Kaufverträge und ihre Entstehung
Kaufverträge sind ein zentrales Element des Privatrechts und kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot (Antrag) und Annahme.
Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten für das Zustandekommen eines Kaufvertrags:
- Der Verkäufer macht ein Angebot, der Käufer bestellt (nimmt an).
- Der Käufer bestellt (macht ein Angebot), der Verkäufer nimmt die Bestellung an.
Definition: Ein Kaufvertrag nach BGB ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich beide Parteien zur Erfüllung verpflichten.
Leistungen des Verkäufers:
- Lieferung der richtigen Ware
- Mangelfreie Ware
- Lieferung zum richtigen Zeitpunkt
- Lieferung zum richtigen Preis
- Lieferung an den richtigen Ort
Leistungen des Käufers:
- Bezahlung des Kaufpreises
- Annahme der Ware
Highlight: Die Definition Kaufvertrag Willenserklärung betont, dass ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt.
Example: Wenn Sie in einem Online-Shop auf "Kaufen" klicken, geben Sie eine Bestellung (Angebot) ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Shop Ihre Bestellung bestätigt (Annahme).
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Präsentation von Waren automatisch ein Angebot darstellt. Internet-Warenpräsentationen, Schaufensterauslagen oder Prospekte gelten in der Regel nur als Aufforderung zum Kauf, nicht als verbindliches Angebot.
Vocabulary: Die Angebotsbindung bezieht sich auf die rechtliche Verpflichtung des Anbietenden, an sein Angebot für einen bestimmten Zeitraum gebunden zu sein.