Aufbau und Funktion des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht ist gleichzeitig Gerichts- und Verfassungsorgan mit Sitz in Karlsruhe (seit 1951). Es besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richter:innen, wobei der erste Senat vom Präsidenten und der zweite vom Vizepräsidenten des Gerichts geleitet wird. Jeder Senat hat eigene Zuständigkeitsbereiche, entscheidet aber immer als "das Bundesverfassungsgericht".
Die Richter:innen werden je zur Hälfte vom Bundesrat und vom Wahlausschuss des Bundestages gewählt (mit Zweidrittelmehrheit). An die Richter:innen werden hohe Anforderungen gestellt: Sie müssen mindestens 40 Jahre alt sein, dürfen nicht älter als 68 Jahre werden und müssen vollständig ausgebildete Jurist:innen sein. Ihre Amtszeit beträgt 12 Jahre und eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Zu den wichtigsten Funktionen des Bundesverfassungsgerichts gehören der Schutz und die Weiterentwicklung der Grundrechte. Es führt Normkontrollverfahren durch, bei denen es prüft, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Außerdem kann es Urteile anderer Gerichte korrigieren, über Verfassungsbeschwerden entscheiden und sogar über Parteiverbote (Art. 21 GG) oder die Aberkennung von Grundrechten (Art. 18 GG) urteilen.
Gut zu wissen: Ein aktuelles Beispiel für die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts war die Entscheidung vom 30.11.2021 zu den Corona-Maßnahmen. Das Gericht urteilte, dass Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen während der Bundesnotbremse mit dem Grundgesetz vereinbar waren.