - Erarbeitung von neuen Rechtsvorschriften (Initiativrecht) - Umsetzung von Beschlüssen des Rats & des Parlaments - Vorschlag des Haushaltsplans - Überwachung/Durchsetzung des Rechts - Vertretung auf internationaler Ebene Arbeit: - wöchentliche Tagung - jeder Kommissar hat ein Themengebiet - alle sind gleichberechtigt - meist Konsens, sonst Mehrheitsfindung EUROPÄISCHER RAT Gründung & Sitz: - 1974 (offizielles Organ seit 2009), Brüssel Zusammensetzung: - Staats- & Regierungschefs der EU - EU-Ratspräsident - Kommissionspräsident - Hohe Vertreter der EU für Außen- & Sicherheitspolitik (nur beratend) - Vorsitz wechselt alle 2 1/2 Jahre Aufgaben: - Festlegung der allgemeinen pol. Ziele der EU und der Leitlinien der euro. Politik v.a. GASP & ESVP > Richtlinienkompetenz - Impulsgeber für die Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprozesses - Behandlung v Fragen, für die im Ministerrat keine Einigung gefunden wurde - Vorschlag des Kommissionspräsidenten nach der Europawahl Arbeit: - kommt min. 4x im Jahr zusammen - Beschlussfassung im Konsens (selten auch durch Mehrheit INSTITUTIONEN 1. Die Kommission legt eine Initiative vor. Aufforderungen dazu sind durch das Parlament, den oder eine Europäische Bürgerinitiative möglich. 2. Im ordentlichen Gesetz- gebungsverfahren entscheiden Parlament und Rat gleichberechtigt. Beide müssen zustimmen, ansonsten ist der Rechtsakt gescheitert. INSTITUTIONELLES DREIECK der EU Richtlinienkompetenz Gründung & Sitz: - 1952 (seit 1979 gewählt), Straßburg (& Brüssel) Zusammensetzung: EUROPÄISCHES PARLAMENT - 704 Abgeordnete + Präsident (Europawahl) - Sitzverteilung ist degressiv proportional Aufgaben: -Verabschiedung von Gesetzen und dem Haushalt Aufforderung an die Kommission Gesetze vorzuschlagen, Wahl des Kommissionspräsident & Einsetzung der Kommission - demokratische Kontrolle über die anderen Organe v.a. über die Kommission - Zustimmung bei Vertragsänderungen - Forum für Debatten Arbeit: - 12 Tagungen im Jahr (monatlich) - erfolgt im Plenum & in 20 Ausschüssen - Beschlussfassung durch absolute Mehrheit RAT DER EUROPÄISCHEN UNION- Gründung & Sitz: - 1952, Brüssel (& Luxemburg) Zusammensetzung: - jeder Mitgliedstaat ist im Rat durch einen Minister vertreten EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF - je nach Politikbereich tagt der Rat in 10 verschiedenen Zusammensetzung - Vorsitz; 1/2 jähriger Wechsel Aufgaben: - Verabschiedung von Gesetzen und dem EU-Haushalt - Zustimmung internationaler Verträge Arbeit: - qualifizierte Mehrheit (55% Staaten & 65% Bevölkerung) - in manchen Bereichen Einstimmigkeit - Kassenwart" der EU - Sitz in Luxemburg - 1 unabhängiger Vertreter pro Mitgliedstaat - Rechnungsprüfung EUROPÄISCHER GERICHTSHOF -Rechtssprechungsorgan der EU - Sitz in Luxemburg - 27 Richter aus allen Mitgliedstaaten + 9 Generalanwälte - Entscheidungen über EU betreffende Angelegenheiten > Auslegung & Anwendung des EU-Rechts EUROPÄISCHE ZENTRALBANK - politisch unabhängige Hüterin der europäischen Währungsunion und des Euro - Sitz in Frankfurt am Main - Bestimmung der Geldpolitik, Sicherung der Preisstabilität, Aufsichtüber Banken HERRSCHT IN DER EU EIN DEMOKRATIEDEFIZIT? + - Parlament hat kein Initiativrecht in Bezug auf Gesetze - Stimmengleichheit im Ministerrat sowie degressive Proportionalität bei der Besetzung des Parlaments führen zu einer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (& Wirtschaftskraft) stärkeren Macht der kleinen Staaten - wichtige Entscheidungen werden häufig außerhalb der Öffentlichkeit getroffen (intransparent) - in vielen Bereichen entscheidet der Ministerrat weiterhin allein, z.B. bei zentralen Kompetenzbereichen der Wettbewerbspolitik - es gibt keine wirklichen europäischer Parteien und die Fraktionen sind innerlich stark gespalten, weswegen eine klassische Oppositionsarbeit nicht stattfinden kann - der notwendige Kontakt zur Basis (zum europäischen Volk) fehlt - kulturelle Unterschiede erschweren die Bildung einer europäischen Öffentlichkeit - das Parlament kann die Kommission auffordern Gesetze vorzuschlagen & ist ein gleichberechtigtes Organ beim Gesetzgebungsprozess -degressive Proportionalität sorgt dafür, dass die kleinen Staaten auch mitbestimmen können und dass das Parlament arbeitsfähig (effizient) bleibt - alle Organe sind direkt (EU-Parlament) durch die Europawahl oder indirekt (Ministerrat, EU-Rat & Kommission) durch nationale Wahlen legitimiert - der Vertrag von Lissabon sorgt für mehr Demokratie, z.B. Bürgerinitiativen, Stärkung des EP, neue Kontrollrechte der nationalen Parlamente bei EU-Vorhaben, etc.) - seit 2014 gibt es „Spitzenkandidaten bei den Europawahlen - Positionen des EU-Parlaments sind öffentlich zugänglich - fehlende Parteien sind keine juristische, sondern eine politische Lücke und der Fehler liegt bei den nationalen Parteien, die ihren Wahlkampf nur auf nationaler Ebene führen