Die Entwicklung des Reichstags im Heiligen Römischen Reich
Der Römisches Recht in Deutschland manifestierte sich besonders deutlich in der Struktur des Reichstags, der als wichtigstes Verfassungsorgan des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation fungierte. Die politische Ordnung basierte auf einem komplexen System der Gewaltenteilung zwischen Kaiser und Reichsständen.
Der Kaiser, als oberster Lehnsherr und Richter, war zwar formal das Reichsoberhaupt, musste jedoch in wichtigen Entscheidungen den Konsens der Reichsstände einholen. Diese weltliche und geistliche Macht im Mittelalter teilten sich die Kurfürsten, weitere Fürsten, Reichsstädte und Reichsabteien. Ab 1663 entwickelte sich daraus der "Immerwährende Reichstag" in Regensburg, der bis zur Auflösung des Reiches 1806 bestand.
Definition: Der Immerwährende Reichstag war in drei Kollegien gegliedert und hatte weitreichende Befugnisse in Rechts-, Verfassungs-, Kriegs- und Wirtschaftsfragen.
Die Struktur des Reichstags zeigt deutlich, wie Römische Rechtsgrundsätze die heute noch gültig sind sich in modernen föderalistischen Systemen wiederfinden. Die weisungsgebundenen Bevollmächtigten der Landesherren können als historische Vorläufer heutiger Ländervertretungen gesehen werden.