Definition und Merkmale der Präsidialkabinette
Die Präsidialkabinette waren eine besondere Form der Regierung in den letzten Jahren der Weimarer Republik. Sie zeichneten sich durch spezifische Merkmale aus, die den Übergang von der parlamentarischen Demokratie zu einem autoritären System markierten.
Definition: Präsidialkabinette waren Regierungen der Weimarer Republik nach 1930 bis zu Hitlers Ernennung zum Reichskanzler, die sich auf keine parlamentarische Mehrheit stützen konnten und vom Reichspräsidenten abhängig waren.
Die Funktionsweise der Präsidialkabinette basierte auf der Ernennung des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten. Der Kanzler regierte ohne parlamentarische Mehrheit und war nur dem Reichspräsidenten verantwortlich. Ein zentrales Merkmal war die Nutzung von Notverordnungen nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung, die es dem Reichspräsidenten ermöglichten, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu erlassen.
Highlight: Der Reichstag konnte nach Artikel 25 vom Reichspräsidenten Hindenburg aufgelöst werden, wenn er eine Notverordnung aufheben wollte.
Die Einführung der Präsidialkabinette fiel in die dritte Phase der Weimarer Republik 1929−1933, die als Untergangsphase bekannt ist. Diese Zeit war geprägt von der Weltwirtschaftskrise, hoher Arbeitslosigkeit und politischer Destabilisierung.
Example: Die Arbeitslosigkeit stieg auf über 5 Millionen, was zu Streitigkeiten über die Arbeitslosenunterstützung führte und die politische Lage weiter verschärfte.
Die Ursachen für das Scheitern der letzten parlamentarischen Regierung unter Hermann Müller SPD lagen in der mangelnden Kompromissbereitschaft der politischen Parteien. Der Streit über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung führte schließlich zum Rücktritt der Regierung am 27. März 1930.