Grundsätze der Inventur und gesetzliche Anforderungen
Die Inventur gesetzliche Vorschriften basieren auf dem Handelsgesetzbuch HGB und der Abgabenordnung AO. Diese verpflichten Unternehmen, alle Vermögensteile und Schulden einzeln nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfassen.
Highlight: Besonders wichtig ist die ordnungsgemäße Dokumentation der Inventur. Alle Unterlagen müssen für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein und in deutscher Sprache verfasst werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres.
Die Inventur Arten unterscheiden zwischen materiellen und immateriellen Vermögenswerten. Während materielle Werte wie Fuhrpark und Maschinen durch körperliche Inventur erfasst werden, erfolgt bei immateriellen Werten wie Geld und Forderungen eine wertmäßige Bestandsaufnahme. Bei der Bewertung gilt das Vorsichtsprinzip - es muss stets der niedrigste Wert angesetzt werden.
Die Durchführung einer Inventur ist zu verschiedenen Anlässen erforderlich: zum Ende des Geschäftsjahres typischerweise31.12., bei Unternehmensgründung oder -verkauf, bei Geschäftsauflösung sowie im Konkursfall. Sie dient nicht nur der Bestandserfassung, sondern auch der Ursachenforschung bei Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen und dem Schutz der Gläubiger.