Wertmaßstäbe bei Vermögensgegenständen
Diese Seite erläutert die verschiedenen Wertmaßstäbe, die bei der Bewertung von Vermögensgegenständen in der Bilanz und im Steuerrecht Anwendung finden. Es werden fünf zentrale Bewertungskonzepte vorgestellt Anschaffungskosten, Herstellungskosten, fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Tageswert und Teilwert.
Definition Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Die Berechnung der Anschaffungskosten erfolgt durch Addition des Netto-Kaufpreises, der Nebenkosten (wie Bearbeitungskosten, Zölle, Montagekosten) und nachträglicher Anschaffungskosten, abzüglich etwaiger Anschaffungskostenminderungen wie Rabatte oder Skonti.
Beispiel Zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes gehören neben dem Kaufpreis auch Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Erschließungskosten.
Herstellungskosten beziehen sich auf im eigenen Betrieb hergestellte Vermögensgegenstände. Sie umfassen Einzelkosten wie Fertigungsmaterial und -löhne sowie Gemeinkosten der Fertigung. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht angesetzt werden.
Highlight Bei der Berechnung von Herstellungskosten dürfen Fremdkapitalzinsen nur bei unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung angesetzt werden.
Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten ergeben sich nach Abzug der planmäßigen Abschreibungen von den ursprünglichen Kosten. Der Tageswert entspricht dem aktuellen Börsen- oder Marktpreis bzw. einem geschätzten Wert, wenn kein Marktpreis feststellbar ist.
Vocabulary Der Teilwert ist der Wert, den ein einzelnes Wirtschaftsgut innerhalb eines Gesamtkaufpreises hat.
Abschließend wird betont, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen, was eine wichtige Regel für die Bewertung von Vermögensgegenständen in der Bilanz darstellt.